Antrag Elternzeit Ab Geburt



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Elternzeit Ab Geburt
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, [Vorname Nachname], die Elternzeit ab Geburt meines Kindes gemäß § 16 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Angaben zur Person:

Name: _____________________________________________________

Vorname: __________________________________________________

Geburtsdatum: _____________________________________________

Anschrift: __________________________________________________

Telefonnummer: ___________________________________________

Email-Adresse: ___________________________________________

Angaben zum Arbeitgeber:

Unternehmen: ______________________________________________

Anschrift: __________________________________________________

Telefonnummer: ___________________________________________

Email-Adresse: ___________________________________________

Angaben zum Kind:

Name: _____________________________________________________

Geburtsdatum: _____________________________________________

Geburtsort: _______________________________________________

Elternzeit

Ich beantrage die Inanspruchnahme der Elternzeit ab dem Geburtstag meines Kindes für einen Zeitraum von __________ Wochen/Monaten.

Arbeitszeit während der Elternzeit:

Ich beabsichtige während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten.

Umfang der geplanten wöchentlichen Arbeitszeit: __________ Stunden.

Antragstellerin/Antragsteller:

Datum: _________________

Unterschrift: ______________________________________________

Hinweise:

1. Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden (§ 16 Abs. 1 BEEG).

2. Der Arbeitgeber wird eine schriftliche Bestätigung über den Eingang des Antrags sowie über den Zeitraum der genehmigten Elternzeit erteilen (§ 16 Abs. 5 BEEG).

3. Während der Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz, der dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss (§ 18 BEEG).

4. Der Antragsteller hat das Recht, den Arbeitgeber zu Beginn und Ende der Elternzeit über die genaue Dauer der Elternzeit zu informieren (§ 19 Abs. 1 BEEG).

5. Bei Änderungen der Elternzeit, wie zum Beispiel einer vorzeitigen Beendigung oder Verlängerung, ist der Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren (§ 19 Abs. 2 BEEG).

6. Sowohl Mütter als auch Väter haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit ab Geburt des Kindes (§ 15 BEEG). Die Elternzeit kann in einem zusammenhängenden Zeitraum oder in bis zu drei Zeitabschnitten genommen werden (§ 16 Abs. 1 BEEG).

7. Die Elternzeit beträgt insgesamt höchstens dreizehn Monate. Sie kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden (§ 15 Abs. 2 BEEG).

8. Ein Verlängerungsantrag für die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Ablauf der bisherigen Elternzeit beim Arbeitgeber gestellt werden (§ 16 Abs. 3 BEEG).

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9. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich. Eine Teilzeitarbeit ist jedoch möglich, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen (§ 15 Abs. 6 BEEG).

10. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Der Anspruch auf Elterngeld besteht bis zum Ende des 14. Lebensmonats des Kindes (§ 1 Abs. 1 BEEG).

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben vollständig und richtig ausgefüllt sein müssen, um den Antrag bearbeiten zu können.

Antrag Elternzeit Ab Geburt


1. Was ist der Antrag auf Elternzeit ab Geburt?

Der Antrag auf Elternzeit ab Geburt ist ein offizieller Antrag, den Eltern stellen können, um Elternzeit direkt nach der Geburt ihres Kindes zu nehmen. Der Antrag ermöglicht es ihnen, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Arbeit freistellen zu lassen, um sich ganz auf die Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu konzentrieren.

2. Wer kann den Antrag auf Elternzeit ab Geburt stellen?

Der Antrag kann von einem oder beiden Elternteilen gestellt werden, wenn sie gesetzlich versichert sind und ihr Kind in ihrem Haushalt aufnehmen.

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3. Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Es wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, idealerweise vor der Geburt des Kindes. Dies gibt Ihrem Arbeitgeber genügend Zeit, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und Ihre Abwesenheit entsprechend zu planen.

4. Welche Informationen werden für den Antrag benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie in der Regel Informationen über Ihr Kind, wie den voraussichtlichen Geburtstermin und den Namen, angeben. Außerdem müssen Sie den Zeitraum angeben, für den Sie Elternzeit nehmen möchten. Möglicherweise werden auch Informationen über Ihren Arbeitgeber und Ihren derzeitigen Arbeitsvertrag benötigt.

5. Wie lange kann Elternzeit ab Geburt genommen werden?

Elternzeit ab Geburt kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren genommen werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie mindestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit den Antrag stellen müssen.

6. Sind beide Elternteile berechtigt, Elternzeit ab Geburt zu nehmen?

Ja, beide Elternteile haben das Recht, Elternzeit ab Geburt zu nehmen. Es steht jedem Elternteil frei, sich individuell für eine bestimmte Zeit freistellen zu lassen oder die Elternzeit gemeinsam zu nehmen.

7. Kann Elternzeit ab Geburt auch in Teilzeit genommen werden?

Ja, Elternzeit ab Geburt kann auch in Teilzeit genommen werden. Dies bedeutet, dass Sie während der Elternzeit weiterhin in einem reduzierten Umfang arbeiten können, während Sie gleichzeitig Zeit für die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes haben.

8. Wie wirkt sich Elternzeit ab Geburt auf meinen Arbeitsvertrag aus?

Während der Elternzeit ab Geburt bleibt Ihr Arbeitsvertrag grundsätzlich bestehen. Ihr Arbeitgeber kann jedoch während dieser Zeit keine Kündigung aussprechen. Nach Ablauf der Elternzeit kehren Sie in der Regel zu Ihren vorherigen Arbeitsbedingungen zurück.

9. Erhalte ich während der Elternzeit ab Geburt weiterhin mein Gehalt?

Während der Elternzeit ab Geburt erhalten Sie Elterngeld. Die genaue Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt ab. Bitte beachten Sie, dass das Elterngeld in der Regel niedriger ist als Ihr vorheriges Gehalt. Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf weitere finanzielle Unterstützung, wie zum Beispiel etwaiges Mutterschaftsgeld.

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10. Kann die Elternzeit ab Geburt verlängert werden?

Ja, in bestimmten Fällen können Sie die Elternzeit ab Geburt verlängern. Allerdings müssen Sie dies mindestens sieben Wochen vor Ablauf der ersten Elternzeit beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Elternzeit ab Geburt von Ihrem Arbeitgeber genehmigt werden muss.

11. Was passiert, wenn ich während der Elternzeit ab Geburt eine neue Arbeit finde?

Wenn Sie während der Elternzeit ab Geburt eine neue Arbeit finden wollen, sollten Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. In der Regel ist es möglich, während der Elternzeit einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen, jedoch müssen Sie dabei die Kündigungsfristen und Bedingungen beachten.

12. Kann ich während der Elternzeit ab Geburt eine Weiterbildung oder Schulung machen?

Ja, Sie haben das Recht, während der Elternzeit ab Geburt eine Weiterbildung oder Schulung zu machen. Wenn Sie eine Weiterbildung oder Schulung planen, teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mit, damit entsprechende Vereinbarungen getroffen werden können.

13. Kann ich während der Elternzeit ab Geburt in einen anderen Job wechseln?

Ja, grundsätzlich ist ein Jobwechsel während der Elternzeit ab Geburt möglich. Sie sollten jedoch die Kündigungsfristen und Bedingungen in Ihrem derzeitigen Arbeitsvertrag beachten und dies mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

14. Muss ich meinen Arbeitgeber während der Elternzeit ab Geburt über meine Pläne auf dem Laufenden halten?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber während der Elternzeit ab Geburt über Ihre Pläne auf dem Laufenden zu halten. Es ist jedoch empfehlenswert, eine gute Kommunikation aufrechtzuerhalten und mögliche Änderungen oder Rückkehrpläne frühzeitig zu besprechen.

15. Wie beantrage ich Elternzeit ab Geburt?

Um Elternzeit ab Geburt zu beantragen, müssen Sie ein formloses Schreiben an Ihren Arbeitgeber senden. Geben Sie dabei den gewünschten Zeitraum der Elternzeit und alle erforderlichen Informationen zu Ihrem Kind an. Eine Kopie des Antrags sollte auch an Ihre zuständige Elternzeitstelle gesendet werden.


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