Vorlage und Muster für Antrag Umgangsrecht Großeltern – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im PDF und WORD Datei und Online

Sehr geehrtes Familiengericht,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Gewährung von Umgangsrecht für die Großeltern gemäß den §§ 1685, 1686 BGB. Die Großeltern haben ein berechtigtes Interesse daran, regelmäßigen Kontakt zu ihrem Enkelkind zu haben, um eine enge familiäre Beziehung aufzubauen und aufrechtzuerhalten.
Angaben zur Person des Antragstellers:
Name: _________________________________________________________
Vorname: ______________________________________________________
Geburtsdatum: _______________________________________________
Adresse: _______________________________________________________
Telefonnummer: ______________________________________________
E-Mail-Adresse: ______________________________________________
Verwandtschaftsverhältnis zum Kind: __________________________
Angaben zur Person des Kindes:
Name: _________________________________________________________
Vorname: ______________________________________________________
Geburtsdatum: _______________________________________________
Aufenthaltsort des Kindes: _____________________________________
Elternteil, bei dem das Kind lebt: ______________________________
Begründung des Antrags:
Die Großeltern hatten zuvor regelmäßigen und engen Kontakt zu ihrem Enkelkind. Trotz dieser bestehenden Beziehung wurde ihnen der Umgang mit dem Kind ohne eine ausreichende Begründung und unter Verstoß gegen das Kindeswohl verwehrt.
Die Großeltern sind jedoch nachweislich in der Lage, eine positive und unterstützende Rolle in der Entwicklung des Kindes einzunehmen. Sie sind liebevolle und verantwortungsbewusste Menschen, die sich um das Wohl ihres Enkelkindes sorgen. Sie waren immer präsent und haben das Kind bei seiner Entwicklung begleitet.
Es ist zudem wichtig anzumerken, dass der Umgang mit den Großeltern dem Kind eine zusätzliche Bezugsperson bietet, die ihm emotionalen Halt und Sicherheit gibt. Die Großeltern sind eine Konstante im Leben des Kindes und eine wichtige Unterstützung für die Eltern.
Gewünschter Umgang:
Die Großeltern beantragen den Umgang mit ihrem Enkelkind zu folgenden Zeiten:
Tag: __________________________________________________________
Uhrzeit: _______________________________________________________
Ort: __________________________________________________________
Der Umgang soll regelmäßig und langfristig erfolgen, um eine stabile Beziehung zum Kind aufzubauen und zu erhalten. Die Großeltern sind offen für einen späteren Ausbau des Umgangsrechts, sobald das Kindeswohl dies zulässt.
Einwilligung der Eltern:
Die Großeltern bestätigen, dass sie die Zustimmung beider Elternteile für diesen Antrag eingeholt haben. Die Eltern sind darüber informiert und unterstützen den Umgang der Großeltern mit ihrem Kind. Sie erkennen die Bedeutung der Großeltern für das Kindeswohl an und sind bereit, den Umgang zu ermöglichen.
Die Großeltern sind ebenfalls bereit, die elterliche Autorität zu respektieren und das Kind nicht in Konflikte zwischen den Eltern und den Großeltern zu involvieren.
Schlussbemerkung:
Die Großeltern bitten das Gericht dringend, diesem Antrag auf Gewährung von Umgangsrecht stattzugeben. Sie sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und aktiv am Leben ihres Enkelkindes teilzuhaben.
Wir bitten um eine gerichtliche Anhörung, um die Situation ausführlich zu erläutern und gemeinsam eine Lösung zu finden, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Ort: ________________________________
Datum: ______________________________
Unterschrift: _________________________
Muster und Vorlage für Antrag Umgangsrecht Großeltern zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Vorlage und Muster für Antrag Umgangsrecht Großeltern
Umgangsrecht Großeltern |
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1. Was ist ein Antrag auf Umgangsrecht der Großeltern?
Ein Antrag auf Umgangsrecht der Großeltern ermöglicht es Großeltern, Zeit mit ihren Enkelkindern zu verbringen, wenn der Kontakt zu den Enkeln von den Eltern verweigert wird oder anderweitig eingeschränkt ist.
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Umgangsrecht der Großeltern stellen zu können?
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn die Großeltern ein berechtigtes Interesse am Umgang mit den Enkeln nachweisen können. Dieses Interesse kann auf einer bereits bestehenden engen Beziehung oder anderen relevanten Umständen beruhen.
3. Wie kann ein Antrag auf Umgangsrecht der Großeltern gestellt werden?
Der Antrag muss bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren, um den Antrag in angemessener Weise vorzubereiten und einzureichen.
4. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Die genauen Unterlagen können je nach individueller Situation variieren, aber gängige Dokumente, die möglicherweise benötigt werden, sind zum Beispiel Ausweiskopien der Großeltern, Nachweise über eine bestehende Beziehung zu den Enkeln sowie gegebenenfalls Aussagen von Zeugen.
5. Gibt es eine Altersgrenze für das Umgangsrecht der Großeltern?
Nein, es gibt keine festgesetzte Altersgrenze. Das Umgangsrecht der Großeltern kann in der Regel unabhängig vom Alter der Enkelkinder geltend gemacht werden.
6. Was kann getan werden, wenn die Eltern den Umgang der Großeltern mit den Enkeln verweigern?
Wenn die Eltern den Umgang der Großeltern verweigern oder einschränken, empfiehlt es sich, zuerst eine außergerichtliche Einigung zu suchen. Wenn dies nicht erfolgreich ist, kann ein Antrag auf Umgangsrecht bei Gericht gestellt werden.
7. Gibt es eine Möglichkeit, das Umgangsrecht der Großeltern vorläufig zu regeln?
Ja, in dringenden Fällen kann ein Eilantrag auf vorläufige Regelung des Umgangsrechts gestellt werden. Dies ermöglicht es den Großeltern, schnellstmöglich Kontakt zu den Enkeln aufzunehmen, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung getroffen hat.
8. Wie lange dauert es, bis über den Antrag auf Umgangsrecht entschieden wird?
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Gericht und individueller Situation variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Monate, bis über einen Antrag auf Umgangsrecht entschieden wird. Es ist wichtig, geduldig zu sein und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen.
9. Welche Faktoren werden bei der Entscheidung über das Umgangsrecht der Großeltern berücksichtigt?
Das Gericht berücksichtigt verschiedene Faktoren, um eine Entscheidung zu treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Dazu gehören unter anderem die bestehende Beziehung zwischen Großeltern und Enkeln, die familiäre Situation sowie die Meinung und der Wille des Kindes, sofern es alt genug ist, um diese zu äußern.
10. Kann das Umgangsrecht der Großeltern auch eingeschränkt oder aufgehoben werden?
Ja, in bestimmten Fällen kann das Umgangsrecht der Großeltern eingeschränkt oder aufgehoben werden, wenn es dem Wohl des Kindes schadet. Beispiele hierfür können Vernachlässigung, Missbrauch oder andere Gefährdungen des Kindeswohls sein.
11. Ist es möglich, das Umgangsrecht der Großeltern einvernehmlich zu regeln?
Ja, es ist möglich, dass die Eltern und Großeltern eine einvernehmliche Regelung treffen, wie der Umgang mit den Enkeln gestaltet wird. In diesem Fall ist es ratsam, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten, um eventuelle Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.
12. Können die Großeltern das Umgangsrecht erzwingen, wenn ein Antrag abgelehnt wurde?
Wenn der Antrag auf Umgangsrecht abgelehnt wurde, können die Großeltern nicht das Umgangsrecht erzwingen. Es steht jedoch frei, eine erneute Überprüfung oder Berufung einzulegen, um die Entscheidung des Gerichts anzufechten.
13. Kann das Umgangsrecht der Großeltern nachträglich geändert werden?
Ja, das Umgangsrecht der Großeltern kann nachträglich geändert werden, wenn sich die Umstände ändern. Zum Beispiel kann eine Änderung des Wohnortes oder eine veränderte Situation in der Familie eine Anpassung der Umgangsregelung rechtfertigen.
14. Welche Kosten können bei einem Antrag auf Umgangsrecht der Großeltern entstehen?
Die Kosten können je nach Anwalt, Gerichtsgebühren und individueller Situation unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, vorab eine Kostenaufstellung vom Anwalt zu erhalten und mögliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen.
15. Kann ein Antrag auf Umgangsrecht der Großeltern abgelehnt werden?
Ja, es besteht die Möglichkeit, dass ein Antrag auf Umgangsrecht der Großeltern abgelehnt wird, wenn das Gericht feststellt, dass ein berechtigtes Interesse der Großeltern nicht nachgewiesen wurde oder andere wichtige Gründe vorliegen, die gegen den Umgang sprechen.
16. Gibt es Unterschiede im Umgangsrecht der Großeltern zwischen verheirateten und unverheirateten Eltern?
Nein, es gibt grundsätzlich keine Unterschiede im Umgangsrecht der Großeltern, ob die Eltern verheiratet oder unverheiratet sind. Das Umgangsrecht der Großeltern wird unabhängig vom Familienstand der Eltern betrachtet.
17. Wann endet das Umgangsrecht der Großeltern?
Das Umgangsrecht der Großeltern endet in der Regel, wenn das Kind die Volljährigkeit erreicht hat oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen, die eine Beendigung des Umgangsrechts rechtfertigen.
18. Was kann getan werden, wenn ein großer Konflikt zwischen den Eltern und den Großeltern besteht?
Es ist ratsam, im Falle eines Konflikts zwischen den Eltern und den Großeltern professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine spezialisierte Mediation oder Beratung kann helfen, eine Lösung zu finden, die im besten Interesse des Kindes liegt.
19. Gibt es spezielle Gesetze oder Regelungen zum Umgangsrecht der Großeltern?
Ja, in Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unter anderem das Umgangsrecht der Großeltern. Die §§ 1685-1691 BGB enthalten spezifische Bestimmungen zum Umgangsrecht von Verwandten.
20. Kann ein Antrag auf Umgangsrecht der Großeltern auch abgelehnt werden, wenn die Eltern kein berechtigtes Interesse am Ausschluss der Großeltern nachweisen können?
Ja, auch in diesem Fall kann das Gericht einen Antrag auf Umgangsrecht der Großeltern ablehnen, wenn es zu dem Schluss kommt, dass es im besten Interesse des Kindes ist, den Kontakt zu den Großeltern einzuschränken oder zu untersagen.