Antrag Elternzeit Arbeitgeber Mutter



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Elternzeit Arbeitgeber Mutter
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Antrag Elternzeit Arbeitgeber Mutter

Sehr geehrte/r [Arbeitgeber/in],

hiermit beantrage ich, [Vor- und Nachname der Mutter], in meiner Funktion als Mutter eines Kindes, gemäß § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), die Inanspruchnahme von Elternzeit für den Zeitraum von [Datum von] bis [Datum bis].

A. Persönliche Angaben:

Name der Mutter: ____________________________________________________

Geburtsdatum der Mutter: _____________________________________________

Name des Arbeitgebers: ______________________________________________

Anschrift des Arbeitgebers: ___________________________________________

B. Zeiträume der Elternzeit:

Zeitraum Beginn Ende
1. Bezugszeitraum [Datum von] [Datum bis]
2. Bezugszeitraum [Datum von] [Datum bis]
3. Bezugszeitraum [Datum von] [Datum bis]

C. Erklärung:

Hiermit erkläre ich, dass ich die Elternzeit selbst in Anspruch nehme und während dieses Zeitraums keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgehe.

D. Zustimmung des Arbeitgebers:

Ich bitte um Zustimmung meines Arbeitgebers zu diesem Antrag auf Elternzeit in den oben angegebenen Zeiträumen.

Datum: __________________________

Unterschrift der Mutter: _____________________________________________

E. Zustimmung des Arbeitgebers:

Ich, [Name des Arbeitgebers], bestätige hiermit den Erhalt des Antrags auf Elternzeit und werde diesen Antrag nach Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bearbeiten.

Datum: __________________________

Unterschrift des/der Arbeitgebers/in: _______________________________

F. Zustimmung des Betriebsrats:

Der Betriebsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die oben genannte Mutter Elternzeit beantragt hat.

Datum: __________________________

Unterschrift des Betriebsrats: _______________________________________

G. Anmerkungen:

[Freiraum für weitere Anmerkungen, Hinweise etc.]

Ich bitte um Rückgabe einer unterzeichneten Kopie dieses Antrags für meine Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname der Mutter]

Verbindliche Erklärung des Arbeitgebers zur Elternzeit:

Hiermit bestätigt der Arbeitgeber, [Name des Arbeitgebers], den Erhalt des Antrags auf Elternzeit der oben genannten Mutter und stimmt der Inanspruchnahme von Elternzeit in den angegebenen Zeiträumen zu.

  Antrag Elternzeit Ab Geburt

Datum: __________________________

Unterschrift des/der Arbeitgebers/in: _______________________________


1. Was ist ein Antrag auf Elternzeit?

Ein Antrag auf Elternzeit ist eine formelle Bitte an den Arbeitgeber, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich um das Kind zu kümmern. Die Elternzeit ist ein gesetzlich verankertes Recht in Deutschland, das den Eltern ermöglicht, sich bis zu drei Jahre lang um ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind zu kümmern.

2. Wer hat das Recht auf Elternzeit?

Sowohl Mütter als auch Väter haben das Recht auf Elternzeit. Der Antrag kann von der Mutter oder dem Vater gestellt werden, abhängig davon, wer das Kind geboren hat. Auch Adoptiveltern haben das Recht auf Elternzeit.

3. Wie lange kann die Elternzeit dauern?

Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre dauern. Sie kann jedoch auch auf zwei oder ein Jahr verkürzt werden. Es liegt im Ermessen der Eltern, wie sie die Dauer der Elternzeit gestalten möchten.

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4. Wann sollte ich meinen Antrag auf Elternzeit stellen?

Es wird empfohlen, den Antrag auf Elternzeit so früh wie möglich zu stellen, damit der Arbeitgeber ausreichend Zeit hat, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Der Antrag sollte mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit gestellt werden.

5. Wie stelle ich den Antrag auf Elternzeit?

Der Antrag auf Elternzeit sollte schriftlich an den Arbeitgeber gestellt werden. Es ist ratsam, ein formelles Schreiben zu verfassen, in dem der gewünschte Zeitraum der Elternzeit angegeben wird. Dieses Schreiben sollte persönlich oder per Post übergeben werden.

6. Muss ich den genauen Zeitpunkt der Elternzeit im Antrag angeben?

Ja, im Antrag auf Elternzeit sollte der genaue Zeitraum der Elternzeit angegeben werden. Es ist wichtig, ein genaues Start- und Enddatum anzugeben, um den Arbeitgeber über den Zeitraum informiert zu halten, in dem Sie nicht verfügbar sein werden.

7. Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden?

Ja, es ist möglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen und gegebenenfalls eine Verkürzung der Elternzeit beantragen.

8. Wird die Elternzeit bezahlt?

Die Elternzeit selbst wird nicht bezahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen, um während der Elternzeit ein gewisses Einkommen zu erhalten. Die Höhe des Elterngelds hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

9. Kann ich während der Elternzeit arbeiten?

Grundsätzlich ist es möglich, während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden zu arbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf das Elterngeld hat. Teilzeitarbeit während der Elternzeit kann jedoch zu einer entsprechenden Kürzung des Elterngelds führen.

10. Kann der Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ablehnen?

Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Elternzeit in der Regel nicht ablehnen. Das Recht auf Elternzeit ist gesetzlich verankert und der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Elternzeit zu ermöglichen. Es gibt jedoch Ausnahmen für kleine Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten.

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11. Wie wirkt sich die Elternzeit auf meinen Kündigungsschutz aus?

Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf Ihnen nicht ohne Zustimmung der zuständigen Behörde kündigen. Der besondere Kündigungsschutz gilt ab Beginn der Antragstellung bis zum Ablauf der Elternzeit.

12. Kann ich während der Elternzeit einen anderen Job annehmen?

Während der Elternzeit dürfen Sie grundsätzlich keine beschäftigungspflichtige Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) auszuüben oder selbstständig tätig zu sein.

13. Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wann ich aus der Elternzeit zurückkehren werde?

Ja, es ist ratsam, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, wann Sie aus der Elternzeit zurückkehren möchten. Dies sollte idealerweise in Ihrem Antrag auf Elternzeit festgehalten werden. Eine spätere Mitteilung kann zu organisatorischen Schwierigkeiten führen.

14. Was passiert, wenn ich während der Elternzeit schwanger werde?

Falls Sie während der Elternzeit erneut schwanger werden, haben Sie weiterhin Anspruch auf Elternzeit für das neue Kind. Hierbei ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

15. Gibt es Unterstützung für Alleinerziehende während der Elternzeit?

Ja, es gibt verschiedene Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende während der Elternzeit. Dazu gehören zum Beispiel der Unterhaltsvorschuss oder der Kinderzuschlag. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.


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