Antrag Eigentümerversammlung



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Eigentümerversammlung
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Sehr geehrter Verwalter,

hiermit beantrage ich als Eigentümer der Wohnung [Adresse der Wohnung] die Einberufung einer Eigentümerversammlung gemäß § 24 Abs. 1 und 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Angaben zur Wohnung:

Adresse der Wohnung: ________________________________________________________

Eigentumsanteil: ________________________________________________________

Anträge zur Tagesordnung:

1. ________________________________________________________

2. ________________________________________________________

3. ________________________________________________________

Begründung der Anträge:

Bitte geben Sie eine ausführliche Begründung für jeden einzelnen Antrag an:

1. ________________________________________________________

________________________________________________________________________

________________________________________________________________________

2. ________________________________________________________

________________________________________________________________________

________________________________________________________________________

3. ________________________________________________________

________________________________________________________________________

________________________________________________________________________

Terminvorschläge:

Bitte geben Sie drei Terminvorschläge für die Eigentümerversammlung an:

1. Datum: ___________________ Uhrzeit: ___________________

2. Datum: ___________________ Uhrzeit: ___________________

3. Datum: ___________________ Uhrzeit: ___________________

Unterschriften:

Bitte lassen Sie Ihre Unterschrift als Antragsteller folgen:

______________________________

Anmerkungen:

1. Jeder Eigentümer kann Anträge zur Tagesordnung stellen, sofern diese mindestens eine Woche vor der Eigentümerversammlung beim Verwalter eingehen.

2. Alle Unterlagen bezüglich der Behandlung der Anträge müssen den Eigentümern vor der Eigentümerversammlung zugänglich gemacht werden.

3. Die Einberufung der Eigentümerversammlung und die Übermittlung der Tagesordnung müssen mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.

4. Die eingereichten Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs auf die Tagesordnung gesetzt, sofern sie rechtzeitig eingereicht wurden.

5. Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung können nur mit Zustimmung aller Eigentümer erfolgen oder wenn dies aufgrund dringlicher Angelegenheiten erforderlich ist.

6. Die geforderte Mehrheit für Beschlussfassungen ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz und der Gemeinschaftsordnung.

Belege:

Bitte fügen Sie diesem Antrag folgende Belege bei:

1. ________________________________________________________

2. ________________________________________________________

  Antrag Beschluss Eigentümerversammlung

Unterzeichnung:

Ich bestätige hiermit, dass alle Angaben in diesem Antrag vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Ort: ___________________ Datum: ___________________

______________________________

Unterschrift des Eigentümers


Was ist ein Antrag auf Eigentümerversammlung?

Ein Antrag auf Eigentümerversammlung ist ein schriftlicher Antrag, den ein Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) an den Verwalter oder den Verwaltungsbeirat stellt, um eine Eigentümerversammlung einzuberufen. In diesem Antrag werden die gewünschten Tagesordnungspunkte der Versammlung aufgeführt.

Warum sollte ich einen Antrag auf Eigentümerversammlung stellen?

Einen Antrag auf Eigentümerversammlung zu stellen, gibt Ihnen als Eigentümer die Möglichkeit, wichtige Angelegenheiten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, zu besprechen und Entscheidungen im Rahmen der Gemeinschaft zu treffen. Dies kann beispielsweise Reparaturen, Renovierungen, Änderungen der Hausordnung oder die Wahl eines neuen Verwalters betreffen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Eigentümerversammlung?

Um einen Antrag auf Eigentümerversammlung zu stellen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag an den Verwalter oder den Verwaltungsbeirat richten. In diesem Antrag geben Sie den Grund für die Versammlung an und listen die gewünschten Tagesordnungspunkte auf. Sie sollten den Antrag fristgerecht und in der vorgeschriebenen Form einreichen, um sicherzustellen, dass er berücksichtigt wird.

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Gibt es Fristen für die Stellung eines Antrags auf Eigentümerversammlung?

Ja, es gibt Fristen für die Stellung eines Antrags auf Eigentümerversammlung. Gemäß § 24 Abs. 5 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) muss der Antrag mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin der Eigentümerversammlung beim Verwalter eingegangen sein. Es ist ratsam, sich über die genauen Fristen und Formvorschriften in Ihrer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung zu informieren.

Was sollte ich in meinem Antrag auf Eigentümerversammlung angeben?

In Ihrem Antrag auf Eigentümerversammlung sollten Sie den Grund für die Versammlung klar und präzise angeben. Dies ermöglicht es den anderen Eigentümern, den Antrag zu verstehen und sich angemessen vorzubereiten. Zudem sollten Sie die gewünschten Tagesordnungspunkte aufführen, damit sie in die Einladung zur Eigentümerversammlung aufgenommen werden können.

Wer entscheidet über die Durchführung einer Eigentümerversammlung nach meinem Antrag?

Der Verwalter oder der Verwaltungsbeirat entscheidet über die Durchführung einer Eigentümerversammlung nach Ihrem Antrag. In der Regel sind sie verpflichtet, eine Versammlung einzuberufen, wenn der Antrag den formellen Anforderungen entspricht und fristgerecht eingegangen ist. Es kann jedoch Ausnahmen geben, daher ist es wichtig, sich mit den spezifischen Regelungen in Ihrer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung vertraut zu machen.

Kann ich die Tagesordnung der Eigentümerversammlung beeinflussen?

Ja, Sie können die Tagesordnung der Eigentümerversammlung in gewissem Maße beeinflussen, indem Sie in Ihrem Antrag auf Eigentümerversammlung die gewünschten Tagesordnungspunkte angeben. Diese Punkte werden normalerweise in die Einladung zur Versammlung aufgenommen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die endgültige Entscheidung über die Tagesordnung bei der Versammlung selbst getroffen wird.

Kann ich Anträge während der Eigentümerversammlung stellen?

Ja, während der Eigentümerversammlung haben Sie in der Regel die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Diese Anträge können von allgemeinem Interesse für die Gemeinschaft sein oder spezifische Punkte auf der Tagesordnung betreffen. Es ist jedoch ratsam, solche Anträge im Voraus zu planen und gegebenenfalls vorab mit dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat zu besprechen, um sicherzustellen, dass sie in die Versammlung integriert werden können.

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Was passiert nach dem Stellen eines Antrags auf Eigentümerversammlung?

Nach dem Stellen eines Antrags auf Eigentümerversammlung wird der Verwalter oder der Verwaltungsbeirat die Einladungen zur Versammlung versenden. In der Einladung werden der Termin, der Ort und die Tagesordnungspunkte der Versammlung angegeben. Die anderen Eigentümer werden über den Antrag und die geplante Versammlung informiert und haben die Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten.

Kann mein Antrag auf Eigentümerversammlung abgelehnt werden?

Ja, es ist möglich, dass Ihr Antrag auf Eigentümerversammlung abgelehnt wird. Dies kann der Fall sein, wenn der Antrag nicht den formalen Anforderungen entspricht oder nicht fristgerecht eingereicht wurde. Es ist auch möglich, dass bestimmte Angelegenheiten, die in Ihrem Antrag aufgeführt sind, nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der WEG fallen.

Welche Rechte habe ich als Eigentümer während der Eigentümerversammlung?

Als Eigentümer haben Sie während der Eigentümerversammlung verschiedene Rechte und Befugnisse. Sie haben das Recht, zu den auf der Tagesordnung stehenden Punkten zu sprechen, Anträge zu stellen und abzustimmen. Zudem haben Sie das Recht, Informationen über die Verwaltung der WEG zu erhalten. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und aktiv an der Versammlung teilnehmen, um Ihre Interessen als Eigentümer zu vertreten.

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