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Top Eigentümerversammlung |
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Sehr geehrte Eigentümergemeinschaft,
hiermit beantrage ich als Eigentümer einer Wohnung in der Wohnanlage „Musterstraße 123“ die Einberufung einer Eigentümerversammlung gemäß § 24 Abs. 2 WEG.
Mein Antrag bezieht sich auf folgende Tagesordnungspunkte:
- TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
- TOP 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Eigentümerversammlung
- TOP 3: Bericht des Verwalters
- TOP 4: Erhöhung des Instandhaltungsrücklagebetrags
- TOP 5: Sanierung der Gemeinschaftsräume
- TOP 6: Sonstiges
TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Verwalter wird gebeten, die Beschlussfähigkeit gemäß § 25 Abs. 2 WEG festzustellen. Dazu sollen alle eingeladenen Eigentümer anwesend sein oder sich vertreten lassen. Für die Feststellung der Beschlussfähigkeit wird eine einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Stimmen benötigt.
TOP 2: Genehmigung des Protokolls der letzten Eigentümerversammlung
Es wird beantragt, das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, das allen Eigentümern zugegangen ist, zu genehmigen. Etwaige Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge können im Rahmen der Versammlung eingebracht und diskutiert werden.
TOP 3: Bericht des Verwalters
Der Verwalter wird gebeten, einen Bericht über die aktuellen Geschehnisse und Entwicklungen innerhalb der Wohnanlage abzugeben. Dies schließt insbesondere Informationen zu Reparaturen, Mietausfällen, Instandhaltungsmaßnahmen und Veränderungen der Gemeinschaftsräume ein.
TOP 4: Erhöhung des Instandhaltungsrücklagebetrags
Es wird vorgeschlagen, den Instandhaltungsrücklagebetrag für die Wohnanlage zu erhöhen. Die genaue Höhe sowie der Zweck der Erhöhung sind im Rahmen der Versammlung festzulegen. Eine Erhöhung der Instandhaltungsrücklage trägt dazu bei, langfristige Instandsetzungsmaßnahmen finanzieren zu können und die Wertstabilität der Wohnanlage zu erhalten.
TOP 5: Sanierung der Gemeinschaftsräume
Es wird diskutiert, ob eine Sanierung der Gemeinschaftsräume notwendig und finanziell umsetzbar ist. Hierbei sollen Angebote von Handwerkern eingeholt und in der Eigentümerversammlung präsentiert werden. Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen sowie das Budget werden im Rahmen der Versammlung festgelegt.
TOP 6: Sonstiges
In diesem Tagesordnungspunkt haben die Eigentümer die Möglichkeit, weitere Themen oder Anliegen anzusprechen, die nicht bereits auf der Tagesordnung stehen. Es können Fragen gestellt, Informationen ausgetauscht oder Vorschläge unterbreitet werden.
Ich bitte Sie, den Antrag auf Einberufung einer Eigentümerversammlung gemäß § 24 Abs. 2 WEG zu prüfen und binnen der gesetzlichen Frist von acht Wochen einzuberufen.
Unterschrift des Antragstellers: ________________________
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Linien für handschriftliche Eintragungen:
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1. Was ist ein Antrag Top Eigentümerversammlung?
Ein Antrag Top Eigentümerversammlung ist ein Antrag, der von einem Eigentümer gestellt wird, um ein bestimmtes Thema oder eine bestimmte Frage auf die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung zu setzen. Dieser Antrag hat das Potenzial, diskutiert und abgestimmt zu werden, falls er von der Mindestanzahl der Eigentümer unterstützt wird.
2. Wie stelle ich einen Antrag Top Eigentümerversammlung?
Um einen Antrag Top Eigentümerversammlung zu stellen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag an den Verwalter oder den Verwaltungsbeirat senden. In diesem Antrag sollten Sie das genaue Thema oder die genaue Frage angeben, die Sie auf die Tagesordnung setzen möchten. Dieser Antrag muss eine bestimmte Anzahl an Unterschriften oder Prozentsatz des Miteigentums (abhängig von der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung) enthalten, um als gültig betrachtet zu werden.
3. Welche Themen können in einem Antrag Top Eigentümerversammlung behandelt werden?
Ein Antrag Top Eigentümerversammlung kann jedes Thema oder jede Frage betreffen, die für die Eigentümergemeinschaft relevant ist. Dies kann beispielsweise die Entscheidung über eine Sanierungsmaßnahme, die Änderung von Hausordnungen oder die Einsetzung eines neuen Verwalters sein. Es ist wichtig zu beachten, dass der Antrag den rechtlichen Rahmen und die Zuständigkeiten der Eigentümerversammlung einhalten muss.
4. Gibt es Voraussetzungen für einen gültigen Antrag Top Eigentümerversammlung?
Ja, es gibt einige Voraussetzungen für einen gültigen Antrag Top Eigentümerversammlung. Zuerst muss der Antrag schriftlich gestellt werden. Außerdem muss er von der Mindestanzahl der Eigentümer unterstützt werden, wie es in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung festgelegt ist. In einigen Fällen kann auch ein bestimmter Prozentsatz des Miteigentums erforderlich sein. Es ist wichtig, diese Anforderungen zu überprüfen und einzuhalten, um sicherzustellen, dass der Antrag gültig ist.
5. Wie wird über einen Antrag Top Eigentümerversammlung abgestimmt?
Die Abstimmung über einen Antrag Top Eigentümerversammlung erfolgt in der Regel während der Eigentümerversammlung. Je nachdem, was in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung festgelegt ist, kann eine einfache Mehrheit oder eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen erforderlich sein, um den Antrag anzunehmen. Es ist wichtig, dass alle Eigentümer die Möglichkeit haben, ihre Stimmen abzugeben, und dass das Ergebnis der Abstimmung schriftlich festgehalten wird.
6. Gibt es Fristen für die Stellung eines Antrags Top Eigentümerversammlung?
Ja, in der Regel gibt es Fristen für die Stellung eines Antrags Top Eigentümerversammlung. Diese Fristen können in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung festgelegt sein und können von Eigentümergemeinschaft zu Eigentümergemeinschaft unterschiedlich sein. Es ist wichtig, diese Fristen zu kennen und den Antrag rechtzeitig einzureichen, um sicherzustellen, dass er auf die Tagesordnung genommen wird.
7. Kann ein Antrag Top Eigentümerversammlung abgelehnt werden?
Ja, ein Antrag Top Eigentümerversammlung kann abgelehnt werden, wenn er nicht den rechtlichen Rahmen und die Zuständigkeiten der Eigentümerversammlung einhält oder wenn er nicht die erforderliche Unterstützung durch die Eigentümer erhält. In solchen Fällen wird der Antrag nicht auf die Tagesordnung gesetzt und kann nicht diskutiert oder abgestimmt werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Antrag alle Voraussetzungen erfüllt, um eine Ablehnung zu vermeiden.
8. Kann ich den Antrag Top Eigentümerversammlung zurückziehen?
Ja, Sie können den Antrag Top Eigentümerversammlung unter bestimmten Umständen zurückziehen. Wenn Sie den Antrag zurückziehen möchten, müssen Sie dies schriftlich beim Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat tun. Es ist wichtig zu beachten, dass der Rückzug des Antrags vor der Eigentümerversammlung erfolgen muss und dass Sie die Eigentümergemeinschaft über Ihren Rückzug informieren müssen.
9. Was passiert, wenn der Antrag Top Eigentümerversammlung angenommen wird?
Wenn der Antrag Top Eigentümerversammlung angenommen wird, wird das Thema oder die Frage, die im Antrag angegeben ist, auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung gesetzt. Während der Versammlung wird das Thema diskutiert und es wird eine Abstimmung darüber abgehalten. Das Ergebnis der Abstimmung wird schriftlich festgehalten und die Entscheidung wird entsprechend umgesetzt.
10. Kann ein abgelehnter Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut gestellt werden?
Ja, ein abgelehnter Antrag kann zu einem späteren Zeitpunkt erneut gestellt werden. Es gibt in der Regel keine Beschränkungen oder Verbote, den gleichen Antrag erneut zu stellen, solange die rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt sind. Sie können Ihren Antrag überarbeiten und erneut einreichen, um eine erneute Diskussion und Abstimmung darüber zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass die Antworten in diesem Q&A-Bereich als allgemeine Informationen dienen und keine rechtliche Beratung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht wenden.