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Grundsicherung |
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7317 – ⭐⭐⭐⭐ 4.81 |
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Hinweis: Bitte füllen Sie den Grundsicherungsantrag vollständig aus und unterschreiben Sie am Ende des Dokuments.
Grundsicherung Antrag
Hiermit beantrage ich die Gewährung der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII.
1. Persönliche Daten des Antragstellers:
Name: ____________________________________________
Vorname: __________________________________________
Geburtsdatum: ____________________________________
Anschrift: ________________________________________
Telefonnummer: ___________________________________
E-Mail-Adresse: ___________________________________
2. Angaben zum Ehepartner/Lebenspartner:
Name: ____________________________________________
Vorname: __________________________________________
Geburtsdatum: ____________________________________
Anschrift: ________________________________________
Telefonnummer: ___________________________________
E-Mail-Adresse: ___________________________________
3. Sonstige im Haushalt lebende Personen:
(Bitte alle Personen angeben, die im selben Haushalt leben und von der Grundsicherung betroffen sind)
Person 1
Name: ____________________________________________
Vorname: __________________________________________
Geburtsdatum: ____________________________________
4. Mietverhältnis:
Person 1
Wohnfläche in Quadratmetern: _______________________
Mietvertrag vorhanden? (Ja/Nein): ___________________
Höhe der monatlichen Miete: ________________________
5. Einkommenssituation:
Person 1
Berufsstatus: ______________________________________
Einkommen aus Erwerbstätigkeit: _____________________
Sonstige Einkünfte: _______________________________
Ehepartner/Lebenspartner
Berufsstatus: ______________________________________
Einkommen aus Erwerbstätigkeit: _____________________
Sonstige Einkünfte: _______________________________
6. Vermögenswerte:
Person 1
Guthaben auf Bankkonten: ___________________________
Wert von Grundstücken und Immobilien: _______________
Wert von Fahrzeugen: ______________________________
Ehepartner/Lebenspartner
Guthaben auf Bankkonten: ___________________________
Wert von Grundstücken und Immobilien: _______________
Wert von Fahrzeugen: ______________________________
7. Sonstige Unterstützungsleistungen:
Erhalte ich aktuell oder habe ich in der Vergangenheit Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe) beantragt oder bezogen? (Ja/Nein): _______
Wenn ja, bitte geben Sie den Zeitraum und den Grund der Unterstützung an:
Zeitraum: __________________________________________
Grund: ____________________________________________
8. Sonstige Anmerkungen:
____________________________________________________
____________________________________________________
____________________________________________________
Ich versichere, dass die gemachten Angaben wahr und vollständig sind.
Datum: _______________ Unterschrift: ___________________
Was ist die Grundsicherung und wer hat Anspruch darauf?
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung in Deutschland, die Menschen unterstützt, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigener Kraft bestreiten können. Anspruch auf Grundsicherung haben in erster Linie Personen im Rentenalter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung, die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben.
Wie stelle ich einen Antrag auf Grundsicherung?
Um einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen, müssen Sie sich zunächst an das zuständige Sozialamt oder das Jobcenter wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare. Füllen Sie diese sorgfältig aus und reichen Sie sie zusammen mit den erforderlichen Dokumenten ein. Beachten Sie dabei unbedingt die angegebenen Fristen.
Welche Unterlagen werden für den Grundsicherungsantrag benötigt?
Die genauen Unterlagen können je nach individueller Situation variieren. In der Regel werden jedoch folgende Dokumente benötigt:
– Personalausweis oder Reisepass
– Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
– Nachweise über Vermögen (z.B. Kontoauszüge)
– Rentenbescheide oder Bescheide über andere Sozialleistungen
– Mietvertrag bzw. Nachweise über Unterkunftskosten
Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?
Die Bearbeitungsdauer eines Grundsicherungsantrags kann je nach Fall unterschiedlich sein. In der Regel sollte die Entscheidung jedoch innerhalb von 3 Monaten getroffen werden. In komplexeren Fällen kann es auch etwas länger dauern.
Wie hoch ist der Regelsatz der Grundsicherung?
Der Regelsatz der Grundsicherung richtet sich nach dem aktuellen Sozialgesetzbuch (SGB). Er wird regelmäßig angepasst und beträgt derzeit für Alleinstehende 446 Euro pro Monat. Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft werden jeweils 401 Euro gezahlt.
Wie werden die Unterkunftskosten bei der Grundsicherung berücksichtigt?
Die Unterkunftskosten werden im Rahmen der Grundsicherung in angemessenem Umfang berücksichtigt. Als angemessen gilt die Miete in Höhe der örtlichen Vergleichsmiete. Belege über die tatsächlichen Kosten müssen vorgelegt werden.
Was passiert, wenn mein Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wird, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Wenden Sie sich dazu an das zuständige Amt und schildern Sie Ihre Gründe für den Widerspruch. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, professionelle Beratung oder rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Kann ich Grundsicherung bekommen, wenn ich noch Vermögen besitze?
Grundsicherung kann grundsätzlich nur von Personen erhalten werden, die über kein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen. Wenn Sie Vermögen besitzen, das über dem Freibetrag liegt, kann dies zu einer Ablehnung des Antrags führen. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge, die berücksichtigt werden, bevor Vermögen als anrechenbar gilt.
Muss ich bei Bezug von Grundsicherung meine Wohnung oder mein Haus verkaufen?
Grundsätzlich müssen Sie im Rahmen des Grundsicherungsbezugs nicht Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen. Selbstgenutztes Wohneigentum wird in der Regel nicht als anrechenbares Vermögen gewertet. Es gelten jedoch bestimmte Grenzen und Ausnahmen, daher sollten Sie sich bei Unklarheiten an das zuständige Amt wenden.
Gibt es eine Altersgrenze für den Bezug von Grundsicherung?
Grundsicherung im Alter ist für Personen ab dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters möglich. Die genaue Altersgrenze kann je nach Geburtsjahr variieren. Für Personen mit dauerhafter Erwerbsminderung gelten andere Regelungen.
Wird Grundsicherung auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Grundsicherung wird auf bestimmte andere Sozialleistungen angerechnet. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei einigen Sozialleistungen können jedoch gewisse Freibeträge gelten. Informieren Sie sich bei Bedarf bei den zuständigen Stellen.
Welche Leistungen können neben der Grundsicherung noch in Anspruch genommen werden?
Neben der Grundsicherung können unter Umständen weitere Leistungen in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche, Wohngeld, Zuschüsse zur Krankenversicherung oder weitere Unterstützungsleistungen je nach individueller Situation.