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Stundung Erbschaftssteuer |
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Antrag Stundung Erbschaftssteuer
An das Finanzamt
[Name des Finanzamts]
[Straße und Hausnummer] [Postleitzahl] [Ort]Antrag auf Stundung der Erbschaftssteuer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß §123 der Abgabenordnung die Stundung der zu zahlenden Erbschaftssteuer aufgrund des folgenden Sachverhalts:
Angaben zum Erbfall:
[Name des/der Erblasser(s)] ist am [Datum des Todes] verstorben. Das zuständige Nachlassgericht hat mich als Erben benannt.Angaben zum Vermögen:
Das ererbte Vermögen setzt sich wie folgt zusammen:
[Auflistung der Vermögensgegenstände (z.B. Immobilien, Konten, Wertgegenstände)]Angaben zur Erbschaftssteuer:
[Betrag der Erbschaftssteuer in Zahlen] EuroDie voraussichtliche Zahlungsfähigkeit ist aufgrund aktueller finanzieller Verpflichtungen nicht gegeben. Eine sofortige Zahlung der vollständigen Steuersumme würde zu erheblichen finanziellen Engpässen führen.
Im Anhang finden Sie eine Aufstellung meiner finanziellen Situation, aus der hervorgeht, dass eine Stundung der Erbschaftssteuer gerechtfertigt ist.
Antrag auf Stundung:
Ich beantrage hiermit die Stundung der Erbschaftssteuer gemäß §123 der Abgabenordnung.
[Hier Linien für handschriftliche Eintragungen einfügen]Erklärung zur Richtigkeit der Angaben:
Ich erkläre hiermit, dass die oben genannten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
[Ort], [Datum] [Unterschrift]1. Was ist ein Antrag auf Stundung der Erbschaftssteuer?
Ein Antrag auf Stundung der Erbschaftssteuer ist ein Antrag, den Erben stellen können, wenn sie Schwierigkeiten haben, die fällige Erbschaftssteuer in einer Summe zu zahlen. Durch die Stundung wird die Zahlung der Steuer auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Antrag auf Stundung gestellt werden?
Ein Antrag auf Stundung der Erbschaftssteuer kann bei finanziellen Engpässen gestellt werden. Die Stundung wird jedoch nur gewährt, wenn der Erbe nachweisen kann, dass er nicht in der Lage ist, die Steuer in einer Summe zu zahlen und die Zahlung eine erhebliche Härte darstellen würde.
3. Wie wird ein Antrag auf Stundung gestellt?
Um einen Antrag auf Stundung der Erbschaftssteuer zu stellen, muss der Erbe einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Finanzbehörde einreichen. Der Antrag sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie z. B. den Grund für die Stundung, die finanzielle Situation des Erben und einen Zahlungsplan.
4. Gibt es Fristen für die Stellung des Antrags?
Ja, es gibt Fristen für die Stellung des Antrags auf Stundung der Erbschaftssteuer. In der Regel muss der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Steuerbescheids gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um Verzugszinsen zu vermeiden.
5. Kann die Stundung der Erbschaftssteuer rückwirkend beantragt werden?
Nein, die Stundung der Erbschaftssteuer kann nicht rückwirkend beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb der genannten Fristen gestellt werden. Wird die Frist versäumt, kann die Stundung nicht mehr gewährt werden und die Steuer muss in einer Summe gezahlt werden.
6. Sind Zinsen auf die gestundete Erbschaftssteuer zu entrichten?
Ja, bei einer Stundung der Erbschaftssteuer fallen Zinsen an. Die Höhe der Zinsen kann je nach Bundesland unterschiedlich sein und richtet sich nach dem aktuellen Zinssatz der Bundesbank. Es ist ratsam, die Steuer so schnell wie möglich zu zahlen, um hohe Zinszahlungen zu vermeiden.
7. Wie lange kann die Stundung der Erbschaftssteuer gewährt werden?
Die Dauer der Stundung der Erbschaftssteuer kann je nach individueller Situation variieren. In der Regel wird die Stundung für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren gewährt. Nach Ablauf dieser Frist muss die Steuer vollständig gezahlt werden.
8. Was passiert, wenn der Erbe die gestundete Steuer nicht zahlen kann?
Wenn der Erbe nach Ablauf der Stundungsfrist die gestundete Erbschaftssteuer nicht zahlen kann, kann die Finanzbehörde weitere Maßnahmen ergreifen. Dies kann die Vollstreckung der Steuerschuld oder die Vereinbarung eines Ratenzahlungsplans beinhalten. Es ist wichtig, rechtzeitig Kontakt mit der Finanzbehörde aufzunehmen, um Lösungen zu finden.
9. Kann die Stundung der Erbschaftssteuer zu einer Verzögerung der Erbauszahlung führen?
Ja, die Stundung der Erbschaftssteuer kann zu einer Verzögerung der Erbauszahlung führen. Wenn die Erbschaftssteuer gestundet wird, kann der Erbe erst nach Begleichung der Steuerschuld über das Erbe verfügen. Es ist wichtig, dies bei der Planung und Verteilung des Erbes zu berücksichtigen.
10. Kann die Stundung der Erbschaftssteuer auch für Teilzahlungen beantragt werden?
Ja, die Stundung der Erbschaftssteuer kann auch für Teilzahlungen beantragt werden. Der Erbe kann einen Zahlungsplan mit der Finanzbehörde vereinbaren, um die Steuer in Raten zu zahlen. Hierbei sollten jedoch die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten berücksichtigt werden.
11. Gibt es Alternativen zur Stundung der Erbschaftssteuer?
Ja, es gibt Alternative zur Stundung der Erbschaftssteuer. Eine Möglichkeit ist die Aufnahme eines Kredits, um die Steuer in einer Summe zu zahlen. Eine andere Option ist die rechtzeitige Planung und Verteilung des Erbes, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater oder Anwalt zu beraten, um die bestmögliche Lösung zu finden.