Antrag Kleinunternehmer



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Kleinunternehmer
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Antrag Kleinunternehmer

Ich, [Vor- und Nachname], beantrage hiermit die Anerkennung als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz).

1. Unternehmerdaten

Name des Unternehmens: ____________________________________________________

Geschäftsadresse: _________________________________________________________

Steuernummer: ___________________________________________________________

UID-Nummer (falls vorhanden): _____________________________________________

2. Umsatzsteuerliche Situation

Der Umsatz meines Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr beträgt ___________________ Euro.

3. Kleinunternehmerregelung

Ich erfülle sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG und beanspruche daher die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht.

4. Zustimmung zur Kleinunternehmerregelung

Ich bin mir bewusst, dass die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht gemäß § 19 UStG jährlich geprüft wird und dass ich die Kleinunternehmerregelung nur solange in Anspruch nehmen kann, wie die Umsatzgrenze nicht überschritten wird.

Ich erkläre hiermit, dass ich verpflichtet bin, den zuständigen Finanzbehörden unverzüglich mitzuteilen, falls die Umsatzgrenze überschritten wird und ich somit nicht mehr als Kleinunternehmer gelte.

5. Einschätzung der Umsatzentwicklung

Ich gehe davon aus, dass mein voraussichtlicher Umsatz im aktuellen Kalenderjahr die Umsatzgrenze von 22.000 Euro nicht überschreiten wird. Sollte dies dennoch eintreffen, werde ich dies unverzüglich den zuständigen Finanzbehörden mitteilen.

6. Bestätigung

Ich bestätige hiermit, dass ich die Angaben in diesem Antrag wahrheitsgemäß und vollständig gemacht habe.

Unterschrift: _____________________________________

Datum: ___________________________________________

Bitte füllen Sie die obigen Felder handschriftlich aus und reichen Sie den Antrag unterschrieben bei den zuständigen Finanzbehörden ein.


Was ist ein Kleinunternehmer?

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) in Anspruch nimmt. Dabei handelt es sich um eine Vereinfachungsregelung, die es kleinen Unternehmen ermöglicht, auf die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer zu verzichten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Kleinunternehmer zu gelten?

Um als Kleinunternehmer zu gelten, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Dein voraussichtlicher Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf 22.000 Euro nicht übersteigen.
  • Im Vorjahr durfte dein Umsatz 50.000 Euro nicht überschreiten.
  • Du bist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Wie beantrage ich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung wird nicht explizit beantragt. Du musst lediglich bei deiner Gewerbeanmeldung angeben, dass du als Kleinunternehmer gelten möchtest. In deinen Rechnungen weist du dann keine Umsatzsteuer aus.

Was passiert, wenn ich versehentlich Umsatzsteuer berechne, obwohl ich als Kleinunternehmer gelten möchte?

Wenn du versehentlich Umsatzsteuer berechnet hast, obwohl du als Kleinunternehmer gelten möchtest, solltest du dies deinem Finanzamt mitteilen und korrigierte Rechnungen ausstellen. Die zu viel berechnete Umsatzsteuer kannst du dann gegenüber deinem Finanzamt geltend machen.

Muss ich trotz Kleinunternehmerregelung eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Ja, auch als Kleinunternehmer musst du eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Allerdings führst du in dieser Erklärung keine Umsatzsteuer ab, sondern gibst lediglich deine Umsätze an.

Darf ich Vorsteuer geltend machen, wenn ich als Kleinunternehmer tätig bin?

Nein, als Kleinunternehmer bist du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das bedeutet, dass du keine gezahlte Umsatzsteuer auf Einkäufe und Ausgaben von deinem Finanzamt zurückerstattet bekommst.

Was muss ich beachten, wenn mein Umsatz die Grenze von 22.000 Euro im laufenden Jahr überschreitet?

Wenn dein Umsatz im laufenden Jahr die Grenze von 22.000 Euro überschreitet, endet die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Ab diesem Zeitpunkt musst du Umsatzsteuer berechnen und in deinen Rechnungen ausweisen. Du bist dann verpflichtet, dich beim Finanzamt anzumelden und eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.

Wie oft muss ich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?

Als Kleinunternehmer bist du von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit. Du musst lediglich einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung rückwirkend beantragen?

Nein, die Kleinunternehmerregelung kann nicht rückwirkend beantragt werden. Sie gilt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem du die entsprechende Erklärung bei deiner Gewerbeanmeldung abgegeben hast.

Muss ich als Kleinunternehmer eine separate Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen?

Als Kleinunternehmer bist du nicht dazu verpflichtet, eine separate Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) zu beantragen. Du kannst jedoch freiwillig eine solche beantragen, wenn du beispielsweise Geschäfte im EU-Ausland tätigen möchtest.

Was passiert, wenn ich die Grenze von 50.000 Euro im Vorjahr überschritten habe?

Wenn du im Vorjahr die Grenze von 50.000 Euro überschritten hast, giltst du nicht mehr als Kleinunternehmer im laufenden Jahr. Du musst dann ab dem darauffolgenden Jahr Umsatzsteuer berechnen und in deinen Rechnungen ausweisen.

Wie lange kann ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Du kannst die Kleinunternehmerregelung so lange in Anspruch nehmen, wie du die Voraussetzungen dafür erfüllst. Sobald du die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im laufenden Jahr bzw. 50.000 Euro im Vorjahr überschreitest, endet die Anwendung der Regelung.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen?

Ja, als Kleinunternehmer musst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Diese dient dazu, deine Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Finanzamt darzustellen und den Gewinn zu ermitteln.

Wie lange muss ich meine Unterlagen als Kleinunternehmer aufbewahren?

Als Kleinunternehmer bist du dazu verpflichtet, deine Unterlagen für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Dazu gehören unter anderem Rechnungen, Kassenbücher, Belege und Verträge.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer die Umsatzgrenzen mehrmals hintereinander überschreite?

Wenn du als Kleinunternehmer die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im laufenden Jahr bzw. 50.000 Euro im Vorjahr mehrmals hintereinander überschreitest, musst du dauerhaft Umsatzsteuer berechnen und in deinen Rechnungen ausweisen. Du bist dann verpflichtet, dich beim Finanzamt anzumelden und regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.


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