Bafög Antrag



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Bafög
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Bafög Antrag

Bitte füllen Sie den folgenden Antrag vollständig und wahrheitsgemäß aus. Unvollständige oder falsche Angaben können zu einer Ablehnung Ihres Antrags führen.

Persönliche Angaben:

Name: __________________________________________________

Vorname: ________________________________________________

Geburtsdatum: __________________________________________

Geburtsort: _____________________________________________

Staatsangehörigkeit: ____________________________________

Kontakt:

Straße, Hausnummer: ___________________________________

PLZ, Ort: _______________________________________________

Telefonnummer: _________________________________________

E-Mail-Adresse: ________________________________________

Ausbildung:

Ausbildungsgang/ Studiengang: _______________________________

Abschluss: ________________________________________________

Studiengangsnummer: ______________________________________

Studienbeginn: ___________________________________________

Studiendauer: ____________________________________________

Anzahl der Fachsemester zum Beginn des Bewilligungszeitraums: __

Eltern und Ehegatte:

Name, Vorname des Vaters: _________________________________

Name, Vorname der Mutter: ________________________________

Name, Vorname des Ehegatten: ______________________________

Steuernummer des Vaters: __________________________________

Steuernummer der Mutter: _________________________________

Einkommen des Vaters im vorletzten Kalenderjahr: _____________

Einkommen der Mutter im vorletzten Kalenderjahr: ____________

Förderungsberechtigung:

Ich beantrage eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für mein Studium.

Erklärungen:

Ich erkläre hiermit, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bewusst, dass falsche oder unvollständige Angaben zu einer Rückforderung der Förderung führen können.

Unterschrift: ___________________________________

Datum: _____________

__________________________

Linie für handgeschriebene Unterschrift


1. Wer ist berechtigt, einen Bafög Antrag zu stellen?

Ein Bafög-Antrag kann von deutschen Staatsangehörigen, EU-Bürgern und Bildungsinländern gestellt werden. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Ausbildungsart und -niveau. Studierende, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Fachschülerinnen und -schüler können in der Regel Bafög beantragen, solange sie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

2. Wann sollte ich meinen Bafög Antrag stellen?

Es ist ratsam, den Bafög Antrag so früh wie möglich zu stellen. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen dauern. In der Regel sollte der Antrag spätestens drei Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts eingereicht werden. Eine verspätete Antragstellung kann zu einer verzögerten Zahlung des Bafög führen.

3. Wo kann ich den Bafög Antrag stellen?

Den Bafög-Antrag kannst du bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) oder online über das Bafög-Online-Portal des Bundesverwaltungsamts stellen. Das BAföG-Amt ist normalerweise dem Studentenwerk oder dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt oder des Landkreises zugeordnet.

4. Welche Unterlagen werden für den Bafög Antrag benötigt?

Generell benötigst du für den Bafög Antrag persönliche Unterlagen wie deinen Personalausweis oder Reisepass, deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Schulbescheinigung, Einkommensnachweise deiner Eltern bzw. deiner eigenen Einkünfte und Nachweise über weitere Kapitalvermögen. Je nach individueller Situation können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.

5. Wie wird die Höhe des Bafög-Satzes berechnet?

Die Höhe des Bafög-Satzes richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Einkommen der Eltern bzw. des Ehepartners oder der Ehepartnerin, dem eigenen Einkommen, dem Vermögen und der Wohnsituation. Auch der Ausbildungsort und der Familienstand können Einfluss auf den Bafög-Satz haben. Die genaue Berechnung ist komplex und wird individuell vom Bafög-Amt durchgeführt.

6. Kann ich neben dem Bafög noch arbeiten gehen?

Ja, du kannst neben dem Bafög noch arbeiten gehen. Es gibt jedoch Einkommensgrenzen, die du beachten musst. Verdienst du mehr als den Freibetrag, wird dein Bafög entsprechend gekürzt. Aktuell liegt der Freibetrag für Studierende bei 450 Euro monatlich. Es ist wichtig, dass du deine zusätzlichen Einkünfte dem Bafög-Amt meldest, um mögliche Änderungen zu deinem Anspruch zu vermeiden.

7. Wie lange erhalte ich Bafög?

Die maximale Förderungsdauer beim Bafög richtet sich nach der Regelstudienzeit, die für dein Studienfach vorgesehen ist. Grundsätzlich wird Bafög für die Dauer der Regelstudienzeit gewährt. Bei Verzögerungen im Studium aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen kann eine Verlängerung beantragt werden.

8. Muss ich das Bafög zurückzahlen?

Das Bafög muss nicht vollständig zurückgezahlt werden. Ein Teil des Bafög-Betrags wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Der andere Teil wird als zinsloses Darlehen geleistet, das nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlung erfolgt erst nach Ablauf einer Karenzzeit von fünf Jahren und kann in monatlichen Raten oder als Einmalzahlung erfolgen.

9. Welche Verpflichtungen habe ich während des Bafög-Bezugs?

Während des Bafög-Bezugs hast du gewisse Verpflichtungen. Dazu zählt zum Beispiel die regelmäßige Teilnahme und der erfolgreiche Abschluss deiner Ausbildung. Du musst das Bafög-Amt über Änderungen in deiner Ausbildungssituation informieren und hast die Pflicht, eine Leistungsnachweise fristgerecht einzureichen. Zudem musst du das Bafög-Amt über Veränderungen im Einkommen oder Vermögen informieren.

10. Was passiert, wenn ich die Rückzahlung des Bafög-Darlehens nicht leisten kann?

Falls du Schwierigkeiten hast, die Rückzahlung des Bafög-Darlehens zu leisten, kannst du einen Antrag auf Stundung oder Ratenreduzierung stellen. In bestimmten Fällen kann auch eine Teilerlassung des Bafög-Darlehens gewährt werden. Es ist wichtig, dass du dich rechtzeitig mit dem zuständigen Bafög-Amt in Verbindung setzt und eine individuelle Lösung besprichst.

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