Antrag Auf Unterhalt Für Volljähriges Kind



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Unterhalt Für Volljähriges Kind
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Antrag Auf Unterhalt Für Volljähriges Kind

Sehr geehrter [Name des Unterhaltspflichtigen],

hiermit beantrage ich, [Vorname Nachname], als gesetzlicher Vertreter und Volljähriger meiner minderjährigen Tochter/Sohn [Name des Kindes], die Zahlung von Unterhalt im Sinne von § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Ich bitte Sie höflichst, den folgenden Antrag auf Zahlung von Unterhalt zu prüfen und die Unterhaltszahlungen ab dem Datum der Antragstellung zu leisten.

Allgemeine Angaben zum Antragsteller

Name des Antragstellers: ____________________________________________________
Vorname des Antragstellers: ____________________________________________________
Geburtsdatum des Antragstellers: ____________________________________________________
Staatsangehörigkeit des Antragstellers: ____________________________________________________
Anschrift des Antragstellers: ____________________________________________________
Telefonnummer des Antragstellers: ____________________________________________________

Allgemeine Angaben zum Kind

Name des Kindes: ____________________________________________________
Vorname des Kindes: ____________________________________________________
Geburtsdatum des Kindes: ____________________________________________________
Staatsangehörigkeit des Kindes: ____________________________________________________
Ausgeübter Beruf des Kindes: ____________________________________________________

Angaben zum Unterhaltspflichtigen

Name des Unterhaltspflichtigen: ____________________________________________________
Vorname des Unterhaltspflichtigen: ____________________________________________________
Geburtsdatum des Unterhaltspflichtigen: ____________________________________________________
Staatsangehörigkeit des Unterhaltspflichtigen: ____________________________________________________
Beruf des Unterhaltspflichtigen: ____________________________________________________
Aktuelles monatliches Nettoeinkommen: ____________________________________________________

Begründung des Unterhaltsanspruchs

Meine Tochter/Mein Sohn befindet sich in der Ausbildung/ dem Studium und bedarf für ihre/seine angemessene Ausbildung finanzieller Unterstützung. Die Zahlungen von Unterhalt gemäß § 1610 Abs. 2 BGB sind eindeutig gerechtfertigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach § 1610 Abs. 2 Satz 2 BGB verpflichtet sind, den vollständigen Bedarf meiner volljährigen Tochter/ meines volljährigen Sohnes zu decken, falls mir dies nicht möglich ist.

Nachweis über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Ich bitte Sie, Ihre Einkommensnachweise der letzten drei Monate beizufügen. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um eine eidesstattliche Erklärung, welche Ihr aktuelles Nettoeinkommen bestätigt.

Zahlungshistorie

Da es in der Vergangenheit zu Unregelmäßigkeiten bei den Unterhaltszahlungen gekommen ist, bitte ich Sie, die rückständigen Zahlungen von ______________ Euro so schnell wie möglich zu leisten.

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Antrag auf Unterhaltszahlung

Ich beantrage die Zahlung des monatlichen Unterhalts im Sinne des BGB § 1610 Abs. 2, ausgehend von dem laut beiliegender Tabelle für den Zeitraum vom _____________ bis _____________, und von ______________ Euro pro Monat.

Der Unterhaltsanspruch besteht bis zum Abschluss der Ausbildung/ des Studiums oder bis zum Erreichen der wirtschaftlichen Selbstständigkeit durch meine Tochter/ meinen Sohn.

Unterschrift des Antragstellers

Ich versichere hiermit, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

Unterschrift des Antragstellers: ____________________________________________________
Datum: ____________________________________________________

1. Was ist ein Antrag auf Unterhalt für ein volljähriges Kind?

Ein Antrag auf Unterhalt für ein volljähriges Kind ist eine rechtliche Maßnahme, die von einem Kind gestellt wird, um finanzielle Unterstützung von einem Elternteil zu erhalten. In Deutschland sind Eltern gesetzlich verpflichtet, ihre Kinder bis zu deren Abschluss einer angemessenen Ausbildung oder eines Studiums zu unterstützen, insofern sie bedürftig sind und nicht in der Lage, ihren eigenen Unterhalt zu bestreiten.

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2. Wer kann einen Antrag auf Unterhalt für ein volljähriges Kind stellen?

Eine volljährige Person kann einen Antrag auf Unterhalt bei einem Elternteil stellen, der unterhaltspflichtig ist. Dies kann entweder der Vater oder die Mutter des volljährigen Kindes sein.

3. Wie stelle ich einen Antrag auf Unterhalt für ein volljähriges Kind?

Um einen Antrag auf Unterhalt für ein volljähriges Kind zu stellen, muss ein formloser Antrag schriftlich bei dem unterhaltspflichtigen Elternteil eingereicht werden. Es wird empfohlen, den Antrag per Einschreiben oder persönlich zu übergeben, um den Zugang nachweisen zu können. In dem Antrag sollten alle relevanten Informationen wie Name, Geburtsdatum, Ausbildungsstand und Einkommenssituation des Kindes angegeben werden.

4. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Im Allgemeinen werden folgende Unterlagen für den Antrag auf Unterhalt für ein volljähriges Kind benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweise über den Ausbildungsstand des Kindes (z.B. Immatrikulationsbescheinigung bei Studium)
  • Einkommensnachweise des unterhaltspflichtigen Elternteils
  • Ggf. Nachweise über das Einkommen des Kindes (z.B. Verdienstbescheinigung bei Nebenjob)

5. Wie wird der Unterhaltsbetrag für ein volljähriges Kind berechnet?

Der Unterhaltsbetrag für ein volljähriges Kind wird in der Regel anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnet. Diese Tabelle gibt Richtwerte für den Unterhalt abhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes vor. Je nach individuellen Umständen können jedoch auch weitere Faktoren wie das Einkommen und Vermögen des Kindes berücksichtigt werden.

6. Kann der Unterhaltsbetrag angepasst werden?

Ja, der Unterhaltsbetrag kann angepasst werden, wenn es eine wesentliche Änderung der Umstände gibt, die eine Neuberechnung erforderlich macht. Solche Änderungen können beispielsweise eine Erhöhung oder Senkung des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils oder des Kindes sein. In einem solchen Fall kann ein Antrag auf Abänderung des Unterhalts gestellt werden.

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7. Muss der Unterhalt auch während der Ausbildung gezahlt werden?

Ja, der Unterhalt muss auch während der Ausbildung des volljährigen Kindes gezahlt werden, sofern das Kind bedürftig ist und nicht in der Lage ist, seinen eigenen Unterhalt zu bestreiten. Allerdings kann der Unterhaltsanspruch entfallen, wenn das Kind eine unangemessen lange Ausbildungszeit wählt oder die Ausbildung ohne sachlichen Grund abbricht.

8. Wie lange läuft der Unterhaltsanspruch für ein volljähriges Kind?

Der Unterhaltsanspruch für ein volljähriges Kind läuft grundsätzlich bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung oder eines Studiums. Die genaue Dauer des Unterhaltsanspruchs hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Ausbildungsstand des Kindes und der Dauer der gewählten Ausbildung.

9. Was passiert, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht zahlt?

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht zahlt, kann das volljährige Kind rechtliche Schritte einleiten, um den Unterhalt einzufordern. Dies kann beispielsweise eine Unterhaltsklage vor Gericht oder die Beantragung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sein. In besonders dringenden Fällen kann auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden, um den Unterhalt vorläufig sicherzustellen.

10. Kann der Unterhalt auch rückwirkend eingefordert werden?

Ja, der Unterhalt kann auch rückwirkend eingefordert werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil trotz vorhandener Bedürftigkeit des Kindes keinen Unterhalt gezahlt hat. Der Unterhaltsanspruch kann für maximal 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, jedoch müssen hierbei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Bitte beachte, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Im Falle konkreter Fragen oder rechtlicher Probleme wird empfohlen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren.


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