Öffnen – Antrag Selbstständiges Beweisverfahren

Muster und Vorlage für Antrag Selbstständiges Beweisverfahren – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im WORD und PDF Datei und Online


Sehr geehrtes Gericht,

hiermit beantrage ich, [Ihr Name], gemäß der §§ 485 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung und Sicherung der Beweise in der Streitigkeit zwischen mir und [Name des Gegners].

I. Sachverhalt

1. Beschreibung des Sachverhalts, der zur Streitigkeit geführt hat:

[Beschreibung des Sachverhalts]

2. Darlegung der Tatsachen, die aufklärungsbedürftig sind:

[Darlegung der aufklärungsbedürftigen Tatsachen]

II. Zeugen

  1. Vor- und Nachname des Zeugen:
  2. Vor- und Nachname des Zeugen:
  3. Vor- und Nachname des Zeugen:

III. Sachverständige

  1. Name und Fachgebiet des Sachverständigen:
  2. Name und Fachgebiet des Sachverständigen:
  3. Name und Fachgebiet des Sachverständigen:

IV. Beweismittel

  1. Liste der beabsichtigten Beweismittel (z.B. Verträge, Rechnungen, Gutachten, Fotos etc.):
  2. Liste der beabsichtigten Beweismittel:
  3. Liste der beabsichtigten Beweismittel:

V. Rechtliche Grundlagen

Die Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens ist gemäß § 485 ZPO zulässig. Weiterhin sind die §§ 485 ff. ZPO sowie die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) anzuwenden.

VI. Anträge

1. Es wird beantragt, das selbstständige Beweisverfahren gemäß den §§ 485 ff. ZPO und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anzuordnen.

2. Es wird beantragt, die Zeugen und Sachverständigen gemäß der oben genannten Liste zu laden und anzuhören bzw. deren Gutachten einzuholen.

3. Es wird beantragt, die beabsichtigten Beweismittel gemäß der oben genannten Liste in Augenschein zu nehmen und zu sichern.

4. Es wird beantragt, die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens dem Gegner aufzuerlegen.

VII. Schluss

Ich bitte um Prüfung meines Antrags und um baldige Terminierung des selbstständigen Beweisverfahrens. Alle relevanten Unterlagen werden Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Datum: [Datum eintragen]

Ort: [Ort eintragen] [Ihr Name]


Linien für handschriftliche Eintragungen:

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Muster und Vorlage für Antrag Selbstständiges Beweisverfahren zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format

Muster und Vorlage für Antrag Selbstständiges Beweisverfahren



Selbstständiges Beweisverfahren
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Was ist ein Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren?

Ein Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das es einer Partei ermöglicht, Beweise außerhalb eines eigentlichen Gerichtsverfahrens zu sichern. Dieses Verfahren kann genutzt werden, um Beweismittel zu sichern, die später in einem möglichen Prozess verwendet werden sollen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren stellen zu können?

Um einen Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss ein rechtlicher Anspruch oder eine Streitigkeit bestehen, bei der Beweise erforderlich sind.
  • Es darf noch kein Gerichtsverfahren eingeleitet worden sein, das bereits die Hauptsache behandelt.
  • Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Beweissicherung haben.

Wie wird ein Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren gestellt?

Um einen Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren zu stellen, muss ein schriftliches Gesuch bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden. Das Gesuch sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie zum Beispiel die genaue Beschreibung des Beweismittels, das gesichert werden soll, sowie die Begründung für das berechtigte Interesse an der Beweissicherung.

Welche Beweismittel können im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens gesichert werden?

Im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens können verschiedene Arten von Beweismitteln gesichert werden, wie zum Beispiel:

  • Zeugenbeweise
  • Schriftliche Beweise, wie Verträge oder Korrespondenz
  • Sachverständigengutachten
  • Besichtigungen oder Ortsbegehungen

Wie lange dauert ein selbstständiges Beweisverfahren?

Die Dauer eines selbstständigen Beweisverfahrens kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Komplexität des Falls, der Verfügbarkeit der Zeugen oder Sachverständigen und der Auslastung des Gerichts. In der Regel dauert ein selbstständiges Beweisverfahren jedoch mehrere Monate.

Wer trägt die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens?

Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens trägt in der Regel der Antragsteller. Diese Kosten können jedoch später vom Gegner im eigentlichen Gerichtsverfahren übernommen werden, sofern der Antragsteller in diesem Verfahren obsiegt.

Was passiert nach Abschluss eines selbstständigen Beweisverfahrens?

Nach Abschluss eines selbstständigen Beweisverfahrens wird das gesicherte Beweismittel dem Antragsteller in der Regel zur Verfügung gestellt. Der Antragsteller kann das Beweismittel dann im eigentlichen Gerichtsverfahren verwenden.

Kann ein Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren abgelehnt werden?

Ja, ein Antrag auf ein selbstständiges Beweisverfahren kann vom Gericht abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen für ein solches Verfahren nicht erfüllt sind. Zum Beispiel kann das Gericht den Antrag ablehnen, wenn bereits ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde, das bereits die Hauptsache behandelt.

Können im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens auch Gegenbeweise gesichert werden?

Ja, im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens können auch Gegenbeweise gesichert werden. Wenn der Antragsteller beispielsweise einen Zeugen benennen will, der eine Aussage zu seinen Gunsten machen soll, kann der Antragsgegner im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeit haben, einen Gegenzeugen benennen, der eine aussagengemäß gegenteilige Aussage machen kann.

Kann das Ergebnis eines selbstständigen Beweisverfahrens angefochten werden?

Ja, das Ergebnis eines selbstständigen Beweisverfahrens kann angefochten werden. Wenn eine Partei mit dem Ergebnis des Verfahrens nicht einverstanden ist, kann sie innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen. Dies kann zum Beispiel eine Beschwerde beim nächsten höheren Gericht sein.