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| Teilungsversteigerung |
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| 3746 – ⭐⭐⭐⭐ 4.51 |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 180 ZPO die Durchführung einer Teilungsversteigerung bezüglich der Immobilie, die im Grundbuch von {{HIER EINTRAGUNGSMÖGLICHKEIT FÜR DAS FLURSTÜCK UND ADRESSE DER IMMOBILIE}} eingetragen ist.
1. Beteiligte Parteien
Als Antragsteller möchte ich folgende Parteien in das Verfahren einbeziehen:
1.1. Antragsteller:
Name: {{HIER EINTRAGUNGSMÖGLICHKEIT FÜR ANTRAGSTELLER NAME}}
Anschrift: {{HIER EINTRAGUNGSMÖGLICHKEIT FÜR ANTRAGSTELLER ADRESSE}}
1.2. Antragsgegner:
Name: {{HIER EINTRAGUNGSMÖGLICHKEIT FÜR ANTRAGSGEGNER NAME}}
Anschrift: {{HIER EINTRAGUNGSMÖGLICHKEIT FÜR ANTRAGSGEGNER ADRESSE}}
2. Grund der Antragstellung
Der Grund für meinen Antrag auf Teilungsversteigerung liegt in der Unstimmigkeit über die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums an der oben genannten Immobilie. Trotz mehrfacher Versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden, konnte keine Einigung erzielt werden.
3. Bezeichnung des zu versteigernden Objekts
Es handelt sich um das Flurstück {{HIER EINTRAGUNGSMÖGLICHKEIT FÜR DAS FLURSTÜCK}} mit der Adresse {{HIER EINTRAGUNGSMÖGLICHKEIT FÜR DIE ADRESSE DER IMMOBILIE}}. Die genaue Lage des Grundstücks ist dem Grundbuch zu entnehmen.
4. Bestimmung des Versteigerungstermins
Die Versteigerung soll gemäß § 182 ZPO an einem Termin durchgeführt werden, der von Ihnen bestimmt wird. Ich bitte um Mitteilung dieses Termins spätestens vier Wochen nach Erhalt dieses Antrags.
5. Sicherheitsleistung
Gemäß § 12 ZVG lege ich eine Sicherheit in Höhe von 10% des festgelegten Verkehrswerts der Immobilie, also in Höhe von {{HIER EINTRAGUNGSMÖGLICHKEIT FÜR DIE SICHERHEITSLEISTUNG IN EURO}}, vor. Die Sicherheit werde ich rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin durch Überweisung auf das von Ihnen angegebene Konto erbringen.
6. Kostenübernahme
Ich erkläre mich bereit, gemäß der Kostenverteilungsregelungen gemäß § 10 ZVG die anfallenden Kosten für die Versteigerung zu tragen. Dies umfasst unter anderem Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Anwaltskosten.
7. Schlussbemerkungen
Ich bitte Sie höflichst, den vorliegenden Antrag auf Teilungsversteigerung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und das Verfahren zügig einzuleiten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich versichere die Richtigkeit der Angaben und beantrage hiermit die Durchführung der Teilungsversteigerung.
Datum: ______________________
____________________________
{{HIER EINFÜGEN LINIEN FÜR UNTERSCHRIFT DES ANTRAGSTELLERS}}
Was ist ein Antrag auf Teilungsversteigerung?
Ein Antrag auf Teilungsversteigerung ist ein rechtlicher Antrag, der von einem Miterben oder Eigentümer einer Immobilie gestellt wird, um die Immobilie in einem Versteigerungsverfahren zu veräußern und den erzielten Erlös unter den Miteigentümern aufzuteilen. Dieser Antrag wird oft gestellt, wenn sich die Miteigentümer nicht auf eine einvernehmliche Lösung zur Aufteilung der Immobilie einigen können.
Wer kann einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen?
Ein Antrag auf Teilungsversteigerung kann von einem Miterben oder Eigentümer einer Immobilie gestellt werden. In der Regel ist es sinnvoll, dass alle Miteigentümer den Antrag gemeinsam stellen, um den Versteigerungsprozess zu beschleunigen und eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Es ist jedoch auch möglich, dass ein einzelner Miteigentümer den Antrag stellt, wenn er die Zustimmung des Gerichts erhält.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag auf Teilungsversteigerung erfüllt sein?
Um einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss eine Gemeinschaftseigentümergemeinschaft bestehen, also mehrere Miteigentümer oder Miterben.
- Es muss ein berechtigtes Interesse an der Teilungsversteigerung vorliegen, zum Beispiel wenn die Miteigentümer sich nicht auf eine Aufteilung der Immobilie einigen können.
- Die Immobilie muss versteigerbar sein, das heißt, sie darf nicht teilungsunfähig sein, beispielsweise aufgrund von Beschränkungen im Grundbuch oder Nutzungsrechten Dritter.
Wie läuft das Versteigerungsverfahren ab?
Das Versteigerungsverfahren beginnt mit dem Antrag auf Teilungsversteigerung. Das Gericht prüft den Antrag und setzt einen Versteigerungstermin fest. Der Termin wird öffentlich bekanntgegeben und interessierte Personen können Gebote abgeben. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag. Der Erlös aus der Versteigerung wird nach Abzug der Verfahrenskosten und Schulden unter den Miteigentümern aufgeteilt. Der Versteigerungsbeschluss wird im Anschluss rechtskräftig und der Käufer wird als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Wie lange dauert ein Versteigerungsverfahren?
Die Dauer eines Versteigerungsverfahrens kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. In der Regel dauert es jedoch mehrere Monate bis hin zu einem Jahr, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Die genaue Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Auslastung des Gerichts, der Komplexität des Falles und der Anzahl der eingegangenen Gebote.
Welche Kosten entstehen bei einem Antrag auf Teilungsversteigerung?
Bei einem Antrag auf Teilungsversteigerung entstehen verschiedene Kosten, die von den Miteigentümern getragen werden müssen. Dazu gehören unter anderem Gerichtskosten, Gutachtergebühren, Kosten für die Veröffentlichung des Versteigerungstermins und Kosten für den Versteigerungsverwalter. Die genaue Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Fall unterschiedlich sein. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten zu informieren.
Kann der Antrag auf Teilungsversteigerung abgelehnt werden?
Ja, der Antrag auf Teilungsversteigerung kann unter bestimmten Umständen abgelehnt werden. Das Gericht prüft den Antrag und kann ihn ablehnen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Beispielsweise kann der Antrag abgelehnt werden, wenn die Immobilie teilungsunfähig ist oder wenn kein berechtigtes Interesse an der Teilungsversteigerung besteht. Es ist daher ratsam, sich vor Antragsstellung rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Ablehnungen zu vermeiden.
Was passiert nach der Teilungsversteigerung?
Nach der Teilungsversteigerung wird der erzielte Erlös nach Abzug der Verfahrenskosten und Schulden unter den Miteigentümern aufgeteilt. Das Gericht erstellt eine Verteilungsurkunde, in der die Aufteilung festgehalten wird. Der Versteigerungsbeschluss wird rechtskräftig und der Käufer wird als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Die ehemaligen Miteigentümer erhalten ihren Anteil am Erlös und können damit ihre individuellen Ansprüche erfüllen.
Kann ein Antrag auf Teilungsversteigerung zurückgezogen werden?
Ja, ein Antrag auf Teilungsversteigerung kann grundsätzlich zurückgezogen werden. Allerdings ist dies nur möglich, solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und der Versteigerungsbeschluss noch nicht rechtskräftig geworden ist. Um den Antrag zurückzuziehen, muss dies schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt werden. Es ist ratsam, sich auch hier rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Konsequenzen abschätzen zu können.
Kann ein Antrag auf Teilungsversteigerung angefochten werden?
Ja, ein Antrag auf Teilungsversteigerung kann angefochten werden. Gründe für eine Anfechtung können beispielsweise formale Fehler im Verfahren oder unzulässige Beschränkungen der Versteigerung sein. Die Anfechtung muss innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt werden. Es ist empfehlenswert, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, um die Chancen einer erfolgreichen Anfechtung zu erhöhen.
Gibt es Alternativen zur Teilungsversteigerung?
Ja, es gibt Alternativen zur Teilungsversteigerung, die in Betracht gezogen werden können. Eine Möglichkeit ist es, einvernehmlich mit den Miteigentümern eine Regelung zur Aufteilung der Immobilie zu treffen. Dies kann beispielsweise durch den Verkauf eines Miteigentumsanteils an einen oder mehrere Miteigentümer geschehen. Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Auseinandersetzungsklage, bei der das Gericht über die Aufteilung der Immobilie entscheidet, ohne diese zu versteigern. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die für den individuellen Fall beste Lösung zu finden.