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Formloser Abgeschlossenheitsbescheinigung |
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Sehr geehrter [Name des zuständigen Behördenmitarbeiters],
hiermit beantrage ich, [Ihr vollständiger Name], eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für das Grundstück [Adresse des betreffenden Grundstücks bzw. der Wohnung] gemäß § 7 Wohneigentumsgesetz (WEG). Bitte stellen Sie die Bescheinigung entsprechend aus und senden Sie sie an die unten angegebene Adresse.
Angaben zum Antragsteller:
Vorname:
Nachname:
Straße:
PLZ, Ort:
Telefonnummer:
E-Mail-Adresse:
Angaben zum betreffenden Grundstück bzw. der Wohnung:
Adresse:
Gemeinde/Ort:
Flurstücknummer:
Katasteramt:
Angaben zur Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bzw. zum Verwalter:
Name der WEG bzw. des Verwalters:
Straße:
PLZ, Ort:
Telefonnummer:
E-Mail-Adresse:
Erklärung des Antragstellers:
Mit meiner Unterschrift erkläre ich rechtsverbindlich, dass alle oben gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Ich bestätige, dass ich über Eigentums- bzw. Nutzungsrechte an dem betreffenden Grundstück bzw. der Wohnung verfüge und berechtigt bin, diese Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen.
Des Weiteren erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung meines Antrags erhoben und verarbeitet werden. Mir ist bewusst, dass ich das Recht habe, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Ich bitte um Zusendung der Abgeschlossenheitsbescheinigung innerhalb einer angemessenen Frist an folgende Adresse:
Ihre Adresse:
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung auf dem postalischen Weg an die oben genannte Adresse versendet wird.
Vielen Dank im Voraus für Ihre prompte Bearbeitung meines Antrags.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr vollständiger Name]_____________________
[Linie für handschriftliche Unterschrift]Was ist ein formloser Antrag für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Ein formloser Antrag für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Antrag, der nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, sondern in dem Sie schriftlich um die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung für eine Immobilie bitten.
Warum benötige ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn Sie eine Eigentumswohnung gründen oder einzelne Wohnungen verkauft werden sollen. Sie dokumentiert die genaue Aufteilung einer Gebäudeeinheit in rechtlich selbstständige Einheiten und ist im Grundbuch von Bedeutung.
Wie stellt man einen formlosen Antrag für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Um einen formlosen Antrag für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu stellen, müssen Sie ein Schreiben an die zuständige Behörde verfassen. Geben Sie dabei alle relevanten Informationen zur Immobilie an und stellen Sie klar dar, dass Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen möchten.
Welche Informationen benötige ich, um den Antrag zu stellen?
Um den formlosen Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung zu stellen, benötigen Sie die genaue Adresse der Immobilie, Angaben zur Größe (Wohnfläche) der einzelnen Wohnungen oder Einheiten und gegebenenfalls Pläne des Gebäudes.
An welche Behörde muss ich den Antrag stellen?
Den formlosen Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde oder dem Bauamt einreichen. In manchen Bundesländern kann auch das Kataster- oder Vermessungsamt für die Ausstellung zuständig sein. Informieren Sie sich daher vorab über die örtlich zuständige Stelle.
Muss ich Gebühren für den formlosen Antrag zahlen?
Ja, für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung fallen in der Regel Gebühren an. Die genaue Höhe hängt von der Kommune und den örtlichen Gebührensätzen ab. Erkundigen Sie sich daher vorab bei der zuständigen Behörde nach den anfallenden Kosten.
Wie lange dauert es, bis ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalte?
Die Bearbeitungsdauer für einen formlosen Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung kann je nach Behörde variieren. In der Regel dauert es jedoch ein paar Wochen bis mehrere Monate, bis Sie die Bescheinigung erhalten. Bei komplexen Fällen kann es auch länger dauern.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr formloser Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung abgelehnt wird, erhalten Sie eine schriftliche Begründung von der Behörde. In diesem Fall sollten Sie die Gründe für die Ablehnung überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Änderungen vornehmen, um erneut einen Antrag zu stellen.
Kann ich Einspruch gegen die Ablehnung einlegen?
Ja, in der Regel haben Sie die Möglichkeit, gegen die Ablehnung Ihres formlosen Antrags auf Abgeschlossenheitsbescheinigung Einspruch einzulegen. Überprüfen Sie die rechtlichen Bestimmungen in Ihrem Bundesland und wenden Sie sich an die zuständige Behörde, um Einspruch einzulegen und den weiteren Ablauf zu klären.
Wie lange ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gültig?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung hat in der Regel keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Sie bleibt solange gültig, wie sich an der Aufteilung der Immobilie keine Änderungen ergeben. Bei größeren Umbauten oder Zusammenlegungen von Wohnungen könnte jedoch eine neue Bescheinigung erforderlich sein.
Was kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung in der Regel?
Die Kosten für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung können je nach Kommune und Behörde variieren. In der Regel bewegen sich die Gebühren im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei der zuständigen Behörde nach den genauen Kosten.
Gibt es Ausnahmen, bei denen man keine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt?
Ja, es gibt Ausnahmen, bei denen keine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich ist. Dies kann der Fall sein, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt und keine weiteren Wohnungen oder Gewerbeeinheiten vorhanden sind. Informieren Sie sich jedoch vorab bei der örtlichen Behörde über die genauen Ausnahmeregelungen.
Welche Unterlagen muss ich zusammen mit dem Antrag einreichen?
Zusammen mit dem formlosen Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie in der Regel einen Lageplan des Grundstücks, einen Aufteilungsplan des Gebäudes sowie eine Wohnflächenberechnung einreichen. Diese Unterlagen dienen der Überprüfung und Ausstellung der Bescheinigung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und einer Teilungserklärung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung dokumentiert die tatsächliche Aufteilung einer Immobilie in einzelne selbstständige Wohnungs- oder Teileinheit. Sie ist ein Nachweis für die rechtliche Selbstständigkeit der einzelnen Einheiten. Eine Teilungserklärung hingegen ist ein notariell beglaubigter Vertrag, der die Teilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen regelt.
Kann ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung auch nachträglich beantragen?
Ja, in den meisten Fällen ist es möglich, die Abgeschlossenheitsbescheinigung auch nachträglich zu beantragen. Wenn Sie eine Immobilie in Eigentumswohnungen aufteilen möchten, sollten Sie die Abgeschlossenheitsbescheinigung jedoch vor dem Verkauf der ersten Einheit beantragen, da diese im Grundbuch eingetragen werden muss.
Was passiert, wenn ich keine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantrage?
Wenn Sie keine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, können Sie die Immobilie nicht rechtmäßig in Eigentumswohnungen aufteilen und verkaufen. Die Aufteilung der Einheiten wird im Grundbuch nicht eingetragen, was rechtliche Folgen haben kann. Es ist daher ratsam, rechtzeitig einen formlosen Antrag zu stellen.
Kann ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung auch selbst erstellen?
Nein, die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann nur von der zuständigen Behörde bzw. dem Amt für Vermessung und Geoinformation ausgestellt werden. Sie müssen einen formlosen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen, um die Bescheinigung zu erhalten.
Wie kann ich den Antrag schneller bearbeiten lassen?
Um den Antrag schneller bearbeiten zu lassen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einreichen. Fehlende oder unvollständige Informationen können zu Verzögerungen führen. Zudem können Sie bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob es gegen eine Zusatzgebühr eine beschleunigte Bearbeitung gibt.
Was mache ich, wenn ich meine Abgeschlossenheitsbescheinigung verloren habe?
Wenn Sie Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung verloren haben, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Kopie anfordern. In der Regel wird Ihnen gegen eine Gebühr eine Duplikat ausgestellt. Kontaktieren Sie die Behörde und geben Sie dabei alle relevanten Informationen zur Identifizierung der Immobilie an.
Wer ist für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung verantwortlich?
Die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt in der Regel durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder das Bauamt. In einigen Fällen kann auch das Kataster- oder Vermessungsamt dafür zuständig sein. Informieren Sie sich daher vorab über die örtlich zuständige Stelle.
Was sind die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die genauen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung können je nach Bundesland und Kommune variieren. In der Regel müssen jedoch bestimmte Mindestanforderungen an Größe und Aufteilung der einzelnen Einheiten erfüllt sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde nach den genauen Voraussetzungen.
Welche Rechtsfolgen hat die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung hat verschiedene Rechtsfolgen. Die einzelnen Wohnungen oder Einheiten können als rechtlich eigenständige Einheiten betrachtet werden und können dementsprechend einzeln verkauft oder belastet werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung hat zudem Auswirkungen auf die Eintragung im Grundbuch.
Was ist ein Aufteilungsplan?
Ein Aufteilungsplan ist ein Plan, der die Aufteilung einer Immobilie in einzelne Wohnungs- oder Teileinheiten zeigt. Er gibt einen Überblick über die räumliche und rechtliche Struktur der einzelnen Einheiten und wird bei der Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt.
Welche Rolle spielt die Wohnflächenberechnung bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Wohnflächenberechnung ist ein wichtiger Bestandteil der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Sie dient dazu, die tatsächliche Größe der einzelnen Wohnungen oder Einheiten zu ermitteln und ist für die korrekte Aufteilung der Immobilie von Bedeutung. Die Wohnflächenberechnung wird in der Regel nach der Wohnflächenverordnung durchgeführt.
Was sind die Konsequenzen bei falschen Angaben in der Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Falsche Angaben in der Abgeschlossenheitsbescheinigung können rechtliche Konsequenzen haben. Wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Angaben nicht korrekt waren, kann dies zu Problemen beim Verkauf oder der Belastung der Einheiten führen. Es ist daher wichtig, genaue und korrekte Angaben in der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu machen.
Welche Behörde ist für die Abnahme der Abgeschlossenheitsbescheinigung zuständig?
Die Abnahme oder Prüfung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt in der Regel durch die Bauaufsichtsbehörde oder das Bauamt. Diese überprüfen die eingereichten Unterlagen und stellen nach erfolgreicher Prüfung die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus.
Wie kann ich überprüfen, ob eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gültig ist?
Die Gültigkeit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde überprüft werden. Dort können Sie anhand der eingetragenen Daten und der Registernummer der Bescheinigung die Gültigkeit überprüfen.