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| Schulbegleiter |
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| 7306 – ⭐⭐⭐⭐ 4.9 |
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ANTRAG SCHULBEGLEITER
Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller:
Name: _________________________________
Geburtsdatum: _________________________
Anschrift: _____________________________
Telefonnummer: ________________________
E-Mail-Adresse: _______________________
Angaben zur Schülerin/zum Schüler:
Name: _________________________________
Geburtsdatum: _________________________
Schulart: _____________________________
Schulname: ___________________________
Anschrift der Schule: __________________
Begründung des Antrags:
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Aktuelle Unterstützung:
Benötigt die Schülerin/der Schüler derzeit eine Schulbegleitung? ________ (ja/nein)
Wenn ja, bitte angeben:
Name der Schulbegleiterin/des Schulbegleiters: _______________________
Art der Unterstützung: ____________________________________________
Umfang der Unterstützung: _________________________________________
Bisherige Dauer der Begleitung: ____________________________________
Gewünschte Schulbegleitung:
Benötigt die Schülerin/der Schüler eine Schulbegleitung? ________ (ja/nein)
Wenn ja, bitte angeben:
Umfang der gewünschten Schulbegleitung: ___________________________
Begründung der gewünschten Schulbegleitung: ________________________
Kooperation mit der Schule:
Gibt es eine Einwilligung der Schule zur Zusammenarbeit mit einer Schulbegleitung? ________ (ja/nein)
Falls ja, bitte angeben:
Name der schulischen Ansprechperson: _____________________________
Kontaktinformationen der Ansprechperson: __________________________
Sonstige Anmerkungen:
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Rechtliche Bedingungen:
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die oben genannten Informationen korrekt und wahrheitsgemäß sind. Ich bin mir bewusst, dass die Entscheidung über die Bewilligung einer Schulbegleitung in das Ermessen der zuständigen Bildungsbehörde liegt und ein Anspruch hierauf nicht automatisch besteht. Die Informationen in diesem Antrag werden vertraulich behandelt und nur für den Zweck der Antragsbearbeitung verwendet.
Datum: ________________________________
Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers: ___________________
Was ist ein Schulbegleiter?
Ein Schulbegleiter ist eine pädagogische Fachkraft, die Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf im schulischen Alltag zur Seite steht. Sie helfen den Schülern dabei, den Unterrichtsstoff zu verstehen, organisieren ihre Materialien und unterstützen sie bei der Umsetzung von Aufgaben.
Wer kann einen Antrag auf einen Schulbegleiter stellen?
Ein Antrag auf einen Schulbegleiter kann von den Eltern oder Sorgeberechtigten des Kindes gestellt werden. Dies geschieht meist in enger Zusammenarbeit mit der Schule und dem sonderpädagogischen Dienst. Gemeinsam wird der Bedarf an einer Schulbegleitung festgestellt und der Antrag gestellt.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag auf einen Schulbegleiter erfüllt sein?
Um einen Antrag auf einen Schulbegleiter zu stellen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören beispielsweise eine ärztliche Diagnose über den besonderen Unterstützungsbedarf des Kindes sowie ein sonderpädagogisches Gutachten. Auch die schulische Eignung des Kindes für die Inklusion muss gegeben sein.
Wie wird ein Antrag auf einen Schulbegleiter gestellt?
Der Antrag auf einen Schulbegleiter wird in der Regel gemeinsam mit der Schule gestellt. Die Eltern oder Sorgeberechtigten sollten sich zunächst an die Klassen- oder Fachlehrerin wenden und ihren Bedarf äußern. Anschließend werden weitere Schritte, wie beispielsweise die Durchführung von Tests und Gutachten, in die Wege geleitet. Schließlich wird der Antrag offiziell bei der zuständigen Stelle eingereicht.
Wie lange dauert es, bis über einen Antrag auf einen Schulbegleiter entschieden wird?
Die Dauer der Bearbeitung eines Antrags auf einen Schulbegleiter kann variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis Monate, bis über den Antrag entschieden wird. Dies liegt daran, dass verschiedene Gutachten und Einschätzungen eingeholt werden müssen, um den Bedarf an einer Schulbegleitung genau zu prüfen.
Was passiert nach der Bewilligung eines Antrags auf einen Schulbegleiter?
Nach der Bewilligung eines Antrags auf einen Schulbegleiter wird ein geeigneter Schulbegleiter für das Kind gesucht. Dies kann entweder durch die Schule oder durch eine externe Dienstleistung erfolgen. Der Schulbegleiter wird dann im Schulalltag des Kindes unterstützend tätig sein und ihm bei Bedarf zur Seite stehen.
Wie wird der Schulbegleiter finanziert?
Die Finanzierung des Schulbegleiters kann je nach Bundesland und individueller Situation unterschiedlich geregelt sein. In einigen Fällen übernimmt das Jugendamt die Kosten, in anderen Fällen kann dies auch die Schule oder ein anderer Träger sein. Es ist wichtig, sich vor Antragstellung über die genaue Finanzierungssituation zu informieren.
Was ist der Unterschied zwischen einem Schulbegleiter und einem Integrationshelfer?
Ein Schulbegleiter und ein Integrationshelfer sind grundsätzlich ähnlich in ihrer Funktion, unterscheiden sich jedoch in einigen Aspekten. Ein Schulbegleiter ist speziell für den schulischen Bereich ausgebildet und unterstützt das Kind hauptsächlich während des Unterrichts. Ein Integrationshelfer dagegen ist eher allgemein für die Unterstützung des Kindes in verschiedenen Lebensbereichen zuständig.
Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung, falls der Antrag auf einen Schulbegleiter abgelehnt wird?
Falls der Antrag auf einen Schulbegleiter abgelehnt wird, gibt es verschiedene weitere Unterstützungsmöglichkeiten, die in Betracht gezogen werden können. Dazu gehören beispielsweise Nachteilsausgleiche, individuelle Fördermaßnahmen oder eine intensivere Zusammenarbeit mit dem sonderpädagogischen Dienst. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen an die zuständige Schul- oder Bildungsbehörde zu wenden und nach Alternativen zu fragen.
Gibt es eine bestimmte Altersgrenze für die Beantragung eines Schulbegleiters?
Es gibt keine feste Altersgrenze für die Beantragung eines Schulbegleiters. Der Bedarf an einer Schulbegleitung kann bei Schülerinnen und Schülern aller Altersgruppen auftreten, sei es in der Grundschule, der weiterführenden Schule oder sogar in der Berufsschule. Entscheidend ist immer der individuelle Unterstützungsbedarf des Kindes.