Antrag Teilungsversteigerung Ehegatten



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Teilungsversteigerung Ehegatten
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An das zuständige Amtsgericht

Az: [Aktenzeichen]

Antrag auf Teilungsversteigerung

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Adresse], beantrage hiermit die Durchführung einer Teilungsversteigerung gemäß §§ 180, 182 ZVG.

Meine/m Ehepartner/in, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Adresse], und ich haben am [Datum der Eheschließung] die Ehe geschlossen. Die Ehe wurde am [Datum der Scheidung] rechtskräftig geschieden.

In der Ehe haben wir folgende Vermögenswerte erworben:

Grundstück:

Adresse: [Grundstücksadresse]

Flurstücknummer: [Flurstücknummer]

Gemeinde: [Gemeinde]

Die genannte Immobilie ist zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen, jeweils zur Hälfte im Miteigentum von [Vorname Nachname] und mir.

Teilungsversteigerung:

Da eine Einigung über die Aufteilung des Vermögens nicht möglich ist, beantrage ich die Teilungsversteigerung des oben genannten Grundstücks gemäß §§ 180, 182 ZVG.

Ich bitte das Gericht, einen Sachverständigen zur Feststellung des Verkehrswertes des Grundstücks zu bestellen.

Verwertungserlös:

Der Verwertungserlös soll nach Abzug aller Kosten zu gleichen Teilen zwischen [Vorname Nachname] und mir aufgeteilt werden.

Kosten:

Ich erkläre mich bereit, die entstehenden Kosten für die Teilungsversteigerung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu tragen.

Abschluss:

Ich bitte das Gericht, den Antrag zügig zu bearbeiten, da eine Einigung über die Aufteilung des Vermögens nicht erreicht werden kann.

Ich versichere hiermit, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind und bitte das Gericht um entsprechende Entscheidung. Anbei finden Sie eine Kopie des Grundbuchauszugs sowie weitere relevante Unterlagen.

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Ort, Datum

[Unterschrift]


Linie für handschriftliche Eintragungen:

Erklärung des Ehepartners

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], Ehepartner/in von [Vorname Nachname], unterstütze den Antrag auf Teilungsversteigerung und erkläre mich mit der Aufteilung des Verwertungserlöses zu gleichen Teilen einverstanden.

Ort, Datum

[Unterschrift]


Linie für handschriftliche Eintragungen:

Zustellungsnachweis

Zustellung an: [Vorname Nachname] [Adresse]

Ort, Datum

[Unterschrift]


Was ist ein Antrag auf Teilungsversteigerung bei Ehegatten?

Ein Antrag auf Teilungsversteigerung bei Ehegatten kommt dann zur Anwendung, wenn sich die Ehepartner über die Verteilung oder Veräußerung gemeinsamen Eigentums nicht einig sind. Durch diesen Antrag kann das Gericht eine Zwangsversteigerung des Eigentums anordnen, um den Erlös zwischen den Ehegatten aufzuteilen.

Welche Gründe können zu einem Antrag auf Teilungsversteigerung führen?

Es gibt verschiedene Gründe, die zu einem Antrag auf Teilungsversteigerung führen können, wie zum Beispiel:

  • Uneinigkeit über die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums nach einer Scheidung
  • Mangelnde Einigkeit über den Verkauf eines gemeinsamen Hauses oder einer Immobilie
  • Streitigkeiten hinsichtlich der Eigentumsanteile an gemeinsamem Vermögen
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Muss ich einen Anwalt beauftragen, um einen Antrag auf Teilungsversteigerung zu stellen?

Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt zu beauftragen, aber es wird dringend empfohlen. Ein Anwalt kann dabei helfen, den Antrag richtig zu formulieren und alle erforderlichen Unterlagen vorzubereiten. Außerdem kann er Sie während des gesamten Prozesses beraten und vertreten.

Wie stelle ich einen Antrag auf Teilungsversteigerung?

Um einen Antrag auf Teilungsversteigerung zu stellen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Gericht einreichen. In diesem Antrag müssen Sie den Sachverhalt darlegen und Ihre Gründe für die Versteigerung angeben. Außerdem müssen Sie alle relevanten Unterlagen vorlegen, die Ihre Ansprüche untermauern.

Welche Informationen muss der Antrag enthalten?

Der Antrag auf Teilungsversteigerung muss unter anderem folgende Informationen enthalten:

  • Namen und Adressen der Ehegatten
  • Beschreibung des zu versteigernden Eigentums
  • Begründung für den Antrag
  • Angabe der Eigentumsanteile
  • Unterschriften beider Ehegatten

Wie läuft der Teilungsversteigerungsprozess ab?

Nachdem der Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt wurde, prüft das Gericht die Unterlagen und entscheidet über die Zulässigkeit des Antrags. Wenn der Antrag zugelassen wird, wird das Eigentum von einem Gutachter bewertet und anschließend zur Versteigerung ausgeschrieben. Der Erlös wird schließlich zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

Was passiert, wenn ein Ehegatte nicht mit der Teilungsversteigerung einverstanden ist?

Wenn ein Ehegatte nicht mit der Teilungsversteigerung einverstanden ist, kann er Einspruch gegen den Antrag einlegen. In diesem Fall müssen die Gründe für den Einspruch detailliert dargelegt werden. Das Gericht wird dann über den Einspruch entscheiden und gegebenenfalls den Antrag ablehnen oder anpassen.

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Wie lange dauert der Teilungsversteigerungsprozess?

Die Dauer des Teilungsversteigerungsprozesses kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Auslastung des Gerichts, der Komplexität des Falls und eventuellen Einsprüchen. In der Regel kann der Prozess mehrere Monate bis hin zu einigen Jahren dauern.

Kann ich während des Teilungsversteigerungsverfahrens die Immobilie weiter nutzen?

Grundsätzlich können Sie die Immobilie während des Teilungsversteigerungsverfahrens weiter nutzen, sofern keine anderslautenden Anweisungen des Gerichts vorliegen. Allerdings müssen Sie möglicherweise eine Nutzungsentschädigung an den anderen Ehegatten zahlen, um die Nutzung der Immobilie auszugleichen.

Was passiert, wenn das Eigentum nicht ausreichend versteigert wird, um die Ansprüche beider Ehegatten zu erfüllen?

Wenn der Erlös aus der Teilungsversteigerung nicht ausreicht, um die Ansprüche beider Ehegatten zu erfüllen, müssen diese den Restbetrag gemeinsam tragen oder alternative Vereinbarungen treffen. Dabei ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um eine faire Lösung zu finden.

Kann ich nach der Teilungsversteigerung einen Teil des Erlöses zurückfordern?

Generell ist es nach der Teilungsversteigerung nicht möglich, einen Teil des Erlöses zurückzufordern. Der Erlös wird gemäß den Eigentumsanteilen aufgeteilt und auf die Ehegatten verteilt. Es ist jedoch möglich, über Ihren Anteil verfügen, wie es Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.


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