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Feststellung Fiskalerbschaft |
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4605 – ⭐⭐⭐⭐ 4.28 |
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Antrag Feststellung Fiskalerbschaft
Sehr geehrtes Finanzamt,
hiermit beantrage ich die Feststellung einer Fiskalerbschaft gemäß § 20 Abs. 1 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) in Verbindung mit § 197 der Abgabenordnung (AO).
1. Angaben zum Erblasser:
Name: ________________________________
Geburtsdatum: _________________________
Geburtsort: ____________________________
Letzter Wohnsitz: _______________________
Verstorben am: _________________________
2. Angaben zu den Erben:
Name des Erben: ________________________
Anschrift des Erben: ____________________
Geburtsdatum des Erben: ________________
Steuernummer des Erben: ________________
3. Angaben zum Nachlass:
Beschreibung des Nachlasses:
__________________________________________
__________________________________________
__________________________________________
Gesamtwert des Nachlasses: ________________________
4. Erbrechtliche Grundlagen:
Testament:
__________________________________________
Gesetzliche Erbfolge:
__________________________________________
Ausnahmen von der Erbfolge:
__________________________________________
5. Antragsbegründung:
__________________________________________
__________________________________________
__________________________________________
6. Angaben zur Person des Antragstellers:
Name: ________________________________
Anschrift: ____________________________
Geburtsdatum: _________________________
Steuernummer: _________________________
7. Erklärung des Antragstellers:
Ich versichere hiermit, dass die gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
Datum: _________________________
Unterschrift: _________________________
(Linien für handschriftliche Eintragungen)
Anmerkungen:
Bitte reichen Sie diesen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Eine Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite oder erhalten Sie auf Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags bis zu xxx Wochen dauern kann.
Hinweis: Dieses Formular dient nur zur Beantragung der Feststellung einer Fiskalerbschaft. Für steuerliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erbschaft wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Erklärung zum Datenschutz:
Die von Ihnen gemachten Angaben werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und ausschließlich für die Bearbeitung dieses Antrags verwendet.
Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung zum Datenschutz nicht für die Datenverarbeitung durch Dritte gilt, auf die das Finanzamt keinen Einfluss hat.
Important:
This template is provided for informational purposes only and should not be considered as legal advice or as a substitute for professional legal consultation. You are strongly advised to seek independent legal advice regarding your specific situation.
Was ist ein Antrag Feststellung Fiskalerbschaft?
Ein Antrag Feststellung Fiskalerbschaft ist ein formeller Antrag bei den Finanzbehörden, um die Erbschaftsteuer für eine Erbschaft festzustellen. Dieser Antrag ist notwendig, um eine rechtsverbindliche Feststellung der Erbschaftssteuerpflicht und -höhe zu erhalten.
Wer ist zur Stellung eines Antrags Feststellung Fiskalerbschaft verpflichtet?
Der Antrag Feststellung Fiskalerbschaft muss von demjenigen gestellt werden, der das Erbe antreten soll oder vom Erben selbst. Es ist wichtig, den Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist zu stellen, um mögliche Verzugszinsen oder andere Sanktionen zu vermeiden.
Wie wird der Antrag Feststellung Fiskalerbschaft gestellt?
Der Antrag kann schriftlich per Post oder elektronisch über das Elster-Portal eingereicht werden. Für den schriftlichen Antrag müssen alle relevanten Informationen und Unterlagen beigefügt werden, wie zum Beispiel der Erbschaftsbescheid, der Nachweis über den Wert des Nachlasses und ggf. weitere Nachweise zur Ermittlung der Erbschaftssteuer.
Welche Unterlagen werden für den Antrag Feststellung Fiskalerbschaft benötigt?
Für den Antrag werden verschiedene Unterlagen benötigt, wie zum Beispiel:
1. Erbschaftsbescheid: Dieser Bescheid vom Nachlassgericht bestätigt, dass der Antragsteller Erbe ist.
2. Nachweis über den Wert des Nachlasses: Hierzu gehören Gutachten, Schätzungen oder andere dokumentierte Nachweise, wie zum Beispiel Immobilienbewertungen oder Kontostände.
3. Weitere Nachweise: Je nach spezifischer Situation können weitere Nachweise erforderlich sein, z.B. Angaben zu Vermögenswerten oder zur Steuerpflicht im Ausland.
Wie lange dauert es, bis der Bescheid über die Feststellung der Fiskalerbschaft erlassen wird?
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Aufkommen und Arbeitsbelastung der Finanzbehörden variieren. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate, bis der Bescheid erlassen wird. Bei komplexen Erbfällen oder fehlenden Unterlagen kann sich die Bearbeitungsdauer auch verlängern.
Muss die Erbschaftssteuer bereits vor Erhalt des Bescheids bezahlt werden?
Ja, die Erbschaftssteuer muss in der Regel vor Erhalt des Bescheids bezahlt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Stundung oder Ratenzahlung, wenn die Steuerpflichtige dies beantragt und die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Was passiert, wenn der Antrag Feststellung Fiskalerbschaft abgelehnt wird?
Wenn der Antrag abgelehnt wird, hat dies verschiedene Konsequenzen. Zum einen ist der Antragsteller dennoch zur Zahlung der Erbschaftssteuer verpflichtet. Zum anderen kann der Antragsteller Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen und gegebenenfalls klagen, wenn er die Ablehnung für ungerechtfertigt hält.
Ist es möglich, den Antrag Feststellung Fiskalerbschaft nachträglich zu ändern oder zu ergänzen?
Ja, es ist möglich, den Antrag nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. Sofern die Änderung oder Ergänzung innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt, wird sie in der Regel berücksichtigt. Es ist jedoch ratsam, Änderungen oder Ergänzungen so früh wie möglich einzureichen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Kann man einen Anwalt mit der Vertretung bei der Antragsstellung beauftragen?
Ja, es ist möglich, einen Anwalt mit der Vertretung bei der Antragsstellung zu beauftragen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, den Antrag korrekt auszufüllen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden zu vertreten.
Gibt es Fristen für die Stellung des Antrags Feststellung Fiskalerbschaft?
Ja, es gibt eine gesetzliche Frist für die Stellung des Antrags Feststellung Fiskalerbschaft. Diese Frist beträgt in der Regel drei Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der Erbe Kenntnis von seiner Erbenstellung erlangt hat. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um mögliche Verzugszinsen oder andere Sanktionen zu vermeiden.
Was passiert, wenn die Frist für die Stellung des Antrags Feststellung Fiskalerbschaft versäumt wird?
Wenn die Frist für die Stellung des Antrags Feststellung Fiskalerbschaft versäumt wird, können Verzugszinsen oder andere Sanktionen seitens der Finanzbehörden verhängt werden. In einigen Fällen kann es auch zu einer Versagung der Steuerbefreiung kommen, wenn der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wird.