Antrag Nachehelicher Unterhalt



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Nachehelicher Unterhalt
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Antrag Nachehelicher Unterhalt

Sehr geehrter Antragsgegner,

hiermit stelle ich den Antrag auf Gewährung von Nachehelichem Unterhalt gemäß § 1570 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nach Beendigung unserer Ehe am [Datum der Scheidung] habe ich ein Anrecht auf angemessenen Unterhalt, um meinen angemessenen Lebensbedarf sicherzustellen.

1. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], verfüge über folgendes Einkommen und Vermögen:

Einkommen:

[Liste aller Einkommensquellen inklusive monatlichem Nettoeinkommen, z.B. aus unselbstständiger Arbeit, Unterhalt, Rente, etc.]

Vermögen:

[Auflistung des Vermögens, einschließlich Immobilienbesitz, Kontoguthaben, Aktien, etc.]

2. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragsgegners

Der Antragsgegner, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], verfügt über folgendes Einkommen und Vermögen:

Einkommen:

[Liste aller Einkommensquellen des Antragsgegners inklusive monatlichem Nettoeinkommen]

Vermögen:

[Auflistung des Vermögens des Antragsgegners]

3. Bedarfsermittlung

Gemäß § 1578 BGB ist der Bedarf des Unterhaltsempfängers unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren zu ermitteln. Die Höhe des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach meinem angemessenen Bedarf, welcher wiederum von meinem unterhaltsrelevanten Einkommen, meinem Vermögen sowie meiner Lebensstellung abhängt.

4. Begründung des Unterhaltsanspruches

Ich begründe meinen Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt wie folgt:

[Beschreibung der Gründe für den Unterhaltsanspruch, beispielsweise Betreuung gemeinsamer Kinder, geringere Verdienstmöglichkeiten aufgrund von Erziehungszeiten, etc.]

5. Höhe des beantragten Unterhalts

Ich beantrage einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von [Betrag in Euro] für einen Zeitraum von [Anzahl der Monate/Jahre]. Die genaue Höhe des Unterhalts wird auf Basis meiner Bedarfsberechnung sowie unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und des Einkommens des Antragsgegners ermittelt.

6. Zahlungsmodalitäten

Ich beantrage die monatliche Zahlung des Unterhaltsbetrags auf mein Konto [Kontonummer, Bankleitzahl, Name der Bank]. Die erste Zahlung ist zum [Datum] fällig.

7. Zustellung der Unterlagen und Pflicht zur Auskunft

Ich fordere den Antragsgegner auf, sämtliche relevanten Unterlagen betreffend sein Einkommen und Vermögen vollständig offenzulegen. Gemäß § 1605 BGB besteht die Pflicht zur Auskunftserteilung über alle den Unterhalt betreffenden Tatsachen. Die Unterlagen sind mir spätestens zum [Datum] in Kopie zuzusenden.

8. Anwaltsbevollmächtigung

Ich bevollmächtige meinen Rechtsanwalt [Name des Anwalts], [Adresse des Anwalts], mich in allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Unterhaltsverfahren zu vertreten.

9. Kostentragung

Die Kosten des Unterhaltsverfahrens trage ich zunächst. Ich behalte mir vor, die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner auferlegen zu lassen, falls dieser hierzu verpflichtet wird.

10. Schlussbestimmungen

Ich versichere hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

Ort: [Ort], Datum: [Datum]

Unterschrift Antragsteller/in: _________________________________________

Eintragungshilfe:

Bitte füllen Sie die untenstehenden Felder handschriftlich aus und unterschreiben Sie den Antrag.

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Antragsgegner:

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Verfahrensbevollmächtigter Antragsteller:

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1. Wie kann ich Nachehelichen Unterhalt beantragen?

Um Nachehelichen Unterhalt zu beantragen, müssen Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder schriftlich eingereicht werden. Es wird empfohlen, den Antrag schriftlich einzureichen, um alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig vorzulegen.

2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Nachehelichen Unterhalt zu erhalten?

Um Nachehelichen Unterhalt zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem:

  • Dauer der Ehe: Die Ehe sollte eine gewisse Mindestdauer haben.
  • Bedürftigkeit: Der Unterhaltsberechtigte muss bedürftig sein und nicht in der Lage sein, seinen eigenen Lebensunterhalt angemessen zu bestreiten.
  • Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen: Der Unterhaltspflichtige muss finanziell in der Lage sein, Unterhalt zu leisten.
  • Scheidungsgrund: Es muss ein Scheidungsgrund vorliegen, der zu einer Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft führt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen je nach individueller Situation unterschiedlich sein können. Eine Beratung durch einen Anwalt ist daher ratsam.

3. Wie wird die Höhe des Nachehelichen Unterhalts berechnet?

Die Höhe des Nachehelichen Unterhalts wird individuell festgelegt und basiert auf verschiedenen Faktoren. Dazu gehören unter anderem:

  • Lebensstandard während der Ehe
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Parteien
  • Gesundheitszustand und Berufsfähigkeit des Unterhaltsberechtigten
  • Betreuungsverpflichtungen für gemeinsame Kinder
  • Gesamtdauer der Ehe
  • Weitere individuelle Umstände

Es gibt keine festen Regeln oder Formeln für die Berechnung. Das Gericht entscheidet im Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren.

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4. Wie lange kann ich Nachehelichen Unterhalt erhalten?

Die Dauer des Nachehelichen Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise:

  • Dauer der Ehe
  • Alter und Gesundheitszustand des Unterhaltsberechtigten
  • Ausbildungs- und Berufssituation des Unterhaltsberechtigten
  • Erziehung und Betreuung gemeinsamer Kinder
  • Zumutbarkeit einer eigenständigen Erwerbstätigkeit

Es gibt keine festen Regeln für die Dauer des Unterhalts. In der Regel wird jedoch eine zeitlich begrenzte Unterhaltszahlung festgelegt, um den Unterhaltsberechtigten bei der Selbstständigkeit zu unterstützen.

5. Kann der Nacheheliche Unterhalt geändert werden?

Ja, der Nacheheliche Unterhalt kann geändert werden, wenn sich die Umstände wesentlich verändern. Wenn beispielsweise das Einkommen eines Ehepartners erheblich steigt oder fällt, kann eine Anpassung des Unterhalts angebracht sein. Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um die notwendigen Schritte zur Änderung des Unterhalts zu besprechen.

6. Kann ich Nachehelichen Unterhalt erhalten, wenn ich wieder verheiratet bin?

In den meisten Fällen erlischt der Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt, wenn der Unterhaltsberechtigte wieder heiratet. Durch die erneute Heirat ändert sich die wirtschaftliche Situation und somit auch die Rechtsgrundlage für den Nachehelichen Unterhalt. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen trotz erneuter Heirat ein Anspruch bestehen kann. Eine rechtliche Beratung ist in diesem Fall unerlässlich.

7. Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Für den Antrag auf Nachehelichen Unterhalt sollten verschiedene Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde
  • Einkommensnachweise der letzten Jahre
  • Bankunterlagen
  • Aktuelle Unterlagen über Miet- oder Wohnverhältnisse
  • Ggf. Nachweise über betreuungsbedürftige Kinder
  • Weitere relevante Dokumente, um die Bedürftigkeit und Unterhaltsberechtigung nachzuweisen

Es wird empfohlen, sich im Vorfeld bei einem Anwalt oder dem Familiengericht über die genauen Anforderungen der Unterlagen zu informieren.

8. Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann?

Wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, den Nachehelichen Unterhalt zu zahlen, kann er beim Familiengericht eine Abänderung des Unterhalts beantragen. Es müssen entsprechende Nachweise und Begründungen für die Zahlungsunfähigkeit vorgelegt werden. Das Gericht wird die Situation prüfen und gegebenenfalls eine Neuberechnung des Unterhalts oder eine zeitliche Stundung vornehmen.

9. Was kann ich tun, wenn der Unterhaltspflichtige den Unterhalt nicht zahlt?

Wenn der Unterhaltspflichtige den Nachehelichen Unterhalt nicht zahlt, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausstellung eines Unterhaltstitels: Dadurch wird der Anspruch gerichtlich festgesetzt und erleichtert die Durchsetzung des Unterhalts.
  • Zwangsvollstreckung: Wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt, kann eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
  • Einholung gerichtlicher Hilfe: Das Gericht kann bei Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners unterstützend tätig werden und Maßnahmen zur Durchsetzung des Unterhalts ergreifen.
  • Rechtliche Beratung hinzuziehen: Ein Anwalt kann rechtlichen Rat geben und bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs helfen.
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Es ist wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den Unterhalt durchzusetzen.

10. Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige ins Ausland zieht?

Wenn der Unterhaltspflichtige ins Ausland zieht, ändern sich die rechtlichen Zuständigkeiten für die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs. Es gibt internationale Vereinbarungen und Regelungen, die die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen regeln. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei einem Anwalt oder dem zuständigen Familiengericht über die spezifischen Vorgehensweisen zu informieren.

11. Kann ich den Antrag auf Nachehelichen Unterhalt zurückziehen?

Ja, Sie können Ihren Antrag auf Nachehelichen Unterhalt zurückziehen, solange das Gericht noch keine Entscheidung getroffen hat. In diesem Fall wird das Verfahren eingestellt und es besteht kein Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt mehr.

12. Wie lange dauert es, bis über den Antrag auf Nachehelichen Unterhalt entschieden wird?

Die Dauer des Verfahrens zur Entscheidung über den Antrag auf Nachehelichen Unterhalt kann variieren. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Arbeitslast des Gerichts und der Komplexität des Falles. In der Regel kann mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten gerechnet werden. Es ist ratsam, sich bei Bedarf bei einem Anwalt oder dem Gericht nach dem aktuellen Stand des Verfahrens zu erkundigen.

13. Kann ich meinen Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt nachträglich geltend machen?

Es ist möglich, den Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt nachträglich geltend zu machen, auch wenn einige Zeit seit der Scheidung vergangen ist. Es gibt jedoch gewisse Fristen, die beachtet werden müssen. Es wird empfohlen, sich bei Bedarf frühzeitig bei einem Anwalt zu informieren und den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen.

14. Kann der Nacheheliche Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden?

Ja, in vielen Fällen kann der Nacheheliche Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden. Der Unterhaltsberechtigte muss die erhaltenen Zahlungen als Einkommen angeben, während der Unterhaltspflichtige die Zahlungen als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung absetzen kann. Es ist ratsam, einen Steuerexperten zu konsultieren, um die spezifischen steuerlichen Auswirkungen des Nachehelichen Unterhalts zu klären.

15. Ist es ratsam, einen Anwalt für den Antrag auf Nachehelichen Unterhalt hinzuzuziehen?

Ja, es ist ratsam, einen Anwalt für den Antrag auf Nachehelichen Unterhalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Vorbereitung des Antrags helfen, die erforderlichen Unterlagen und Nachweise zusammenstellen und Sie rechtlich beraten. Ein Fachmann kann auch bei der Berechnung des Unterhalts und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten.


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