Antrag Baulastenverzeichnis



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Baulastenverzeichnis
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Sehr geehrtes Bauamt,

hiermit stelle ich den Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gemäß § 80 Bauordnung (BauO).

Antragsteller:

Name: ___________________________________________________

Anschrift: ________________________________________________

Telefonnummer: ___________________________________________

E-Mail-Adresse: __________________________________________

Objekt:

Adresse: __________________________________________________

Flurstücksnummer: _______________________________________

Begründung:

Hiermit beantrage ich die Zusendung eines Auszugs aus dem aktuellen Baulastenverzeichnis für das oben genannte Objekt. Der Auszug soll sämtliche eingetragenen Baulasten, Dienstbarkeiten oder sonstige Einschränkungen enthalten, die das Grundstück betreffen.

Erklärungen und Zustimmungen:

Ich erkläre hiermit, dass ich zur Stellung dieses Antrags berechtigt bin und dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Ich erkenne an, dass falsche Angaben strafrechtlich verfolgt werden können.

Ich stimme zu, dass die erhobenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt werden dürfen.

Unterschriften:

Der Antragsteller:

_________________________________________________________

Datum: _______________________

Vertraulichkeit:

Dieser Antrag ist vertraulich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder durch eine schriftliche Zustimmung des Antragstellers erlaubt.

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen bearbeitet wird. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

______________________________

(Unterschrift des Antragstellers)


Was ist ein Antrag Baulastenverzeichnis?

Ein Antrag Baulastenverzeichnis ist ein Antrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt wird, um Informationen über Baulasten zu erhalten, die auf einem bestimmten Grundstück liegen. Die Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück ruhen und bestimmte Einschränkungen oder Verpflichtungen für den Eigentümer des Grundstücks mit sich bringen.

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Warum sollte ich einen Antrag Baulastenverzeichnis stellen?

Es gibt mehrere Gründe, warum es sinnvoll sein kann, einen Antrag auf das Baulastenverzeichnis zu stellen:

  • Um Informationen über bestehende Baulasten auf einem Grundstück zu erhalten, bevor man es erwirbt oder beabsichtigt zu bebauen.
  • Um sicherzustellen, dass man als Eigentümer eines Grundstücks keine negativen Überraschungen mit bestehenden Baulasten erlebt.
  • Um festzustellen, ob man bestimmte Vorgaben erfüllen muss, wenn man das Grundstück bebauen möchte.
  • Um Informationen über mögliche Beschränkungen oder Verpflichtungen zu erhalten, die mit dem Erwerb eines Grundstücks verbunden sein können.

Wie beantrage ich ein Baulastenverzeichnis?

Um ein Baulastenverzeichnis zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde stellen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen über das betreffende Grundstück enthalten, wie zum Beispiel die genaue Grundstücksadresse und Flurstücksnummer. Je nach Behörde kann es unterschiedliche Antragsformulare geben, die Sie ausfüllen müssen. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Behörde über die genauen Anforderungen und Zuständigkeiten zu informieren.

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Was kostet ein Antrag Baulastenverzeichnis?

Die Kosten für einen Antrag Baulastenverzeichnis können je nach Bundesland und kommunaler Gebührenordnung variieren. In der Regel fallen jedoch Gebühren für die Bearbeitung des Antrags an, die je nach Aufwand und Arbeitsaufwand der Behörde berechnet werden. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Behörde über die genauen Kosten zu informieren.

Wie lange dauert es, bis ein Antrag Baulastenverzeichnis bearbeitet ist?

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag Baulastenverzeichnis kann je nach Behörde und individuellen Umständen variieren. In der Regel sollte jedoch mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei bis vier Wochen gerechnet werden. Komplexere Anträge oder eine hohe Arbeitsbelastung der Behörde können zu längeren Bearbeitungszeiten führen. Es ist ratsam, bei der Antragsstellung nach der voraussichtlichen Bearbeitungszeit zu fragen.

Erhalte ich eine schriftliche Bestätigung für den Antrag Baulastenverzeichnis?

Ja, in der Regel erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung für den Antrag Baulastenverzeichnis. Diese Bestätigung dient als Nachweis dafür, dass Ihr Antrag bei der Behörde eingegangen ist und bearbeitet wird. In einigen Fällen wird Ihnen auch ein schriftlicher Bescheid zugesandt, der die Ergebnisse der Baulastenprüfung enthält.

Was passiert, wenn Baulasten auf meinem Grundstück gefunden werden?

Wenn bei der Prüfung des Baulastenverzeichnisses festgestellt wird, dass auf Ihrem Grundstück Baulasten liegen, erhalten Sie in der Regel detaillierte Informationen darüber, um welche Baulasten es sich handelt und welche Einschränkungen oder Verpflichtungen mit diesen Baulasten verbunden sind. Sie sollten diese Informationen sorgfältig prüfen und überlegen, ob Sie die bestehenden Baulasten akzeptieren können oder ob Sie Maßnahmen ergreifen müssen, um diese zu ändern oder zu beseitigen.

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Kann ich Baulasten auf meinem Grundstück ändern oder beseitigen?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, Baulasten auf Ihrem Grundstück zu ändern oder zu beseitigen. Hierfür müssen Sie einen weiteren Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde stellen. Dabei müssen Sie plausible Gründe für die Änderung oder Beseitigung der Baulasten angeben und gegebenenfalls Nachweise oder Pläne vorlegen. Die endgültige Entscheidung über die Änderung oder Beseitigung der Baulasten liegt jedoch bei der Behörde.

Gibt es Fristen für die Beantragung eines Baulastenverzeichnisses?

Es gibt in der Regel keine festen Fristen für die Beantragung eines Baulastenverzeichnisses. Es ist jedoch ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, insbesondere wenn Sie vorhaben, das Grundstück zu erwerben oder zeitnah Bauvorhaben durchzuführen. Dies gibt Ihnen genügend Zeit, um mögliche Einschränkungen oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit den bestehenden Baulasten zu berücksichtigen.

Kann ich Einsicht in das Baulastenverzeichnis anderer Grundstücke nehmen?

Ja, in der Regel haben Sie das Recht, Einsicht in das Baulastenverzeichnis anderer Grundstücke zu nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde stellen und gegebenenfalls Gebühren für die Informationsbeschaffung entrichten. Die konkreten Regelungen zur Einsichtnahme können je nach Bundesland oder Kommune unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, sich vorab bei der zuständigen Behörde zu informieren.


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