Antrag Fiktionsbescheinigung



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Fiktionsbescheinigung
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Antrag Fiktionsbescheinigung

An das zuständige Ausländeramt

Hiermit stelle ich, [Vor- und Nachname des Antragstellers], geboren am [Geburtsdatum], Nationalität [Nationalität], meinen Antrag auf Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Bitte gewähren Sie mir die Fiktionsbescheinigung aufgrund der unten aufgeführten Gründe und Umstände.

1. Persönliche Angaben des Antragstellers:

Name: ____________________
Vorname: ____________________
Geburtsdatum: ____________________
Nationalität: ____________________
Anschrift: ____________________
Telefonnummer: ____________________
E-Mail-Adresse: ____________________
Ausweisnummer: ____________________

2. Begründung des Antrags:

Ich beantrage die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung, da mein aktueller Aufenthaltstitel am [Datum] abgelaufen ist und ich einen Antrag auf Verlängerung gestellt habe. Leider wurde über meinen Verlängerungsantrag noch nicht entschieden. Die Verzögerung der Entscheidung liegt somit in der Verantwortung des Ausländeramts.

3. Nachweise:

Ich lege folgende Dokumente zur Unterstützung meines Antrags vor:

  1. ____________________
  2. ____________________
  3. ____________________

4. Belehrung:

Mir ist bewusst, dass die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung eine vorübergehende Lösung darstellt und dass ich verpflichtet bin, unverzüglich über jede Änderung meiner Aufenthaltsverhältnisse das Ausländeramt zu informieren. Die Fiktionsbescheinigung berechtigt mich lediglich zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Entscheidung über meinen Verlängerungsantrag.

5. Zustimmung:

Ich erkläre hiermit, dass ich die vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht habe. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben strafrechtliche Konsequenzen haben können. Ich willige ein, dass das Ausländeramt meine personenbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung meines Antrags verarbeitet.

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Datum: ____________________ Unterschrift: ____________________


Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Fiktionsbescheinigung ist ein vorübergehendes Dokument, das von den deutschen Behörden ausgestellt wird, um den Aufenthalt von Personen zu regeln, deren Antrag auf Aufenthaltstitel noch nicht abschließend entschieden wurde. Sie dient als vorläufiger Nachweis für den Aufenthaltsstatus und ermöglicht es der Person, bestimmte Rechte und Pflichten wahrzunehmen, während über ihren Antrag entschieden wird.

Wer kann eine Fiktionsbescheinigung beantragen?

Jede Person, die einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland gestellt hat und deren Antrag noch nicht abschließend entschieden wurde, kann eine Fiktionsbescheinigung beantragen. Dies gilt sowohl für Personen, die sich in Deutschland aufhalten, als auch für solche, die sich im Ausland befinden und nach Deutschland einreisen möchten.

Wie beantrage ich eine Fiktionsbescheinigung?

Um eine Fiktionsbescheinigung zu beantragen, müssen Sie einen formlosen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen. Der Antrag sollte Ihre persönlichen Daten, den aktuellen Status Ihres Aufenthaltsantrags und den Grund für Ihren Antrag auf Fiktionsbescheinigung enthalten. In einigen Fällen können zusätzliche Unterlagen wie ein gültiger Reisepass und ein Nachweis über Ihren aktuellen Aufenthaltsstatus erforderlich sein.

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Welche Rechte habe ich mit einer Fiktionsbescheinigung?

Mit einer Fiktionsbescheinigung haben Sie in der Regel dieselben Rechte wie eine Person, die einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt. Sie können z.B. legal in Deutschland wohnen, arbeiten, studieren und soziale Leistungen in Anspruch nehmen. Die genauen Rechte können je nach Fall unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, dass Sie die Bedingungen Ihrer Fiktionsbescheinigung sorgfältig überprüfen.

Wie lange ist eine Fiktionsbescheinigung gültig?

Die Gültigkeitsdauer einer Fiktionsbescheinigung kann unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Status Ihres Aufenthaltsantrags und den Entscheidungszeiten der zuständigen Behörden. In der Regel wird die Gültigkeit für einen bestimmten Zeitraum festgelegt, z.B. bis zu sechs Monate. Es ist wichtig, dass Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer Fiktionsbescheinigung überwachen und diese rechtzeitig verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Kann eine Fiktionsbescheinigung verlängert werden?

Ja, in den meisten Fällen kann eine Fiktionsbescheinigung verlängert werden, wenn Ihr Aufenthaltsantrag noch nicht abschließend entschieden wurde. Sie sollten sich jedoch rechtzeitig an die zuständige Ausländerbehörde wenden und die Verlängerung beantragen. Andernfalls könnten Sie Ihren Aufenthaltsstatus verlieren und möglicherweise Schwierigkeiten beim Zugang zu bestimmten Rechten und Leistungen haben.

Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung verreisen?

In der Regel können Sie mit einer Fiktionsbescheinigung auch ins Ausland reisen. Allerdings sollten Sie sich vor Reiseantritt über die spezifischen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren. Manche Länder erkennen eine Fiktionsbescheinigung möglicherweise nicht als gültiges Reisedokument an, und es könnte erforderlich sein, einen Reisepass oder ein Visum vorzulegen. Es wird empfohlen, frühzeitig Informationen bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes einzuholen.

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Gibt es Gebühren für die Beantragung einer Fiktionsbescheinigung?

Ja, in der Regel sind Gebühren mit der Beantragung einer Fiktionsbescheinigung verbunden. Die genaue Höhe der Gebühren kann je nach Ausländerbehörde und Ihrem individuellen Fall variieren. Es ist ratsam, sich im Voraus über die anfallenden Gebühren zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Antrag zu stellen.

Kann ich während der Gültigkeit einer Fiktionsbescheinigung einen Daueraufenthaltstitel beantragen?

Ja, Sie können während der Gültigkeit einer Fiktionsbescheinigung einen Antrag auf einen Daueraufenthaltstitel stellen, sofern Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Beantragung eines Daueraufenthaltstitels ist jedoch ein separater Prozess und erfordert in der Regel zusätzliche Dokumente und Nachweise. Es kann ratsam sein, sich frühzeitig mit den Anforderungen für einen Daueraufenthaltstitel vertraut zu machen und die entsprechenden Schritte einzuleiten.

Kann ich eine Fiktionsbescheinigung in einen Aufenthaltstitel umwandeln?

Ja, wenn Ihr Aufenthaltsantrag positiv entschieden wird, können Sie die Fiktionsbescheinigung in einen Aufenthaltstitel umwandeln lassen. Nachdem Ihnen der Aufenthaltstitel ausgestellt wurde, verliert die Fiktionsbescheinigung ihre Gültigkeit. Sie sollten diesen Umwandlungsprozess so schnell wie möglich nach der positiven Entscheidung in die Wege leiten, um sicherzustellen, dass Ihr Aufenthaltsstatus kontinuierlich abgesichert ist.


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