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| Bildschirmarbeitsplatzbrille |
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Antrag Bildschirmarbeitsplatzbrille
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille gemäß den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Bildschirmarbeitsverordnung.
Persönliche Angaben:
Name: ____________________________________
Vorname: ____________________________________
Geburtsdatum: ____________________________________
Anschrift: ____________________________________
Telefonnummer: ____________________________________
E-Mail-Adresse: ____________________________________
Angaben zum Arbeitgeber:
Name des Arbeitgebers: ____________________________________
Anschrift des Arbeitgebers: ____________________________________
Telefonnummer des Arbeitgebers: ____________________________________
E-Mail-Adresse des Arbeitgebers: ____________________________________
Angaben zur Tätigkeit:
Berufsbezeichnung: ____________________________________
Hauptaufgaben: ____________________________________
Dauer der täglichen Bildschirmarbeit: ____________________________________
Angabe des Augenarztes/der Augenärztin:
Name des Augenarztes/der Augenärztin: ____________________________________
Anschrift des Augenarztes/der Augenärztin: ____________________________________
Telefonnummer des Augenarztes/der Augenärztin: ____________________________________
E-Mail-Adresse des Augenarztes/der Augenärztin: ____________________________________
Begründung des Antrags:
Die Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille ergibt sich aus den folgenden Gründen:
1. Fehlsichtigkeit:
Ich leide an einer Fehlsichtigkeit, die eine korrekte und bequeme Sicht auf den Bildschirm erschwert. Eine normale Brille ist für die Bildschirmarbeit nicht ausreichend.
2. Arztliche Empfehlung:
Mein Augenarzt/ meine Augenärztin hat mir die Verwendung einer speziellen Bildschirmarbeitsplatzbrille empfohlen, um mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch langanhaltende Bildschirmarbeit zu vermeiden.
3. Arbeitgeberpflicht:
Der Arbeitgeber ist gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der Bildschirmarbeitsverordnung verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewährleisten. Dies umfasst auch die Kostenübernahme für die erforderliche Bildschirmarbeitsplatzbrille.
Unterschrift:
Ich versichere, dass die gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
______________________________
Datum: ______________________________
1. Wer kann einen Antrag auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille stellen?
Jeder Arbeitnehmer, der regelmäßig an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeitet, kann einen Antrag auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille stellen. Dies gilt unabhängig von der Dauer der täglichen Bildschirmarbeit.
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag stellen zu können?
Um einen Antrag auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Regelmäßige Arbeit an einem Bildschirmarbeitsplatz
- Ärztliche Bestätigung über eine Sehbeeinträchtigung bzw. Sehstörung
- Der Arbeitgeber muss die Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille für die Arbeit anerkannt haben
3. Wie beantrage ich eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?
Um eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte befolgen:
- Informieren Sie Ihren Vorgesetzten über Ihr Anliegen
- Besorgen Sie sich eine ärztliche Bestätigung über Ihre Sehbeeinträchtigung bzw. Sehstörung
- Reichen Sie Ihren Antrag schriftlich bei der Personalabteilung ein, inklusive der ärztlichen Bestätigung
- Warten Sie auf die Entscheidung des Arbeitgebers
4. Muss der Arbeitgeber meinen Antrag auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille genehmigen?
Ja, der Arbeitgeber muss Ihren Antrag auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille genehmigen, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
5. Wer trägt die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille?
Die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen. Es kann jedoch sein, dass ein Teil der Kosten vom Arbeitnehmer selbst übernommen werden muss, je nach Vereinbarung oder Betriebsvereinbarung.
6. Wie hoch ist der Betrag, den der Arbeitnehmer möglicherweise selbst zahlen muss?
Die Höhe des Betrags, den der Arbeitnehmer eventuell selbst zahlen muss, kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Brille, dem Preis und den Vereinbarungen im Unternehmen. Es ist ratsam, sich bei der Personalabteilung nach den genauen Bedingungen zu erkundigen.
7. Wie lange dauert es, bis mein Antrag bearbeitet wird?
Die Bearbeitungsdauer für Ihren Antrag auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren. In der Regel sollte jedoch innerhalb von einigen Wochen eine Entscheidung getroffen werden. Es kann hilfreich sein, den aktuellen Status Ihres Antrags bei der Personalabteilung zu erfragen.
8. Kann ich meine Bildschirmarbeitsplatzbrille auch außerhalb des Büros nutzen?
Ja, in der Regel kann die Bildschirmarbeitsplatzbrille auch außerhalb des Büros genutzt werden. Sie ist speziell für die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen konzipiert, kann jedoch auch im privaten Umfeld verwendet werden.
9. Muss ich meine Bildschirmarbeitsplatzbrille regelmäßig überprüfen lassen?
Ja, es ist empfehlenswert, Ihre Bildschirmarbeitsplatzbrille regelmäßig überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Sehstärke korrekt ist und die Brille optimal zu Ihren Bedürfnissen passt. Eine jährliche Überprüfung kann in den meisten Fällen ausreichend sein.
10. Kann ich meine Bildschirmarbeitsplatzbrille an meinen Kollegen oder Nachfolger weitergeben?
Nein, Ihre Bildschirmarbeitsplatzbrille ist personalisiert und auf Ihre individuellen Sehbedürfnisse abgestimmt. Sie sollte daher nicht an Kollegen oder Nachfolger weitergegeben werden. Jeder Mitarbeiter, der eine solche Brille benötigt, sollte einen separaten Antrag stellen.
11. Was passiert, wenn ich meinen Arbeitsplatz wechsele oder das Unternehmen verlasse?
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln oder das Unternehmen verlassen, sollten Sie Ihre Bildschirmarbeitsplatzbrille zurückgeben. Die Brille bleibt Eigentum des Arbeitgebers und sollte an die Personalabteilung zurückgegeben werden.
12. Kann ich eine Bildschirmarbeitsplatzbrille auch ohne ärztliche Bescheinigung beantragen?
Nein, in der Regel ist eine ärztliche Bescheinigung über eine Sehbeeinträchtigung oder Sehstörung erforderlich, um eine Bildschirmarbeitsplatzbrille beantragen zu können. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für die Notwendigkeit der Brille.