Antrag Auf Freigabe Unpfändbarer Beträge



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Freigabe Unpfändbarer Beträge
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § 850k der Zivilprozessordnung die Freigabe unpfändbarer Beträge von meinem Gehaltskonto.

Persönliche Angaben

Name: _______________

Vorname: _______________

Geburtsdatum: _______________

Anschrift: _______________

Telefonnummer: _______________

E-Mail-Adresse: _______________

Angaben zum Arbeitgeber

Name des Arbeitgebers: _______________

Anschrift des Arbeitgebers: _______________

Telefonnummer des Arbeitgebers: _______________

Angaben zum Gehaltseingang

Kontoinhaber: _______________

Kontonummer: _______________

Bank: _______________

IBAN: _______________

BIC: _______________

Gehaltseingang am: _______________

Pfändungsfreie Beträge

Ich beantrage die Freigabe folgender unpfändbarer Beträge:

Gemäß § 850c Absatz 1 ZPO beträgt der unpfändbare Grundbetrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten monatlich _______________ Euro. Berücksichtigt werden zudem gemäß § 850c Absatz 2 ZPO eventuell vorliegende Unterhaltspflichten:

Unterhaltsberechtigte Person 1:

Name: _______________

Beziehung zum Antragsteller: _______________

Monatlicher Betrag: _______________ Euro

Unterhaltsberechtigte Person 2:

Name: _______________

Beziehung zum Antragsteller: _______________

Monatlicher Betrag: _______________ Euro

Unterhaltsberechtigte Person 3:

Name: _______________

Beziehung zum Antragsteller: _______________

Monatlicher Betrag: _______________ Euro

Unterhaltsberechtigte Person 4:

Name: _______________

Beziehung zum Antragsteller: _______________

Monatlicher Betrag: _______________ Euro

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben auf meinen aktuellen finanziellen Verhältnissen beruhen und ich verpflichtet bin, Sie über eventuelle Änderungen umgehend zu informieren.

Erklärungen und Zustimmungen

1. Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß sind und ich zur Abgabe dieses Antrags berechtigt bin.

2. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die unpfändbaren Beträge direkt von meinem Gehaltseingang abgezogen und an mich ausgezahlt werden.

3. Ich erkläre mich bereit, die erforderlichen Unterlagen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.

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4. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Freigabe der unpfändbaren Beträge vorbehaltlich der Zustimmung des Gläubigers erfolgt und gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung eingeholt werden muss.

Unterschrift

Ich bestätige hiermit, dass ich die vorstehenden Angaben zur Kenntnis genommen und verstanden habe. Die Unterschrift erfolgt eigenhändig.

_____________________

Ort, Datum


1. Was ist ein Antrag auf Freigabe unpfändbarer Beträge?

Ein Antrag auf Freigabe unpfändbarer Beträge ist ein rechtlicher Antrag, den eine Person stellt, um bestimmte Geldbeträge von einer Pfändung zu befreien. In Deutschland gibt es bestimmte Beträge, die gesetzlich als unpfändbar gelten, um sicherzustellen, dass die Existenzgrundlage des Schuldners geschützt wird.

2. Welche Beträge gelten als unpfändbar?

Gesetzlich festgelegte unpfändbare Beträge variieren je nach Sachlage. Einige Beispiele dafür sind:

  • Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld oder Rente
  • Unterhaltszahlungen
  • Grundfreibetrag
  • Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
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Es ist wichtig zu beachten, dass unpfändbare Beträge von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich mit einem Rechtsberater oder Anwalt in Verbindung zu setzen, um genaue Informationen zu erhalten.

3. Wie stelle ich einen Antrag auf Freigabe unpfändbarer Beträge?

Um einen Antrag auf Freigabe unpfändbarer Beträge zu stellen, müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen. Dieses Formular ist normalerweise beim zuständigen Gericht oder der zuständigen Behörde erhältlich. Geben Sie alle erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß an und fügen Sie die notwendigen Nachweise bei. Stellen Sie sicher, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen und allen Anforderungen nachkommen.

4. Wo reiche ich meinen Antrag ein?

Den Antrag auf Freigabe unpfändbarer Beträge müssen Sie bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht einreichen. Je nach Zuständigkeit kann dies entweder das Amtsgericht oder das Landgericht sein. Sie können sich auch an das örtliche Amtsgericht wenden, um Informationen über das zuständige Gericht zu erhalten.

5. Was passiert nach Einreichung meines Antrags?

Nach Einreichung Ihres Antrags auf Freigabe unpfändbarer Beträge wird das Gericht diesen prüfen und eine Entscheidung treffen. Sie werden über die Entscheidung schriftlich informiert. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden die angegebenen Beträge von der Pfändung freigestellt. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, wird die Pfändung weiterhin bestehen bleiben.

6. Kann ich einen Anwalt zur Unterstützung hinzuziehen?

Ja, es wird empfohlen, einen Anwalt oder Rechtsberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag korrekt und vollständig ist. Ein Anwalt kann Sie auch bei der Kommunikation mit dem Gericht unterstützen und Ihre Rechte während des gesamten Prozesses schützen.

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7. Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Gericht und individueller Situation variieren. In der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von einigen Wochen eine Entscheidung erhalten. Es ist möglich, dass das Gericht weitere Informationen oder Dokumente von Ihnen anfordert, was zu Verzögerungen führen kann.

8. Kann ich gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen?

Ja, Sie haben das Recht, gegen eine Entscheidung des Gerichts Einspruch einzulegen. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, um Ihre Optionen zu besprechen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Einspruch einzulegen und Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten.

9. Kann ich meinen Antrag auf Freigabe unpfändbarer Beträge zurückziehen?

Ja, Sie können Ihren Antrag auf Freigabe unpfändbarer Beträge jederzeit zurückziehen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihren Antrag zurückzuziehen, sollten Sie dies schriftlich tun und das Gericht darüber informieren. Beachten Sie jedoch, dass dies Auswirkungen auf die bestehende Pfändung haben kann.

10. Gibt es Kosten oder Gebühren für diesen Antrag?

Ja, für einen Antrag auf Freigabe unpfändbarer Beträge können Gebühren anfallen. Die genaue Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Antrags und der Gerichtsgebührenordnung. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich beim zuständigen Gericht oder einem Anwalt zu erkundigen.


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