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Vorlage

Zustimmung Zur Kündigung Integrationsamt |
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5559 – ⭐⭐⭐⭐ 4.87 |
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Formular
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Antrag Auf Zustimmung Zur Kündigung Integrationsamt
Angaben zum Arbeitgeber:
Unternehmen: ______________________________
Adresse: ______________________________
Ansprechpartner: ______________________________
E-Mail-Adresse: ______________________________
Telefonnummer: ______________________________
Angaben zum Arbeitnehmer:
Name: ______________________________
Geburtsdatum: ______________________________
Adresse: ______________________________
Beschäftigungsbeginn: ______________________________
Aktuelle Beschäftigungssituation:
Berufsbezeichnung: ______________________________
Abteilung/Standort: ______________________________
Beschäftigungsumfang (Stunden/Woche): ______________________________
Arbeitsvertragliche Kündigungsfrist: ______________________________
Grund für die Kündigung:
Bitte geben Sie hier den Grund für die geplante Kündigung an:
____________________________________________________
Kündigungsfrist:
Bitte geben Sie die gewünschte Kündigungsfrist an:
____________________________________________________
Absicht zur Kündigung:
Bitte geben Sie an, wann die Kündigung ausgesprochen werden soll:
____________________________________________________
Integrationsschwerbehinderter Mitarbeiter:
Handelt es sich bei dem gekündigten Arbeitnehmer um einen Integrationsschwerbehinderten?
☐ Ja ☐ Nein
Vorlage bei Integrationsamt:
Ich beantrage hiermit die Zustimmung zur Kündigung und lege die erforderlichen Unterlagen gemäß § 9 Abs. 2 SGB IX bei.
☐ Ja ☐ Nein
Erklärung des Arbeitgebers:
Ich versichere, dass ich die benötigten Unterlagen zur Beantragung der Zustimmung zur Kündigung vorgelegt habe und dass die Angaben in diesem Antrag richtig und vollständig sind.
Ort, Datum: ______________________________
Unterschrift: ______________________________
1. Was ist ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt?
Ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt ist ein formeller Antrag, den ein Arbeitgeber stellen muss, wenn er einen Arbeitsvertrag mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen möchte. Das Integrationsamt prüft den Antrag und entscheidet, ob die Kündigung zulässig ist oder nicht.
2. Wer ist verpflichtet, einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt zu stellen?
Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen möchten, sind gesetzlich verpflichtet, einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt zu stellen. Dies gilt sowohl für private als auch für öffentliche Arbeitgeber.
3. Was sind die Voraussetzungen für einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt?
Um einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Der Mitarbeiter muss schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) sein.
– Der Mitarbeiter muss bereits mindestens sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sein.
– Es müssen keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, um die Beschäftigung des schwerbehinderten Mitarbeiters zu erhalten.
4. Wie stellt man einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt?
Um einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt zu stellen, muss der Arbeitgeber ein entsprechendes Formular verwenden, das beim Integrationsamt erhältlich ist. Das Formular muss ausgefüllt und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören unter anderem der Kündigungsschreiben, der Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft des Mitarbeiters und Informationen über bereits durchgeführte Bemühungen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes.
5. Wie lange dauert es, bis das Integrationsamt über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung entscheidet?
Die Dauer des Verfahrens beim Integrationsamt kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel sollte man jedoch mit einer Entscheidung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags rechnen. Es kann jedoch in komplexen Fällen zu Verzögerungen kommen.
6. Was passiert, wenn das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung verweigert?
Wenn das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung verweigert, bedeutet dies, dass die Kündigung nicht zulässig ist und der Arbeitnehmer weiterhin beschäftigt werden muss. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Integrationsamtes Widerspruch einzulegen.
7. Kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter während des Antragsverfahrens freistellen?
Ja, der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter während des Antragsverfahrens freistellen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund von Konflikten zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter belastet ist. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, weiterhin das Gehalt des Mitarbeiters zu zahlen.
8. Welche Konsequenzen hat es, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausspricht?
Wenn der Arbeitgeber die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausspricht, ist diese rechtlich unwirksam. Der Mitarbeiter kann die Unwirksamkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht geltend machen und gegebenenfalls seine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung fordern.
9. Kann der Arbeitgeber den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung zurückziehen?
Ja, der Arbeitgeber kann den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung zurückziehen, solange das Integrationsamt noch keine Entscheidung getroffen hat. Der Mitarbeiter sollte über den Rückzug des Antrags informiert werden.
10. Gibt es eine Möglichkeit, die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung vorab einzuholen?
Ja, der Arbeitgeber kann beim Integrationsamt einen Antrag auf vorherige Zustimmung zur Kündigung stellen. Wenn das Integrationsamt zustimmt, kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen, ohne auf die endgültige Entscheidung des Integrationsamtes warten zu müssen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn es dringende betriebliche Gründe gibt.