Antrag Zugewinnausgleich



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Zugewinnausgleich
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ANTRAG ZUGEWINNAUSGLEICH

Hiermit beantrage ich, [Vor- und Nachname des Antragstellers], im Hinblick auf die Scheidung meiner Ehe mit [Vor- und Nachname des Ehegatten], den Zugewinnausgleich gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu regeln.

1. Angaben zur Person:

Antragsteller:
Vorname: _______________
Nachname: _______________
Geburtsdatum: _______________
Anschrift: _______________
Telefonnummer: _______________
E-Mail-Adresse: _______________

Ehegatte:
Vorname: _______________
Nachname: _______________
Geburtsdatum: _______________
Anschrift: _______________
Telefonnummer: _______________
E-Mail-Adresse: _______________

2. Ehedauer:

Die Ehe wurde am [Datum der Eheschließung] geschlossen.

3. Güterstand:

Die Ehe ist im [Datum der Eheschließung] im [zuständiges Standesamt] im Güterstand der Zugewinngemeinschaft begründet worden.

4. Zugewinnausgleich:

Gemäß § 1373 BGB steht dem Antragsteller ein Anspruch auf Zugewinnausgleich zu. Um diesen Anspruch geltend zu machen, sind nachfolgend die erforderlichen Angaben zu machen:

4.1 Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Eheschließung:

Antragsteller:
Gesamtwert des Vermögens: _______________
Einzelwert des Hausrats: _______________
Einzelwert des Grundbesitzes: _______________
Einzelwert des Fahrzeugs: _______________
Sonstige Vermögenswerte: _______________

Ehegatte:
Gesamtwert des Vermögens: _______________
Einzelwert des Hausrats: _______________
Einzelwert des Grundbesitzes: _______________
Einzelwert des Fahrzeugs: _______________
Sonstige Vermögenswerte: _______________

4.2 Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Antragstellung:

Antragsteller:
Gesamtwert des Vermögens: _______________
Einzelwert des Hausrats: _______________
Einzelwert des Grundbesitzes: _______________
Einzelwert des Fahrzeugs: _______________
Sonstige Vermögenswerte: _______________

Ehegatte:
Gesamtwert des Vermögens: _______________
Einzelwert des Hausrats: _______________
Einzelwert des Grundbesitzes: _______________
Einzelwert des Fahrzeugs: _______________
Sonstige Vermögenswerte: _______________

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5. Forderungen und Verbindlichkeiten:

Der Antragsteller macht in Bezug auf den Zugewinnausgleich folgende Forderungen geltend:

[Forderungen des Antragstellers einfügen]

Der Antragsteller ist mit folgenden Verbindlichkeiten belastet:

[Verbindlichkeiten des Antragstellers einfügen]

Der Ehegatte macht in Bezug auf den Zugewinnausgleich folgende Forderungen geltend:

[Forderungen des Ehegatten einfügen]

Der Ehegatte ist mit folgenden Verbindlichkeiten belastet:

[Verbindlichkeiten des Ehegatten einfügen]

6. Sonstige Vereinbarungen:

Es sind keine weiteren Vereinbarungen oder Vereinbarungen zur Ehegattenunterhalt zu beachten.

7. Unterschriften:

Antragsteller:

__________________________
Unterschrift (Antragsteller)

Ehegatte:

__________________________
Unterschrift (Ehegatte)

Hinweis: Dieser Antrag stellt lediglich einen Vorschlag dar und kann an personen- oder situationsbezogene Erfordernisse angepasst werden. Es wird empfohlen, vor der Einreichung des Antrags rechtlichen Rat einzuholen.


1. Was ist der Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist ein Rechtsinstitut im deutschen Familienrecht, das darauf abzielt, den während der Ehezeit erworbenen Vermögenszuwachs beider Ehepartner gerecht aufzuteilen. Bei einer Scheidung oder Trennung haben die Ehepartner Anspruch auf einen Ausgleich des Zugewinns.

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2. Wann kann ein Antrag auf Zugewinnausgleich gestellt werden?

Ein Antrag auf Zugewinnausgleich kann gestellt werden, wenn die Ehe endgültig geschieden wird oder wenn die Ehegatten einen Ehevertrag haben, der den Zugewinnausgleich regelt. Der Antrag kann beim Familiengericht gestellt werden, entweder im Rahmen des Scheidungsverfahrens oder auch separat.

3. Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Der Zugewinnausgleich wird nach einem bestimmten Berechnungsverfahren ermittelt. Dabei wird das Endvermögen beider Ehepartner durch Abzug des Anfangsvermögens ermittelt. Der Zugewinn jedes Ehepartners wird berechnet, und derjenige mit dem geringeren Zugewinn hat Anspruch auf die Hälfte des Differenzbetrags.

4. Welche Vermögenswerte werden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt?

Beim Zugewinnausgleich werden alle Vermögenswerte berücksichtigt, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu zählen Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck, Unternehmensanteile und andere Vermögensgegenstände. Verbindlichkeiten wie Schulden werden ebenfalls berücksichtigt.

5. Gibt es Ausnahmen vom Zugewinnausgleich?

Ja, es gibt Ausnahmen vom Zugewinnausgleich. Wenn ein Ehepartner erhebliche Vermögenswerte oder Schulden vor der Ehe hatte, kann dieser Betrag vom Anfangsvermögen abgezogen werden. Ebenso wird Vermögen, das durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurde, nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen.

6. Wann muss der Zugewinnausgleich vollzogen werden?

Der Zugewinnausgleich muss spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung vollzogen werden. Die Ausgleichszahlung kann in Form von Barvermögen oder durch Übertragung von Vermögensgegenständen erfolgen. Ist eine sofortige Ausgleichszahlung nicht möglich, können alternative Regelungen getroffen werden.

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7. Kann der Zugewinnausgleich auch im Ehevertrag geregelt werden?

Ja, der Zugewinnausgleich kann auch im Ehevertrag geregelt werden. Die Ehegatten können dabei eigene Vereinbarungen treffen und den Zugewinnausgleich individuell regeln. Dies bietet die Möglichkeit, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen und spezifische Bedürfnisse und Umstände zu berücksichtigen.

8. Welche Rolle spielt das Anfangsvermögen beim Zugewinnausgleich?

Das Anfangsvermögen spielt beim Zugewinnausgleich eine wichtige Rolle, da es die Grundlage für die Berechnung des Zugewinns bildet. Es umfasst das Vermögen, das jeder Ehepartner zu Beginn der Ehe hatte. Ein genaues Anfangsvermögen ist daher von Bedeutung, um den Zugewinn korrekt bestimmen zu können.

9. Was passiert, wenn der Zugewinnausgleich nicht vollzogen wird?

Wenn der Zugewinnausgleich nicht vollzogen wird, kann der Anspruch auf Ausgleich verjähren. Der Anspruch erlischt grundsätzlich drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wurde. Es ist daher wichtig, den Zugewinnausgleich rechtzeitig zu beantragen und durchzuführen.

10. Kann der Zugewinnausgleich nachträglich geändert werden?

Im Allgemeinen ist es schwierig, den Zugewinnausgleich nachträglich zu ändern. Eine Änderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn falsche Angaben über das Vermögen eines Ehepartners gemacht wurden oder wenn wesentliche Vermögenswerte verschwiegen wurden. Eine solche Änderung erfordert jedoch einen erheblichen Nachweis und ist mit rechtlichen Hürden verbunden.


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