Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung



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Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung

Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung

Hiermit beantrage ich, [Vor- und Nachname], im Folgenden „Antragssteller“ genannt, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß § 7 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die folgende Immobilie:

Adresse der Immobilie:

_______________________________________________________

Grundbuchbezeichnung:

_______________________________________________________

Ich bitte Sie, die Abgeschlossenheitsbescheinigung innerhalb von [Anzahl der Wochen oder Monaten] ab Erhalt dieses Antrags auszustellen.

Im Falle einer positiven Entscheidung, erhalten Sie von mir die Gebühr in Höhe von [Betrag] Euro gemäß der aktuellen Gebührenordnung.

Im Falle einer ablehnenden Entscheidung bitte ich Sie um eine schriftliche Begründung.

Der Antragssteller erklärt hiermit, dass alle Angaben in diesem Antrag der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.

[Datum] __________________________________________ Unterschrift des Antragsstellers Anlagen:

I. Lageplan

II. Grundrisszeichnung(en) der Wohnung(en)

III. Lageplan des Gebäudes

IV. Ggf. notwendige Zustimmungen der betroffenen Wohnungseigentümer oder anderer Beteiligter

V. Sonstige relevante Unterlagen


Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das belegt, dass eine Immobilie in mehrere selbstständige Einheiten aufgeteilt ist. Diese Bescheinigung ist erforderlich, um eine Wohnungs- oder Teileigentumssache zu begründen oder zu verändern.

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Warum ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wichtig?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist wichtig, da sie den rechtlichen Status einer Immobilie mit mehreren selbstständigen Einheiten bestätigt. Ohne diese Bescheinigung ist es nicht möglich, das Eigentum an einzelnen Einheiten zu begründen oder zu ändern.

Wer beantragt die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in der Regel vom Eigentümer oder einem Vertreter des Eigentümers beantragt. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Bauherr oder ein potenzieller Käufer die Bescheinigung beantragt, um sicherzustellen, dass die Immobilie in selbstständige Einheiten aufgeteilt ist.

Welche Informationen sind für den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich?

Für den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung sind in der Regel folgende Informationen erforderlich:

  • Grundbuchauszug der Immobilie
  • Bauzeichnungen oder Grundrisse
  • Zuordnung der einzelnen Einheiten zu den Grundrissen
  • Genaue Angaben zur Größe und Lage der Einheiten
  • Weitere Informationen, die zur Identifizierung der einzelnen Einheiten erforderlich sind

Wie lange dauert es, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen?

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung kann je nach Behörde und individuellen Umständen variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis Monate, bis der Antrag genehmigt und die Bescheinigung ausgestellt wird.

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Wie viel kostet die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Kosten für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung können ebenfalls je nach Behörde und Umfang des Antrags variieren. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Behörde nach den genauen Kosten zu fragen.

Kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nachträglich beantragt werden?

Ja, es ist möglich, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nachträglich zu beantragen. Dies ist beispielsweise dann erforderlich, wenn eine Immobilie bereits in mehrere Einheiten aufgeteilt wurde, aber noch keine Bescheinigung ausgestellt wurde.

Muss jede Einheit einer Immobilie in der Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgeführt sein?

Ja, jede einzelne Einheit einer Immobilie muss in der Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgeführt sein. Die Bescheinigung enthält Informationen zur Größe und Lage jeder Einheit sowie gegebenenfalls weitere Details, die zur Identifizierung erforderlich sind.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Ja, in einigen Fällen kann es Ausnahmen von der Pflicht zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung geben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Immobilie bereits vor einer bestimmten gesetzlichen Regelung in Einheiten aufgeteilt wurde oder wenn die Immobilie unter Denkmalschutz steht.

Was passiert, wenn keine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt?

Wenn keine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, können keine einzelnen Einheiten einer Immobilie begründet oder verändert werden. Dies kann dazu führen, dass das Eigentum an bestimmten Einheiten nicht eindeutig geregelt ist oder dass geplante Baumaßnahmen nicht genehmigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und einem Aufteilungsplan?

Der Unterschied zwischen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und einem Aufteilungsplan besteht darin, dass die Bescheinigung den rechtlichen Status einer Immobilie mit selbstständigen Einheiten bestätigt, während der Aufteilungsplan die genaue Aufteilung und Zuordnung der einzelnen Einheiten zeigt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist also eine grundlegende Voraussetzung für den Aufteilungsplan.

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Kann der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung abgelehnt werden?

Ja, es ist möglich, dass ein Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung abgelehnt wird, wenn die erforderlichen Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind oder wenn gegen geltende Vorschriften verstoßen wird. In einem solchen Fall kann es notwendig sein, den Antrag zu überarbeiten und erneut einzureichen.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung hat verschiedene Rechtsfolgen, unter anderem:

  • Die Eigentumsverhältnisse an einzelnen Einheiten können eindeutig geregelt werden.
  • Die einzelnen Einheiten können separat veräußert oder belastet werden.
  • Geplante Baumaßnahmen können genehmigt werden, wenn sie im Einklang mit der Aufteilung stehen.

Kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung angefochten werden?

Ja, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann angefochten werden, wenn beispielsweise Fehler bei der Aufteilung oder in den zugrunde liegenden Unterlagen gemacht wurden. In einem solchen Fall kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Bescheinigung anzufechten und gegebenenfalls zu korrigieren.

Wie lange ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gültig?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist grundsätzlich unbefristet gültig. Es kann jedoch vorkommen, dass eine Bescheinigung bei Änderungen an der Aufteilung oder anderen rechtlichen Umständen aktualisiert oder erneuert werden muss.

Wo kann ich den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung stellen?

Den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung können Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder bei Ihrem örtlichen Bauamt stellen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum genauen Ablauf und den erforderlichen Unterlagen.


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