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Partnermonate |
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Partnermonate Antrag
Sehr geehrte/r [Name des Arbeitgebers],
hiermit beantrage ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], Partnermonate gemäß §15 Absatz 2a des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG).
1. Angaben zum/ zur Arbeitnehmer/in:
Nachname: ________________________________
Vorname: ________________________________
Geburtsdatum: ________________________________
Sozialversicherungsnummer: ________________________________
Adresse: ________________________________
Telefonnummer: ________________________________
E-Mail-Adresse: ________________________________
2. Angaben zum Arbeitgeber:
Name des Arbeitgebers: ________________________________
Adresse des Arbeitgebers: ________________________________
Telefonnummer des Arbeitgebers: ________________________________
3. Angaben zum/ zur Partner/in:
Nachname: ________________________________
Vorname: ________________________________
Geburtsdatum: ________________________________
Sozialversicherungsnummer: ________________________________
Adresse: ________________________________
Telefonnummer: ________________________________
E-Mail-Adresse: ________________________________
4. Zeitraum der Partnermonate:
Ich beantrage die Partnermonate vom [Startdatum] bis zum [Enddatum].
5. Erklärung:
Ich bestätige hiermit, dass ich die Voraussetzungen für den Bezug von Partnermonaten erfülle und die angegebenen Daten korrekt sind.
Ich bin mir bewusst, dass falsche Angaben strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Ort: ________________________________
Datum: ________________________________
_______________________________
Unterschrift des/der Arbeitnehmers/in
_______________________________
Unterschrift des Arbeitgebers
Was sind Partnermonate?
Partnermonate sind eine Möglichkeit für Väter, nach der Geburt ihres Kindes eine längere Auszeit zu nehmen und aktiv an der Betreuung und Erziehung des Kindes teilzunehmen. Dieses Angebot gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2020.
Wer hat Anspruch auf Partnermonate?
Alle Väter oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Anspruch auf Partnermonate, wenn sie gesetzlich versichert sind oder bestimmte sonstige Voraussetzungen erfüllen.
Wie viele Partnermonate stehen einem Vater zu?
Einem Vater stehen zwei Partnermonate zu. Diese können in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes genommen werden.
Müssen die Partnermonate am Stück genommen werden?
Nein, die Partnermonate müssen nicht am Stück genommen werden. Sie können auf mehrere Zeiträume innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes verteilt werden.
Gibt es eine Mindestdauer für die Partnermonate?
Ja, Partnermonate müssen mindestens für einen Monat genommen werden. Eine kürzere Dauer ist nicht zulässig.
Muss der Arbeitgeber über den Partnermonate Antrag informiert werden?
Ja, der Arbeitgeber muss über den Partnermonate Antrag informiert werden. Es empfiehlt sich, dies frühzeitig zu tun und eine schriftliche Bestätigung einzuholen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Partnermonate nehmen zu können?
Um Partnermonate nehmen zu können, muss der Vater oder Partner eine Erwerbstätigkeit ausüben. Zudem muss eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind vorliegen und der Vater muss mit der Mutter des Kindes zusammenleben.
Muss der Partnermonate Antrag vor der Geburt gestellt werden?
Nein, der Partnermonate Antrag kann auch nach der Geburt gestellt werden. Allerdings sollte er möglichst zeitnah gestellt werden, um den Anspruch geltend zu machen.
Wie wird der Partnermonate Antrag gestellt?
Der Partnermonate Antrag wird bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Hierfür ist ein spezielles Formular erforderlich, das online oder schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden kann.
Wann muss der Partnermonate Antrag spätestens gestellt werden?
Der Partnermonate Antrag muss spätestens innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden.
Gibt es finanzielle Leistungen während der Partnermonate?
Ja, während der Partnermonate erhalten Väter ein Partnerschaftsbonusmonat-Geld in Höhe des Elterngeld Plus. Dies beträgt 67 Prozent des bisherigen Einkommens.
Was ist der Partnerschaftsbonusmonat?
Der Partnerschaftsbonusmonat ist ein zusätzlicher Monat Elterngeld Plus, den Väter erhalten, wenn sie mindestens vier Monate Elterngeld Plus beziehen und beide Partner gleichzeitig mindestens 25 bis 30 Wochenstunden erwerbstätig oder in Ausbildung sind.
Kann ich meine Partnermonate auf meine Elternzeit anrechnen lassen?
Ja, die Partnermonate können auf die insgesamt mögliche Elternzeit angerechnet werden. Die Elternzeit beträgt insgesamt bis zu drei Jahre und kann von beiden Elternteilen genommen werden.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Partnermonate Antrag ablehnt?
Wenn der Arbeitgeber den Partnermonate Antrag ablehnt, kann man sich an die zuständige Krankenkasse oder das Versorgungsamt wenden, um den Anspruch zu klären.
Kann ich während der Partnermonate arbeiten gehen?
Ja, während der Partnermonate ist es möglich, in Teilzeit zu arbeiten. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 25 und 30 Stunden liegt, um den Anspruch auf den Partnerschaftsbonusmonat zu erhalten.
Was passiert, wenn das Kind im Ausland geboren wird?
Auch wenn das Kind im Ausland geboren wird, kann man Partnermonate beantragen. Hierbei gelten die entsprechenden Regelungen und Voraussetzungen des jeweiligen Landes.
Kann ich als Alleinerziehender auch Partnermonate beantragen?
Nein, Partnermonate können nur von Vätern oder Partnern, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, beantragt werden. Als Alleinerziehender steht einem das reguläre Elterngeld zu.
Was passiert, wenn beide Partner Partnermonate nehmen möchten?
Wenn beide Partner Partnermonate nehmen möchten, wird dies individuell geregelt. Es ist möglich, dass beide Partner gleichzeitig oder nacheinander Partnermonate nehmen. Hierbei sollte man frühzeitig den Arbeitgeber informieren und Absprachen treffen.
Kann man Partnermonate nachträglich noch nehmen, wenn man sie zunächst nicht in Anspruch genommen hat?
Nein, Partnermonate müssen innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes genommen werden. Eine nachträgliche Inanspruchnahme ist nicht möglich.