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Ergänzungspfleger |
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296 – ⭐⭐⭐⭐ 4.45 |
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Formular
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Gemäß § 276 Abs. 1 FamFG beantrage ich hiermit die Bestellung eines Ergänzungspflegers für folgende Person:
Angaben zur betroffenen Person:
Vorname: _________________________
Nachname: ________________________
Geburtsdatum: ________________________
Adresse: ____________________________
Telefonnummer: ______________________
Ergänzungen oder Befugnisse des Ergänzungspflegers:
Der Ergänzungspfleger soll gemäß § 1909 BGB mit folgenden Befugnissen ausgestattet werden:
1. _________________________
2. _________________________
3. _________________________
Angaben zur Person des Ergänzungspflegers:
Vorname: _________________________
Nachname: ________________________
Geburtsdatum: ________________________
Adresse: ____________________________
Telefonnummer: ______________________
Begründung des Antrags:
Bitte geben Sie hier eine ausführliche Begründung an, weshalb die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich ist. Führen Sie alle relevanten Umstände an, die die Notwendigkeit einer Vertretung der betroffenen Person durch einen Ergänzungspfleger begründen.
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Informationen über die bisherige rechtliche Vertretung:
Bitte geben Sie hier an, ob es bereits eine rechtliche Vertretung für die betroffene Person gibt oder gab. Falls ja, geben Sie die Kontaktdaten der Vertretungsperson an und erläutern Sie den Status der bisherigen Vertretung.
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Angaben zu den finanziellen Mitteln der betroffenen Person:
Bitte geben Sie hier Informationen über die finanziellen Mittel der betroffenen Person an. Führen Sie Einkünfte, Vermögen und Ausgaben sowie etwaige Unterstützung durch Dritte oder staatliche Leistungen auf.
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Angaben zu vorhandenen Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen:
Bitte geben Sie hier an, ob es bereits Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen für die betroffene Person gibt oder gab. Falls ja, geben Sie die Kontaktdaten der bevollmächtigten Person oder des Betreuers an und erläutern Sie den Status der Vollmacht oder Verfügung.
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Erklärung:
Ich erkläre hiermit, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Mir ist bewusst, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Ort, Datum: _________________________
Unterschrift: _________________________
Was ist ein Ergänzungspfleger?
Ein Ergänzungspfleger ist eine Person, die von einem Gericht bestellt wird, um eine andere Person in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, wenn diese aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht dazu in der Lage ist. Der Ergänzungspfleger unterstützt die betroffene Person bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen.
Wann wird ein Ergänzungspfleger bestellt?
Ein Ergänzungspfleger wird dann bestellt, wenn eine Person aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Das Gericht prüft dabei die individuelle Situation und entscheidet, ob die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich ist.
Wer kann Ergänzungspfleger werden?
Zum Ergänzungspfleger können in der Regel nahe Angehörige oder Vertrauenspersonen bestellt werden. Dies können beispielsweise Ehepartner, Kinder oder enge Freunde sein. Auch professionelle Ergänzungspfleger, die über Kenntnisse im Bereich des Betreuungsrechts verfügen, können bestellt werden.
Wie wird ein Ergänzungspfleger bestellt?
Die Bestellung eines Ergänzungspflegers erfolgt durch das zuständige Gericht. Hierzu muss ein Antrag gestellt werden, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers dargelegt wird. Das Gericht prüft den Antrag und bestellt gegebenenfalls einen Ergänzungspfleger.
Welche Aufgaben hat ein Ergänzungspfleger?
Ein Ergänzungspfleger hat die Aufgabe, die betroffene Person in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten und ihre Interessen zu wahren. Dazu gehört beispielsweise die Regelung von finanziellen Angelegenheiten, die Antragstellung für Sozialleistungen, die Organisation von Wohnraum oder die Entscheidung über medizinische Behandlungen.
Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Bestellung eines Ergänzungspflegers?
Die rechtlichen Grundlagen für die Bestellung eines Ergänzungspflegers finden sich im Betreuungsrecht. Hierzu gehört vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Diese Gesetze regeln die Voraussetzungen, Verfahren und Pflichten von Ergänzungspflegern.
Wie lange dauert die Bestellung eines Ergänzungspflegers?
Die Bestellung eines Ergänzungspflegers ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die Dauer kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und hängt von der individuellen Situation der betroffenen Person ab. Das Gericht prüft regelmäßig, ob die Bestellung des Ergänzungspflegers weiterhin notwendig ist und kann diese gegebenenfalls verlängern oder aufheben.
Wie kann ein Ergänzungspfleger abberufen werden?
Ein Ergänzungspfleger kann abberufen werden, wenn er seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt oder wenn die Notwendigkeit der Ergänzungspflegschaft entfällt. Hierzu muss ein Antrag auf Abberufung gestellt werden, der vom Gericht geprüft wird. Das Gericht entscheidet dann über die Abberufung des Ergänzungspflegers.
Wie erfolgt die Vergütung eines Ergänzungspflegers?
Die Vergütung eines Ergänzungspflegers richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die Höhe der Vergütung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Umfang der Tätigkeit, dem Zeitaufwand und der Schwierigkeit der Aufgaben. Die Vergütung und eventuelle Auslagen des Ergänzungspflegers werden in der Regel aus dem Vermögen der betroffenen Person gezahlt.
Kann ein Ergänzungspfleger seine Aufgaben delegieren?
Ein Ergänzungspfleger kann bestimmte Aufgaben an andere Personen delegieren, wenn dies im Interesse der betroffenen Person liegt. Hierbei muss der Ergänzungspfleger jedoch stets die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben behalten und sicherstellen, dass die Rechte und Interessen der betroffenen Person gewahrt werden.
Gibt es eine Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts zur Bestellung eines Ergänzungspflegers vorzugehen?
Ja, es besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts zur Bestellung eines Ergänzungspflegers Rechtsmittel einzulegen. Hierzu kann innerhalb einer bestimmten Frist Beschwerde beim zuständigen Landgericht eingelegt werden. Das Landgericht überprüft die Entscheidung des Gerichts und trifft eine neue Entscheidung.