Antrag Teilzeit Beamte



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Teilzeit Beamte
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Sehr geehrte(r) [Name des zuständigen Beamten],

hiermit stelle ich form- und fristgerecht meinen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung als Beamter im Rahmen der Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) für den Zeitraum vom [Startdatum] bis [Enddatum].

1. Persönliche Angaben

Name: ____________________________________________________

Geburtsdatum: ___________________________________________

Dienststelle: ______________________________________________

Laufbahngruppe: __________________________________________

Bisherige Arbeitszeit: ______________________________________

Geplante Arbeitszeit: _______________________________________

2. Begründung

Ich beantrage die Teilzeitbeschäftigung aus folgenden Gründen:

[Hier begründen Sie detailliert Ihre persönlichen Gründe für den Teilzeitantrag, beispielsweise familiäre Verpflichtungen, Pflege von Angehörigen oder Fortbildungszwecke.]

3. Arbeitszeitmodell

Ich schlage folgendes Arbeitszeitmodell vor:

Tägliche Arbeitszeit: von ______________ Uhr bis ______________ Uhr

Anzahl der Tage pro Woche: _________

Aufteilung der Arbeitszeit: ___________________________________

4. Zustimmungsvoraussetzungen und Änderungen

Ich erkläre, dass ich über die Konsequenzen im Hinblick auf meine Bezüge und Versorgungsansprüche bei genehmigter Teilzeitbeschäftigung informiert wurde. Des Weiteren stimme ich zu, dass:

  1. mein Dienstvorgesetzter das Recht hat, die festgelegte Arbeitszeit und die Verteilung der Teilzeitstunden im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten nach Absprache zu ändern;
  2. ich meine Tätigkeiten und Aufgaben entsprechend an die geänderte Arbeitszeit anpassen werde;
  3. bei einer Änderung meiner Versorgungsansprüche aufgrund meiner Teilzeitbeschäftigung eine Neuberechnung meiner Bezüge erfolgt;
  4. ich im Falle einer Änderung meines Arbeitszeitmodells erneut einen Antrag stellen muss.

5. Unterschrift

Ich versichere, dass alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Kenntnisnahme und Zustimmung zu den in diesem Antrag genannten Bedingungen und Regelungen.

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______________________________

Unterschrift

______________________________

Datum


1. Wie stelle ich einen Antrag auf Teilzeit als Beamter?

Um einen Antrag auf Teilzeit als Beamter zu stellen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Personalabteilung einreichen. In diesem Antrag sollten Sie Ihre Gründe für die Teilzeitbeschäftigung darlegen und den Zeitrahmen angeben, für den Sie eine Reduzierung Ihrer Arbeitszeit wünschen.

2. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Beamter Teilzeit zu arbeiten?

Um als Beamter Teilzeit zu arbeiten, müssen Sie in der Regel bereits eine gewisse Zeit im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit stehen. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Gründe für die Teilzeitarbeit plausibel darlegen und Ihre Arbeitszeit auf mindestens die Hälfte der regulären Vollzeitstunden reduzieren.

3. Wie lange kann ich als Beamter Teilzeit arbeiten?

Die Dauer der Teilzeitbeschäftigung als Beamter kann je nach individueller Vereinbarung variieren. In der Regel wird eine Teilzeitarbeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Antrag auf Teilzeit in der Regel erneut gestellt werden.

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4. Erhalte ich als Teilzeitbeamter ein reduziertes Gehalt?

Ja, als Teilzeitbeamter erhalten Sie in der Regel ein reduziertes Gehalt, da Ihre Arbeitszeit reduziert ist. Das genaue Verhältnis der Reduzierung richtet sich nach dem Umfang Ihrer Teilzeitarbeit im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung. In der Regel wird Ihr Gehalt entsprechend proportional zur reduzierten Arbeitszeit angepasst.

5. Habe ich als Teilzeitbeamter die gleichen Ansprüche auf Urlaub und Krankheit wie Vollzeitbeamte?

Ja, als Teilzeitbeamter haben Sie grundsätzlich die gleichen Ansprüche auf Urlaub und Krankheit wie Vollzeitbeamte. Die Anzahl der Urlaubstage und die Regelungen zur Krankheitsmeldung richten sich nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen der jeweiligen Dienststelle.

6. Kann mein Antrag auf Teilzeit als Beamter abgelehnt werden?

Ja, es ist möglich, dass Ihr Antrag auf Teilzeit als Beamter abgelehnt wird. Wenn Ihre Dienststelle beispielsweise personell oder organisatorisch nicht in der Lage ist, Ihre Arbeitszeit zu reduzieren, kann der Antrag abgelehnt werden. Auch wenn Ihre Gründe für die Teilzeitarbeit nicht ausreichend dargelegt sind, kann dies zur Ablehnung führen.

7. Kann ich während der Teilzeitbeschäftigung wieder zur Vollzeit zurückkehren?

Ja, in den meisten Fällen ist es möglich, während der Teilzeitbeschäftigung als Beamter wieder zur Vollzeit zurückzukehren. Dafür müssen Sie einen erneuten Antrag stellen und diesen begründen. Ob Ihrem Antrag stattgegeben wird, hängt von den individuellen Umständen und der Verfügbarkeit von Vollzeitstellen ab.

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8. Hat Teilzeitarbeit Auswirkungen auf meine Pensionsansprüche als Beamter?

Teilzeitarbeit kann Auswirkungen auf Ihre Pensionsansprüche als Beamter haben, da sich Ihre bezahlte Dienstzeit entsprechend verringert. Jedoch können Sie in der Regel freiwillige Beiträge zur Pensionsversicherung leisten, um Ihre Pensionsansprüche zu erhöhen. Sie sollten sich hierzu bei Ihrer zuständigen Pensionsstelle erkundigen.

9. Gibt es spezielle Regelungen für bestimmte Beamtenstatusgruppen bezüglich der Teilzeitarbeit?

Ja, es gibt spezielle Regelungen für bestimmte Beamtenstatusgruppen bezüglich der Teilzeitarbeit. Beispielsweise gibt es für Lehrer und Polizeibeamte oft spezifische Regelungen, die von den allgemeinen Vorschriften abweichen können. Es ist daher ratsam, sich bei Ihrer zuständigen Personalabteilung über die spezifischen Regelungen für Ihre Beamtenstatusgruppe zu informieren.

10. Welche Auswirkungen hat Teilzeitarbeit auf meine Beförderungschancen als Beamter?

Teilzeitarbeit kann Auswirkungen auf Ihre Beförderungschancen als Beamter haben, da Ihre Arbeitszeit reduziert ist. Es ist jedoch möglich, dass Ihre Beförderungschancen weiterhin bestehen, solange Sie die erforderlichen Leistungskriterien erfüllen und Ihre Teilzeitarbeit Ihren dienstlichen Pflichten nicht entgegensteht. Es ist ratsam, sich hierzu bei Ihrer zuständigen Personalabteilung zu erkundigen.

Hinweis: Die oben stehenden Informationen dienen nur zur allgemeinen Orientierung und sollten nicht als Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft betrachtet werden. Für individuelle Auskünfte und spezifische Regelungen sollten Sie sich an Ihre zuständige Personalabteilung oder einen Rechtsanwalt wenden.


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