Elternzeit Antrag Vater



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Elternzeit Vater
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Elternzeit Antrag Vater

Elternzeit Antrag Vater

Angaben zum Antragsteller:

Name: _________________________

Vorname: _________________________

Geburtsdatum: _________________________

Adresse: _________________________

Telefonnummer: _________________________

E-Mail-Adresse: _________________________

Angaben zum Arbeitgeber:

Name des Arbeitgebers: _________________________

Adresse des Arbeitgebers: _________________________

Telefonnummer des Arbeitgebers: _________________________

E-Mail-Adresse des Arbeitgebers: _________________________

Angaben zum Kind:

Name des Kindes: _________________________

Geburtsdatum des Kindes: _________________________

Zeitraum der Elternzeit:

Geplanter Beginn der Elternzeit: _________________________

Geplantes Ende der Elternzeit: _________________________

Erklärung:

Ich beantrage hiermit die oben angegebene Elternzeit gemäß §§ 15 ff. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Mir ist bekannt, dass ich als Vater unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Elternzeit habe.

Informationen zur Arbeitssituation:

Ich beabsichtige, während der Elternzeit folgende Tätigkeiten auszuüben: _________________________

Sollte sich meine Arbeitssituation während der Elternzeit ändern, werde ich meinen Arbeitgeber umgehend darüber informieren.

Erklärung zur finanziellen Situation:

Ich bin mir bewusst, dass der Bezug von Elterngeld während der Elternzeit von meiner finanziellen Situation abhängt und bestätige, dass ich über diese Bedingungen informiert wurde. Ich habe ggf. weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten geprüft.

Erklärung zur Rückkehr in den Beruf:

Ich bestätige hiermit, dass ich nach Ablauf meiner Elternzeit wieder in meinen bisherigen Arbeitsvertrag zurückkehren möchte. Ich werde diesbezüglich rechtzeitig mit meinem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und die notwendigen Vereinbarungen treffen.

Unterschrift: ___________________________________


1. Wer hat Anspruch auf Elternzeit als Vater?

Als Vater haben Sie grundsätzlich das gleiche Recht auf Elternzeit wie die Mutter des Kindes. Sie müssen jedoch einige Bedingungen erfüllen, um Anspruch zu haben. Dazu gehören unter anderem, dass Sie mit dem Kind in einem Haushalt leben und dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber angestellt sind.

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2. Wann sollte ich meinen Elternzeit Antrag stellen?

Sie sollten Ihren Elternzeit Antrag mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit stellen. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um genügend Zeit für organisatorische Angelegenheiten zu haben.

3. Wie stelle ich meinen Elternzeit Antrag?

Sie stellen Ihren Elternzeit Antrag schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber. In dem Antrag geben Sie den Zeitraum und die gewünschte Dauer der Elternzeit an. Sie können Ihren Antrag persönlich abgeben oder per Post einreichen.

4. Kann mein Arbeitgeber meinen Elternzeit Antrag ablehnen?

Ihr Arbeitgeber kann Ihren Elternzeit Antrag ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. In diesem Fall muss er Ihnen jedoch innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen, warum er den Antrag ablehnt. Sie können dann eventuell rechtliche Schritte einleiten.

5. Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Als Vater haben Sie Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Sie können die Elternzeit aufteilen oder am Stück nehmen. Beachten Sie jedoch, dass der Arbeitgeber zustimmen muss, wenn Sie länger als drei Monate am Stück Elternzeit nehmen möchten.

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6. Kann ich meine Elternzeit verkürzen oder verlängern?

Sie können Ihre Elternzeit verlängern, indem Sie dies rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Eine Verkürzung der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Beachten Sie jedoch, dass eine Verlängerung nicht für alle Arbeitgeber verpflichtend ist.

7. Bekomme ich während der Elternzeit weiterhin Gehalt?

Während der Elternzeit haben Sie in der Regel Anspruch auf das Elterngeld, welches einen Teil Ihres Gehalts abdeckt. Die genaue Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihren vorhergehenden Einkünften und kann individuell variieren.

8. Kann ich während der Elternzeit arbeiten gehen?

Ja, Sie können während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehen, wenn Ihr Arbeitgeber dem zustimmt. Das Einkommen aus Ihrer Teilzeitbeschäftigung wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet.

9. Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Karriere aus?

Die Elternzeit darf keine negative Auswirkung auf Ihre Karriere haben. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen keine Nachteile, wie beispielsweise eine Kündigung, aufgrund der Elternzeit entstehen lassen.

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10. Wie kann ich meinen Elternzeit Antrag widerrufen?

Sie können Ihren Elternzeit Antrag widerrufen, indem Sie dies schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Geben Sie dabei den genauen Zeitpunkt an, ab dem Sie den Widerruf möchten.

11. Kann ich während der Elternzeit den Arbeitgeber wechseln?

Ja, grundsätzlich können Sie während der Elternzeit den Arbeitgeber wechseln. Beachten Sie jedoch, dass Sie eventuell andere Konditionen oder Vereinbarungen treffen müssen, da Sie weiterhin Elternzeit nehmen möchten.

12. Wie beeinflusst die Elternzeit meine Rentenversicherung?

Die Elternzeit wirkt sich auf Ihre Rentenversicherung aus. Während der Elternzeit werden Zeiten der Kindererziehung als Beitragszeiten berücksichtigt. Dadurch können Sie auch während der Elternzeit Rentenansprüche erwerben.

13. Wer ist für die Betreuung des Kindes während der Elternzeit verantwortlich?

Während der Elternzeit sind Sie als Vater für die Betreuung des Kindes verantwortlich. Sie können jedoch auch andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, wie beispielsweise einen Kindergarten, eine Tagesmutter oder familiäre Unterstützung.

14. Kann ich Elternzeit nehmen, wenn ich selbstständig bin?

Als selbstständiger Vater haben Sie grundsätzlich auch Anspruch auf Elternzeit. Allerdings gelten hier andere Regelungen und Voraussetzungen. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger über die genauen Bedingungen.

15. Muss ich Urlaubstage für die Elternzeit verwenden?

Nein, für die Elternzeit müssen Sie keine Urlaubstage verwenden. Die Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch und hat nichts mit Ihrem Urlaubsanspruch zu tun.


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