Antrag Buchwertfortführung



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Buchwertfortführung
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ANTRAG BUCHWERTFORTFÜHRUNG

Hiermit beantrage ich, [Vor- und Nachname], [Anschrift], im Folgenden als „Antragsteller“ bezeichnet, die Buchwertfortführung gemäß § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) für folgendes Wirtschaftsgut:

1. Angaben zum Wirtschaftsgut:

Bezeichnung des Wirtschaftsguts: _____________________________________________________

Hersteller bzw. Marke: ____________________________________________________________

Modellnummer: _________________________________________________________________

Seriennummer (falls vorhanden): ______________________________________________________

Erwerbszeitpunkt: _____________________________________________________________

Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer): ____________________________________________

Restwert: ___________________________________________________________________

2. Begründung und Nachweise:

[Erklären Sie hier kurz die betriebliche Notwendigkeit bzw. den Verwendungszweck des Wirtschaftsguts, sowie die geplante Nutzungsdauer und den voraussichtlichen Restwert, falls bekannt. Legen Sie bitte alle relevanten Nachweise, wie Rechnungen oder Verträge, bei diesem Antrag vor.]

3. Steuerliche Auswirkungen:

Die Buchwertfortführung des Wirtschaftsguts gemäß § 6b EStG hat folgende steuerliche Auswirkungen:

a) Reduzierung des Anschaffungswerts:

[Geben Sie hier den Betrag an, um den der Anschaffungswert des Wirtschaftsguts nach § 6b EStG reduziert werden soll.]

b) Verteilung des reduzierten Anschaffungswerts:

[Geben Sie hier die geplante Verteilung des reduzierten Anschaffungswerts auf die Nutzungsdauer an. Beachten Sie, dass die Verteilung dem § 6b Abs. 2 EStG entsprechen muss.]

4. Unterschriften:

Antragsteller:

_________________________________________________

Datum: _______________

Vertreter des Finanzamts:

_________________________________________________

Datum: _______________


Hinweise:

Der Antrag ist vollständig auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben.

Für die Nutzung der Buchwertfortführung ist eine Zustimmung des Finanzamts erforderlich.

  Antrag Auf Eingliederungshilfe 35A

Nach § 6b EStG muss das Wirtschaftsgut mindestens fünf Jahre im Betriebsvermögen verbleiben.

Die Veränderung der Nutzungsdauer sowie des Restwerts des Wirtschaftsguts sind dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen.

Die Buchwertfortführung ist bei einer Betriebsprüfung zu belegen.

Der Antrag ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen


Was ist ein Antrag auf Buchwertfortführung?

Ein Antrag auf Buchwertfortführung ist ein Antrag, den ein Steuerpflichtiger stellen kann, um bei einer Übertragung von Wirtschaftsgütern innerhalb eines Betriebs die Buchwerte fortzuführen. Dies bedeutet, dass die Wirtschaftsgüter zu den bisherigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den neuen Betrieb übernommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Buchwertfortführung stellen zu können?

Um einen Antrag auf Buchwertfortführung stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es handelt sich um eine Übertragung von Wirtschaftsgütern innerhalb eines Betriebs.
  • Die Wirtschaftsgüter müssen notwendiges Betriebsvermögen sein.
  • Der Übertragende und der Übernehmer müssen unbeschränkt steuerpflichtig sein.
  • Der Übergang der Wirtschaftsgüter muss im Rahmen eines entgeltlichen Rechtsgeschäfts erfolgen.
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Wie stelle ich einen Antrag auf Buchwertfortführung?

Um einen Antrag auf Buchwertfortführung zu stellen, muss ein entsprechender Antrag an das zuständige Finanzamt eingereicht werden. Der Antrag sollte alle erforderlichen Informationen enthalten, wie zum Beispiel die genaue Beschreibung der übertragenen Wirtschaftsgüter und deren Buchwerte.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Buchwertfortführung?

Die Buchwertfortführung hat steuerliche Auswirkungen auf mehrere Bereiche:

  • Es erfolgt keine Gewinnrealisierung bei der Übertragung der Wirtschaftsgüter.
  • Die steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der übertragenen Wirtschaftsgüter werden fortgeführt.
  • Die AfA (Absetzung für Abnutzung) für die übernommenen Wirtschaftsgüter wird ebenfalls fortgeführt.
  • Bei einem späteren Verkauf der übernommenen Wirtschaftsgüter werden die Buchwerte als Verkaufspreis zugrunde gelegt.

Gibt es Ausnahmen von der Buchwertfortführung?

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von der Buchwertfortführung. Unter anderem gilt die Buchwertfortführung nicht für:

  • Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens
  • Private Vermögensgegenstände
  • Wirtschaftsgüter, die zum Verkauf bestimmt sind

Wie lange gilt die Buchwertfortführung?

Die Buchwertfortführung gilt in der Regel für die Dauer der Abschreibungsdauer der übernommenen Wirtschaftsgüter. Das bedeutet, dass die Buchwerte solange fortgeführt werden, bis die Wirtschaftsgüter vollständig abgeschrieben sind.

Was sind die steuerlichen Folgen bei Beendigung der Buchwertfortführung?

Wenn die Buchwertfortführung beendet wird, zum Beispiel durch Verkauf oder Auflösung des Betriebs, muss eine Gewinnrealisierung stattfinden. Der Gewinn wird mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkaufspreis und dem Buchwert der Wirtschaftsgüter berechnet.

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Kann man die Buchwertfortführung rückgängig machen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Buchwertfortführung rückgängig zu machen. Eine Rückgängigmachung kann zum Beispiel erfolgen, wenn die übernommenen Wirtschaftsgüter innerhalb eines gewissen Zeitraums wieder veräußert werden.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Buchwertfortführung benötigt?

Die genauen Unterlagen, die für den Antrag auf Buchwertfortführung benötigt werden, können je nach Fall variieren. In der Regel werden jedoch folgende Unterlagen benötigt:

  • Eine genaue Beschreibung der übertragenen Wirtschaftsgüter
  • Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter
  • Nachweise über den entgeltlichen Übergang der Wirtschaftsgüter
  • Weitere relevante Unterlagen, je nach Situation

Wie lange dauert es, bis über einen Antrag auf Buchwertfortführung entschieden wird?

Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Buchwertfortführung kann je nach Finanzamt variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis Monate, bis über den Antrag entschieden wird. Es ist daher ratsam, den Antrag rechtzeitig einzureichen.

Welche Konsequenzen drohen bei falschen Angaben im Antrag auf Buchwertfortführung?

Wenn falsche Angaben im Antrag auf Buchwertfortführung gemacht werden, kann dies zu steuerlichen Konsequenzen führen. Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.


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