Antrag Nach 850I Zpo Abfindung



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Nach 850I Zpo Abfindung
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Antrag Nach § 850i ZPO – Abfindung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich den Antrag auf Zahlung einer Abfindung gemäß § 850i der Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit § _____ (bitte entsprechendes einschlägiges Gesetz angeben) für das Arbeitsverhältnis mit der Firma _______________________, die mich als Mitarbeiter beschäftigt hat.

Persönliche Angaben:

Vorname: ________________________________________________________

Nachname: _______________________________________________________

Geburtsdatum: ____________________ Staatsangehörigkeit: _____________

Adresse: ________________________________________________________

Telefonnummer: ____________________ E-Mail-Adresse: ________________

Arbeitsverhältnis:

Arbeitgeber: _____________________________________________________

Beginn des Arbeitsverhältnisses: ____________________

Ende des Arbeitsverhältnisses: ____________________ (falls bereits beendet)

Arbeitsvertrag: ____________________ (bitte bei Bedarf Kopie beifügen)

Begründung des Abfindungsanspruchs:

Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mein Arbeitsverhältnis mit der Firma _____________________________________________________ zum _____________________________________________________ beendet habe. Ich beantrage eine Abfindung gemäß § 850i ZPO aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Beendigung meines Arbeitsverhältnisses erfolgte aufgrund ____________________ (bitte hier den Grund der Beendigung angeben: [z.B. betriebsbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag, einvernehmliche Beendigung]).

Ich habe die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Abfindung erfüllt, da ich zu den Arbeitnehmern gehöre, deren Arbeitsverhältnis auf betriebliche Gründe oder auf persönliche Gründe des Arbeitgebers gekündigt wurde.

Bitte teilen Sie mir mit, ob mein Antrag genehmigt wird und in welcher Höhe die Abfindung festgesetzt wird. Sollte eine Verhandlung oder weitergehende Informationen erforderlich sein, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtliche Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag nach § 850i ZPO innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt werden muss.

Für den Fall, dass eine gerichtliche Entscheidung erforderlich wird, behalte ich mir das Recht vor, die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Ich versichere, dass die Angaben in diesem Antrag wahrheitsgemäß und vollständig sind.

  Antrag Kostenerstattung Nach Freispruch

Unterschrift: ____________________ Datum: ____________________

____________________ (Linie für handschriftliche Eintragungen)

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Was ist ein Antrag nach § 850i ZPO?

Ein Antrag nach § 850i ZPO bezieht sich auf die Pfändung von Abfindungen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Dieser Paragraph regelt, dass eine Abfindung, die einem Schuldner zusteht, unter bestimmten Voraussetzungen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag nach § 850i ZPO stellen zu können?

Um einen Antrag nach § 850i ZPO stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: – Der Schuldner muss einen Anspruch auf eine Abfindung haben, beispielsweise aufgrund einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. – Die Abfindung darf noch nicht ausgezahlt worden sein. – Der Schuldner muss nachweisen, dass er den Betrag dringend zur Bestreitung seines Lebensunterhalts benötigt.

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Welche Unterlagen werden für einen Antrag nach § 850i ZPO benötigt?

Für einen Antrag nach § 850i ZPO werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: – Ein formloser Antrag auf Freigabe der Abfindung. – Ein Nachweis über den Anspruch auf die Abfindung, wie beispielsweise ein Kündigungsschreiben oder ein Aufhebungsvertrag. – Nachweise über die Bedürftigkeit des Schuldners, beispielsweise Kontoauszüge oder Einkommensnachweise. – Gegebenenfalls eine Stellungnahme des Gläubigers zur Freigabe der Abfindung.

An wen muss der Antrag nach § 850i ZPO gestellt werden?

Der Antrag nach § 850i ZPO muss beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab bei einem Rechtsanwalt über das zuständige Gericht und die erforderlichen Formalitäten zu informieren.

Wie lange dauert es, bis über einen Antrag nach § 850i ZPO entschieden wird?

Die Dauer der Entscheidung über einen Antrag nach § 850i ZPO kann variieren. In der Regel wird innerhalb von einigen Wochen eine Entscheidung getroffen. Es kann jedoch auch länger dauern, insbesondere wenn noch weitere Informationen oder Unterlagen angefordert werden müssen.

Was passiert, wenn der Antrag nach § 850i ZPO abgelehnt wird?

Wenn der Antrag nach § 850i ZPO abgelehnt wird, bedeutet dies, dass die Abfindung weiterhin zur Zwangsvollstreckung zur Verfügung steht. Der Gläubiger kann somit versuchen, die Abfindung einzufordern und zur Tilgung der Schulden verwenden.

Gibt es Kosten oder Gebühren für einen Antrag nach § 850i ZPO?

Ja, für einen Antrag nach § 850i ZPO können Gebühren anfallen. Die genaue Höhe der Gebühren kann je nach Gericht und Umfang des Antrags variieren. Es ist empfehlenswert, sich vorab bei einem Rechtsanwalt über die anfallenden Kosten zu informieren.

Kann der Antrag nach § 850i ZPO auch im Voraus gestellt werden?

Ja, es ist möglich, den Antrag nach § 850i ZPO auch im Voraus zu stellen. Dies kann sinnvoll sein, um frühzeitig die Pfändung der Abfindung zu verhindern. Es ist jedoch wichtig, dass die genannten Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt erfüllt sind, zu dem die Abfindung ausgezahlt werden soll.

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Kann der Antrag nach § 850i ZPO auch für andere Geldleistungen außer Abfindungen gestellt werden?

Ja, der Antrag nach § 850i ZPO kann auch für andere Geldleistungen gestellt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies können beispielsweise Bonuszahlungen, Weihnachtsgelder oder Prämien sein. Es ist jedoch wichtig, dass es sich um einmalige Zahlungen handelt und nicht um wiederkehrende Einkünfte.

Kann der Antrag nach § 850i ZPO auch für betriebliche Altersvorsorgeleistungen gestellt werden?

Ja, auch betriebliche Altersvorsorgeleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Zwangsvollstreckung ausgenommen werden. Hierfür muss ein gesonderter Antrag nach § 850k ZPO gestellt werden. Es ist empfehlenswert, sich hierbei rechtlich beraten zu lassen.

Kann der Antrag nach § 850i ZPO auch abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind?

Ja, auch wenn alle Voraussetzungen nach § 850i ZPO erfüllt sind, kann der Antrag abgelehnt werden, wenn das Gericht beispielsweise Zweifel an der Bedürftigkeit des Schuldners hat oder die Abfindung für andere Zwecke als den Lebensunterhalt verwendet werden soll. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, gegen die Ablehnung vorzugehen und Rechtsmittel einzulegen.

Wie kann ich gegen die Ablehnung eines Antrags nach § 850i ZPO vorgehen?

Wenn ein Antrag nach § 850i ZPO abgelehnt wurde, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vorzugehen. Hierfür können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage vor dem zuständigen Gericht erheben. Es ist empfehlenswert, sich hierbei rechtlich beraten zu lassen.


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