Antrag 64 Stgb



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64 Stgb
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Antrag 64 StGB

An das zuständige Gericht

Vor- und Nachname des Antragstellers: ______________________________________________________________________________ Anschrift des Antragstellers: __________________________________________________________________________________ Telefonnummer des Antragstellers: _____________________________________________________________________________

Betreff: Antrag auf Durchführung des Verfahrens nach § 64 StGB

Ich, der oben genannte Antragsteller, reiche hiermit formell einen Antrag auf die Durchführung des Verfahrens nach § 64 StGB ein.

Begründung des Antrags:

Gemäß § 64 des Strafgesetzbuches (StGB) beantrage ich, dass das Gericht die Möglichkeit prüft, die Strafvollstreckung zur Bewährung auszusetzen. Meine Begründung für diesen Antrag basiert auf folgenden Punkten: 1. Ich habe meine Straftat (bitte Straftat genau beschreiben) ____________________________________________________________________________________________________________________________ begangen. 2. Meine Persönlichkeit und Lebensumstände haben sich seit der Straftat erheblich verändert. 3. Ich zeige echte Reue und Bereitschaft, mein Fehlverhalten zu korrigieren. 4. Ich habe bereits Schritte unternommen, um meine Fehler wiedergutzumachen und mich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Angaben zur Straftat:

Art der Straftat: ___________________________________________________________________________________________________________________ Tatbestand (§ des Strafgesetzbuches): ____________________________________________________________________________________________ Aktenzeichen des Gerichts: _____________________________________________________________________________________________________ Datum der Gerichtsverhandlung: __________________________________________________________________________________________________ Urteil des Gerichts: ___________________________________________________________________________________________________________

Angaben zur aktuellen Situation:

Beschäftigung: _______________________________________________________________________________________________________________ Familienstand: ______________________________________________________________________________________________________________ Aktuelle Wohnsituation: _______________________________________________________________________________________________________ Soziales Umfeld: ______________________________________________________________________________________________________________ Vorstrafen (falls vorhanden): ___________________________________________________________________________________________________

Auflagen:

Falls das Gericht meinen Antrag genehmigt, bin ich bereit, folgende Auflagen zu erfüllen: 1. _______________________________________________________________________________________________________________________________ 2. _______________________________________________________________________________________________________________________________ 3. _______________________________________________________________________________________________________________________________

Gesetzliche Bedingungen:

Ich bin mir bewusst, dass die Gewährung der Strafaussetzung zur Bewährung von verschiedenen gesetzlichen Bedingungen abhängig ist. Ich verpflichte mich zur Einhaltung aller geltenden Gesetze, Richtlinien und Auflagen, die mit der Bewährung einhergehen. Ich bin bereit, regelmäßig Bericht zu erstatten und mich einer Überwachung durch die entsprechenden Behörden zu unterziehen.
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Unterschrift des Antragstellers:

_______________________________________________________ Datum: ____________________

Was regelt Antrag 64 Stgb?

Antrag 64 des Strafgesetzbuches (Stgb) regelt die Voraussetzungen und den strafrechtlichen Rahmen für die Stellung eines Antrags auf Einleitung eines Strafverfahrens.

Wer kann einen Antrag nach § 64 Stgb stellen?

Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann einen Antrag nach § 64 Stgb stellen. Dies können zum Beispiel Opfer einer Straftat, deren Angehörige oder auch Zeugen sein.

Wie wird ein Antrag nach § 64 Stgb gestellt?

Ein Antrag nach § 64 Stgb wird schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht. Es ist wichtig, dass der Antrag alle relevanten Informationen und Angaben zum Sachverhalt enthält.

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Gibt es Fristen für die Stellung eines Antrags?

Ja, es gibt Fristen für die Stellung eines Antrags nach § 64 Stgb. Diese können je nach Art der Straftat variieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die geltenden Fristen zu informieren und den Antrag rechtzeitig einzureichen.

Welche Informationen müssen im Antrag enthalten sein?

Der Antrag nach § 64 Stgb sollte so detailliert wie möglich sein und alle relevanten Informationen zum Sachverhalt enthalten. Dazu gehören Angaben zur Person des Antragstellers, eine genaue Beschreibung der Straftat sowie Namen und mögliche Anschriften von Zeugen.

Was passiert nach Stellung eines Antrags?

Nach Stellung eines Antrags nach § 64 Stgb prüft die Staatsanwaltschaft die Erfolgsaussichten eines Strafverfahrens. Sie prüft die vorliegenden Beweise und hat die Möglichkeit, weitere Ermittlungen einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft informiert den Antragsteller über das Ergebnis ihrer Prüfung.

Kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag ablehnen?

Ja, die Staatsanwaltschaft kann einen Antrag nach § 64 Stgb ablehnen, wenn sie der Ansicht ist, dass die Erfolgsaussichten eines Strafverfahrens gering sind oder es keine hinreichenden Beweise gibt. Der Antragsteller wird über die Ablehnung informiert und hat die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

Was kann der Antragsteller tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde?

Wenn der Antrag nach § 64 Stgb abgelehnt wurde, hat der Antragsteller die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Ablehnung einzulegen. Diese Beschwerde wird von einer übergeordneten Instanz geprüft.

Welche Konsequenzen hat die Einleitung eines Strafverfahrens?

Die Einleitung eines Strafverfahrens bedeutet, dass die Ermittlungen gegen den Beschuldigten aufgenommen werden. Es kann zur Anklageerhebung und letztendlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, in dem über die Schuld oder Unschuld des Beschuldigten entschieden wird.

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Gibt es Möglichkeiten, den Strafantrag zurückzuziehen?

Ja, der Strafantrag kann in bestimmten Fällen zurückgezogen werden. Der Antragsteller muss dafür einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. Es liegt dann im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob das Strafverfahren eingestellt wird.

Gibt es Kosten, die mit der Stellung eines Antrags verbunden sind?

Die Stellung eines Antrags nach § 64 Stgb ist in der Regel kostenfrei. Es können jedoch für bestimmte Verfahren oder Anträge Gebühren anfallen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde über eventuell anfallende Kosten zu informieren.

Kann ich einen Rechtsanwalt zur Unterstützung hinzuziehen?

Ja, es ist empfehlenswert, sich bei der Stellung eines Antrags nach § 64 Stgb von einem Rechtsanwalt beraten und unterstützen zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann den Antragsteller bei der Ausarbeitung des Antrags unterstützen und ihn bei Bedarf auch vor Gericht vertreten.

Welche Straftaten können mit einem Antrag nach § 64 Stgb verfolgt werden?

Ein Antrag nach § 64 Stgb kann für verschiedene Straftaten gestellt werden, wie zum Beispiel Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung oder Verleumdung. Es ist ratsam, sich über die genauen Voraussetzungen für einen Antrag bei der zuständigen Behörde zu informieren.


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