Öffnen – Antrag Auf Mündliche Verhandlung 54 Famfg

Muster und Vorlage für Antrag Auf Mündliche Verhandlung 54 Famfg – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im PDF WORD Datei und Online


Sehr geehrtes Gericht,

hiermit stelle ich meinen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß §54 des FamFG.

Aktenzeichen: _____

Zuständiges Gericht: _____

Antragsteller:

Name: _____

Anschrift: _____

Telefonnummer: _____

E-Mail-Adresse: _____

Antragsgegner:

Name: _____

Anschrift: _____

Antragsgrund:

Der Antragsteller möchte eine mündliche Verhandlung beantragen, um eine Klärung bezüglich folgender Angelegenheit(en) zu erlangen:

_____

Rechtliche Grundlage:

Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung wird gemäß §54 des FamFG beantragt, da der Antragsteller der Ansicht ist, dass eine mündliche Verhandlung zur effektiven und vollständigen Klärung der vorliegenden Streitpunkte erforderlich ist.

Besondere Anträge:

Der Antragsteller beantragt, dass folgende Punkte in der mündlichen Verhandlung berücksichtigt und geklärt werden sollen:

_____

Zeugen und Beweismittel:

Der Antragsteller gedenkt folgende Zeugen und Beweismittel in der mündlichen Verhandlung zu benennen:

_____

Verfügbarkeit und Terminvorschläge:

Der Antragsteller erklärt sich verfügbar und schlägt folgende Termine für die mündliche Verhandlung vor:

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Kosten:

Der Antragsteller beantragt, dass die Kosten für die mündliche Verhandlung angemessen verteilt werden.

Unterschrift Antragsteller: _____

Ort, Datum

Unterschrift Anwalt (falls zutreffend): _____

Ort, Datum

Linien für handschriftliche Eintragungen:

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Anlage: Ggf. weitere relevante Dokumente anfügen

 

Vorlage und Muster für Antrag Auf Mündliche Verhandlung 54 Famfg zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

Muster und Vorlage für Antrag Auf Mündliche Verhandlung 54 Famfg



Mündliche Verhandlung 54 Famfg
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Was ist der Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 FamFG?

Der Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 FamFG ist ein Rechtsmittel, das dazu dient, eine Entscheidung des Familiengerichts über einen Sachverhalt im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens erneut überprüfen zu lassen.

Unter welchen Voraussetzungen kann der Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt werden?

Der Antrag auf mündliche Verhandlung kann gestellt werden, wenn eine Entscheidung des Familiengerichts ergangen ist und eine der Parteien mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist von einem Monat nach Zustellung der Entscheidung den Antrag auf mündliche Verhandlung stellen.

Wie wird der Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt?

Der Antrag auf mündliche Verhandlung wird schriftlich beim Familiengericht gestellt. In dem Antrag sollten die Gründe für die beantragte mündliche Verhandlung dargelegt werden. Es empfiehlt sich, die Entscheidung des Gerichts, gegen die der Antrag gerichtet ist, beizufügen.

Was passiert nach der Stellung des Antrags auf mündliche Verhandlung?

Nach der Stellung des Antrags auf mündliche Verhandlung wird das Gericht eine mündliche Verhandlung ansetzen, um den Sachverhalt erneut zu prüfen. Alle beteiligten Parteien werden zu dieser Verhandlung geladen und haben die Möglichkeit, ihre Sichtweise darzulegen und weitere Beweise vorzulegen.

Was sind die möglichen Ergebnisse einer mündlichen Verhandlung?

Nach einer mündlichen Verhandlung kann das Gericht entweder die Entscheidung aufrechterhalten oder abändern. Es ist auch möglich, dass das Gericht den Fall an eine andere instanz oder ein anderes Gericht verweist.

Kann der Antrag auf mündliche Verhandlung zu einer Verschlechterung der eigenen Position führen?

Der Antrag auf mündliche Verhandlung kann grundsätzlich zu einer Verschlechterung der eigenen Position führen, da das Gericht auch zuungunsten der antragstellenden Partei entscheiden kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich neue Umstände ergeben oder weitere Beweise vorgelegt werden können, die die eigene Position verbessern.

Was sind die Kosten für einen Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 FamFG?

Die Kosten für einen Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 FamFG richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind abhängig vom Streitwert und dem Umfang des Verfahrens. Es empfiehlt sich, vor der Stellung des Antrags einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die genauen Kosten zu ermitteln.

Was passiert, wenn eine der Parteien nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint?

Wenn eine der Parteien nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint, kann das Gericht die Verhandlung trotzdem durchführen und eine Entscheidung treffen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die abwesende Partei einem finanziellen Ausgleich zugunsten der anwesenden Partei oder einer anderen Maßnahme unterliegt.

Wie lange dauert es, bis über den Antrag auf mündliche Verhandlung entschieden wird?

Die Dauer bis zur Entscheidung über einen Antrag auf mündliche Verhandlung kann je nach Arbeitsauslastung des Gerichts variieren. Es ist ratsam, sich beim zuständigen Gericht nach einer groben Zeitschätzung zu erkundigen.

Welche Möglichkeiten bestehen nach der Entscheidung über einen Antrag auf mündliche Verhandlung?

Nach der Entscheidung über einen Antrag auf mündliche Verhandlung besteht die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Mögliche Rechtsmittel sind beispielsweise die Beschwerde oder die Revision.

Gibt es spezielle Fristen für die Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung?

Ja, es gilt eine Frist von einem Monat nach Zustellung der Entscheidung des Familiengerichts, um einen Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da ein verspäteter Antrag in der Regel nicht zugelassen wird.

Kann man gegen die Entscheidung des Familiengerichts auch anders vorgehen?

Ja, es besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Familiengerichts andere Rechtsmittel einzulegen, wie zum Beispiel die Beschwerde oder die Revision. Die Wahl des Rechtsmittels hängt von der Art der Entscheidung und den individuellen Umständen des Falls ab.