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Zusatzurlaub Für Schwerbehinderte |
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Antrag auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Antragsteller
Name: _____________________________________________________________________
Anschrift: ________________________________________________________________
Geburtsdatum: ______________________ Sozialversicherungsnummer: ______________
Arbeitgeber
Name des Arbeitgebers: ___________________________________________________
Anschrift des Arbeitgebers: _______________________________________________
Betreff: Antrag auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich als schwerbehinderter Arbeitnehmer gemäß § __ Abs. __ des Sozialgesetzbuchs (SGB) Neuntes Buch (IX) einen Zusatzurlaub.
Zusatzurlaubsberechtigung
Gemäß § __ Abs. __ SGB IX habe ich Anspruch auf einen Zusatzurlaub aufgrund meiner Schwerbehinderung. Meine Schwerbehinderung wurde am ________________ durch das Versorgungsamt festgestellt bzw. ist durch meinen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen.
Die genaue Dauer des mir zustehenden Zusatzurlaubs beträgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ______ Arbeitstage/Jahr.
Antragsbegründung
Mein Antrag begründet sich wie folgt:
[Hier können Sie Ihre individuelle Begründung für den Zusatzurlaub angeben. Beschreiben Sie Ihre besonderen gesundheitlichen Einschränkungen und wie sich diese auf Ihre Arbeitsfähigkeit und Erholungsbedürfnisse auswirken.]Antragstellung
Ich beantrage hiermit den mir zustehenden Zusatzurlaub gemäß § __ Abs. __ SGB IX. Der Zusatzurlaub soll ab dem ____________________ genommen werden.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt meines Antrags schriftlich und teilen Sie mir innerhalb einer angemessenen Frist mit, ob dem Antrag stattgegeben wird. Sollten Sie weitere Informationen oder Unterlagen benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Unterschrift
Ort: ____________________________ Datum: ___________________________
Unterschrift: _______________________________________________________
1. Wer hat Anspruch auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte Menschen haben je nach Grad der Behinderung Anspruch auf Zusatzurlaub. Der Anspruch liegt bei 5 Tagen zusätzlichem Urlaub, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Bei einem Grad der Behinderung von 30 bis unter 50 besteht ein Anspruch auf 3 Tage zusätzlichen Urlaub.
2. Wie kann ich meinen Anspruch auf Zusatzurlaub geltend machen?
Um Ihren Anspruch auf Zusatzurlaub geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen Antrag können Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Integrations- oder Hauptamt, einreichen. Es empfiehlt sich, den Antrag schriftlich zu stellen und gegebenenfalls eine Kopie für Ihre Unterlagen zu behalten.
3. Wann sollte ich den Antrag auf Zusatzurlaub stellen?
Es ist ratsam, den Antrag auf Zusatzurlaub so früh wie möglich zu stellen, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig bearbeitet und gewährt werden kann. Sie sollten den Antrag idealerweise mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Zusatzurlaub einreichen. Dies gibt Ihrem Arbeitgeber genügend Zeit, den Antrag zu prüfen und organisatorische Maßnahmen zu planen.
4. Was muss ich meinem Antrag auf Zusatzurlaub beifügen?
Im Allgemeinen müssen Sie Ihrem Antrag auf Zusatzurlaub eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beifügen, um Ihren Anspruch zu bestätigen. Es kann auch vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber zusätzliche Nachweise oder Informationen verlangt, um Ihren Anspruch zu überprüfen. In diesem Fall sollten Sie die angeforderten Unterlagen so schnell wie möglich bereitstellen.
5. Was passiert, wenn mein Antrag auf Zusatzurlaub abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf Zusatzurlaub abgelehnt wird, sollten Sie zuerst mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, um den Ablehnungsgrund zu verstehen. Es könnte sein, dass Ihr Arbeitgeber unzureichende Nachweise erhalten hat oder es organisatorische Schwierigkeiten gibt. In solchen Fällen können Sie versuchen, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen und sich an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde wenden.
6. Kann ich meinen Zusatzurlaub auch aufteilen?
Ja, in der Regel können Sie Ihren Zusatzurlaub aufteilen. Es kann sein, dass Ihr Arbeitgeber bestimmte Einschränkungen hat, wie viele Tage gleichzeitig genommen werden können oder zu welchen Zeiten der Zusatzurlaub genommen werden kann. Es wird empfohlen, dies mit Ihrem Arbeitgeber abzustimmen und eine Vereinbarung zu treffen, die für beide Seiten akzeptabel ist.
7. Ist es möglich, den Zusatzurlaub in Geld umzuwandeln?
Nein, der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte kann nicht in Geld umgewandelt werden. Der zusätzliche Urlaub dient dazu, Menschen mit Behinderungen eine längere Erholungszeit zu ermöglichen und sie vor Benachteiligung am Arbeitsplatz zu schützen. Daher ist eine Barauszahlung des Urlaubs nicht vorgesehen.
8. Kann der Zusatzurlaub ins nächste Jahr übertragen werden?
Grundsätzlich ist der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte im laufenden Kalenderjahr zu nehmen und kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Zusatzurlaub aufgrund von betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte. In solchen Fällen sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber halten, um eine Lösung zu finden.
9. Gibt es eine Kündigungsschutz während des Zusatzurlaubs?
Ja, während des Zusatzurlaubs besteht grundsätzlich ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihrem Arbeitgeber die Kündigung während des Zusatzurlaubs nicht gestattet ist, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine Kündigung rechtfertigen. Dies dient dem Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung am Arbeitsplatz.
10. Wo kann ich weitere Informationen zum Antrag auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte erhalten?
Weitere Informationen zum Antrag auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte erhalten Sie bei Ihrem Integrations- oder Hauptamt, bei Ihrer zuständigen Behörde für Schwerbehindertenangelegenheiten oder bei einem Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Diese Instanzen können Ihnen bei spezifischen Fragen weiterhelfen und weitere Informationen bereitstellen.