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Nachteilsausgleich Hessen |
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Formular
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Antrag Nachteilsausgleich Hessen
Antragsteller:
Name: _______________________________________________ Datum: __________________________
Anschrift: ___________________________________________________________________________
Antragsgrund:
Der Antragsteller beantragt hiermit einen Nachteilsausgleich gemäß den Bestimmungen des hessischen Schulgesetzes.
Aktuelle Schule:
Name der Schule: _______________________________________ Klassenstufe: ________________
Klassenlehrer/in: _____________________________________________________________________
Erklärung:
Der Antragsteller erklärt hiermit, dass er/sie eine anerkannte Beeinträchtigung oder spezielle Bedürfnisse hat, die eine zusätzliche Unterstützung oder spezielle Vorkehrungen erfordern, um gleichberechtigt am schulischen Unterricht und den Prüfungen teilnehmen zu können.
Erläuterung der Beeinträchtigung oder speziellen Bedürfnisse:
Der Antragsteller erläutert im Folgenden die Art der Beeinträchtigung oder speziellen Bedürfnisse, für die ein Nachteilsausgleich beantragt wird:
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Beantragter Nachteilsausgleich:
Der Antragsteller beantragt hiermit folgende konkrete Vorkehrungen oder Unterstützungsmaßnahmen:
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Begleitende ärztliche Bescheinigung:
Der Antragsteller legt hiermit eine begleitende ärztliche Bescheinigung vor, die die Notwendigkeit des beantragten Nachteilsausgleichs bestätigt.
Zustimmung zur Weitergabe von Informationen:
Der Antragsteller willigt ein, dass die vorliegenden Informationen zur Genehmigung des Nachteilsausgleichs an andere schulische oder rechtliche Stellen weitergegeben werden dürfen, wenn dies zur Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.
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Unterschrift des Antragstellers
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Unterschrift eines Erziehungsberechtigten (falls minderjährig)
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Datum
1. Was ist ein Nachteilsausgleich?
Ein Nachteilsausgleich ist eine Maßnahme, die eingerichtet wird, um Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese Maßnahmen sollen die individuellen Nachteile ausgleichen, die aufgrund der Behinderung oder Beeinträchtigung entstehen.
2. Für wen ist der Nachteilsausgleich in Hessen gedacht?
Der Nachteilsausgleich in Hessen ist für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen gedacht. Das können zum Beispiel Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Einschränkungen, Lernschwierigkeiten oder Sinnesbehinderungen sein. Der Nachteilsausgleich soll diesen Schülerinnen und Schülern helfen, am Unterricht und an schulischen Aktivitäten teilzunehmen und ihre Potenziale bestmöglich zu entfalten.
3. Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich in Hessen?
Um einen Nachteilsausgleich in Hessen zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der Schule stellen, die Sie oder Ihr Kind besucht. In diesem Antrag sollten Sie Ihre besonderen Bedürfnisse oder die Bedürfnisse Ihres Kindes genau beschreiben und darlegen, welche Maßnahmen Ihrer Meinung nach notwendig sind, um eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen. Es kann hilfreich sein, medizinische Unterlagen oder Gutachten beizufügen, um Ihre Argumentation zu unterstützen.
4. Welche Maßnahmen können im Rahmen des Nachteilsausgleichs gewährt werden?
Die Maßnahmen, die im Rahmen des Nachteilsausgleichs gewährt werden können, variieren je nach individuellem Bedarf. Beispiele für mögliche Maßnahmen sind:
- Zusätzliche Zeit bei Klassenarbeiten
- Verwendung von Schreib- oder Lesegeräten
- Unterstützung durch einen Integrationshelfer
- Barrierefreier Zugang zu Schulgebäuden und -einrichtungen
Die genauen Maßnahmen werden im Rahmen eines individuellen Förderplans festgelegt, der gemeinsam mit der Schule und gegebenenfalls weiteren Fachkräften erarbeitet wird.
5. Gibt es finanzielle Unterstützung für den Nachteilsausgleich in Hessen?
Ja, in Hessen kann finanzielle Unterstützung für den Nachteilsausgleich beantragt werden. Hierfür gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel das Integrationsbudget oder Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Genauere Informationen dazu können beim zuständigen Jugendamt oder bei spezialisierten Beratungsstellen eingeholt werden.
6. Wie lange gilt ein Nachteilsausgleich in Hessen?
Ein Nachteilsausgleich in Hessen gilt nicht für einen festgelegten Zeitraum, sondern wird individuell festgelegt. Je nach Bedarf kann der Nachteilsausgleich für eine bestimmte Schulzeit oder auch über mehrere Jahre hinweg gewährt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Nachteilsausgleich regelmäßig überprüft und angepasst werden sollte, um sicherzustellen, dass er den aktuellen Bedürfnissen entspricht.
7. Kann der Nachteilsausgleich auch im Unterricht an einer Regelschule beantragt werden?
Ja, der Nachteilsausgleich kann auch im Unterricht an einer Regelschule beantragt werden. Inklusion ist ein wichtiges Prinzip in Hessen, und das Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern eine gleichberechtigte Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Wenn ein Kind mit besonderen Bedürfnissen an einer Regelschule unterrichtet wird, sollte der Nachteilsausgleich geprüft und entsprechende Maßnahmen festgelegt werden, um eine optimal angepasste Unterstützung sicherzustellen.
8. Gibt es eine Beratungsstelle für den Nachteilsausgleich in Hessen?
Ja, in Hessen gibt es verschiedene Beratungsstellen, die bei Fragen und Anliegen zum Nachteilsausgleich unterstützen. Eine wichtige Anlaufstelle ist das zuständige Schulamt vor Ort. Dort können Sie weitere Informationen erhalten und erfahren, an wen Sie sich konkret wenden können. Darüber hinaus gibt es auch spezialisierte Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, die bei der Antragstellung und der Durchführung des Nachteilsausgleichs helfen können.
9. Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Nachteilsausgleich abgelehnt wurde?
Wenn Ihr Antrag auf Nachteilsausgleich abgelehnt wurde, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. In diesem Fall sollten Sie sich an das zuständige Schulamt oder an den Schulträger wenden und Ihren Widerspruch schriftlich begründen. Es kann auch hilfreich sein, eine Beratungsstelle oder eine Unterstützungsorganisation hinzuzuziehen, um Ihre Interessen zu vertreten und weitere rechtliche Schritte zu besprechen.
10. Wie lange dauert es, bis über einen Antrag auf Nachteilsausgleich entschieden wird?
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Nachteilsausgleich kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Komplexität des Falls und der Anzahl der eingegangenen Anträge. Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig zu stellen, um genügend Zeit für die Prüfung und Entscheidung einzuplanen. Bei besonderer Dringlichkeit können Sie dies auch in Ihrem Antrag anmerken.