Antrag Elternzeit



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Elternzeit
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ANTRAG ELTERNZEIT

Ausfüllhinweise:

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber ein. Verwenden Sie für Ihre Eintragungen bitte ausschließlich blauen oder schwarzen Tintenstift.

Persönliche Daten des Antragstellers:

Name (Nachname, Vorname): ___________________________________________________

Geburtsdatum: _____________________________________________________________

Adresse: _________________________________________________________________

Telefonnummer: __________________________________________________________

E-Mail-Adresse: __________________________________________________________

Arbeitgeber: _____________________________________________________________

Antrag auf Elternzeit:

Hiermit beantrage ich gemäß §15 Abs. 2 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) Elternzeit im Anschluss an die Geburt meines Kindes.

Angaben zum erwarteten Entbindungstermin:

Entbindungstermin: ____________________________________

Hatte die Meldepflicht nach §16 Abs. 1 BEEG bereits stattgefunden? Ja / Nein

Dauer der Elternzeit:

Ich beantrage eine Elternzeit von ________ Wochen beginnend ab dem ________ (Datum) bis zum ________ (Datum).

Allgemeine Bestimmungen:

1. Die Elternzeit darf frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes genommen werden und muss spätestens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden.

2. Die Elternzeit kann auf bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

3. Gemeinsame Elternzeit beider Elternteile kann bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden.

Erklärung:

Ich erkläre hiermit, dass ich über meine Rechte und Pflichten im Rahmen der Elternzeit gemäß §16 Abs. 1 BEEG unterrichtet wurde und mir bewusst ist, dass eine fristgerechte Anmeldung der Elternzeit erforderlich ist.

Datum und Unterschrift:


Nur vom Arbeitgeber auszufüllen:

Der Antrag auf Elternzeit wurde am ________ (Datum) erhalten.

Name und Unterschrift des Arbeitgebers: _______________________________________________

Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Arbeitgeber rechtskräftig wird.


1. Wann muss ich den Antrag auf Elternzeit stellen?

Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um genügend Zeit für die Planung und Organisation zu haben.

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2. Kann ich den Antrag auf Elternzeit auch elektronisch stellen?

Ja, in der Regel akzeptieren die meisten Arbeitgeber auch elektronische Anträge auf Elternzeit. Es empfiehlt sich jedoch, dies vorher mit dem Arbeitgeber abzuklären und das Vorgehen zu klären.

3. Wie lange dauert die Elternzeit?

Die Elternzeit kann grundsätzlich bis zum 3. Geburtstag des Kindes genommen werden. Bei vorzeitiger Geburt oder Mehrlingsgeburten kann sich die Elternzeit entsprechend verlängern.

4. Kann ich die Elternzeit auch vor dem Geburtstermin beantragen?

Ja, es ist möglich, die Elternzeit vor dem Geburtstermin zu beantragen. Geben Sie in diesem Fall einfach den voraussichtlichen Geburtstermin an und teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den genauen Termin nach der Geburt mit.

5. Was muss ich bei der Beantragung der Elternzeit angeben?

Bei der Beantragung der Elternzeit müssen Sie Ihren voraussichtlichen Beginn und die gewünschte Dauer angeben. Es ist hilfreich, konkrete Daten anzugeben, um die Planung sowohl für den Arbeitgeber als auch für Sie selbst zu erleichtern.

6. Kann die Elternzeit auch aufgeteilt werden?

Ja, die Elternzeit kann aufgeteilt werden. Sie können den Antrag auf Elternzeit sowohl für einen zusammenhängenden Zeitraum als auch für mehrere Unterbrechungen stellen. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers für den gewünschten Zeitraum erhalten müssen.

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7. Kann ich die Elternzeit verlängern oder verkürzen?

Ja, es ist möglich, die Elternzeit zu verlängern oder zu verkürzen. Wenn Sie die Elternzeit verlängern möchten, sollten Sie dies rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber absprechen und gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag stellen. Eine Verkürzung der Elternzeit kann ebenfalls beantragt werden, wenn sich Ihre Pläne ändern.

8. Kann mein Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit ablehnen?

Ein Arbeitgeber kann den Antrag auf Elternzeit nur in Ausnahmefällen ablehnen, beispielsweise wenn wichtige betriebliche Gründe vorliegen. In der Regel wird der Antrag jedoch bewilligt, da das Recht auf Elternzeit gesetzlich verankert ist. Im Falle einer Ablehnung sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

9. Kann mein Arbeitgeber den Zeitraum der Elternzeit ändern?

Ihr Arbeitgeber kann den Zeitraum der Elternzeit nur in Ausnahmefällen ändern, beispielsweise wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Eine solche Änderung bedarf jedoch einer Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer und sollte schriftlich festgehalten werden.

10. Erhalte ich während der Elternzeit weiterhin mein Gehalt?

Während der Elternzeit haben Sie keinen Anspruch auf Ihr reguläres Gehalt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen. Informieren Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Fristen für den Elterngeldantrag, um finanzielle Unterstützung während der Elternzeit zu erhalten.

11. Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Ja, es besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Hierfür müssen Sie jedoch eine Teilzeitvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber treffen und dies im Antrag auf Elternzeit angeben. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Elternzeit entsprechend verkürzt wird, wenn Sie Teilzeit arbeiten.

12. Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden?

Während der Elternzeit haben Sie besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen während der Elternzeit nicht kündigen, es sei denn, es liegen wichtige Gründe vor, die nichts mit der Elternzeit zu tun haben. Nach Ablauf der Elternzeit gelten wieder die regulären Kündigungsfristen.

13. Muss ich meine Elternzeit im Voraus planen?

Es ist ratsam, die Elternzeit im Voraus zu planen, um Ihrem Arbeitgeber frühzeitig Bescheid geben zu können. Dies erleichtert die Planung für beide Seiten und erhöht die Chancen, dass Ihr gewünschter Zeitraum genehmigt wird. Halten Sie jedoch auch etwas Flexibilität in der Planung, falls sich Ihre Pläne ändern sollten.

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14. Wie kann ich meinen Antrag auf Elternzeit widerrufen?

Wenn Sie Ihren Antrag auf Elternzeit widerrufen möchten, sollten Sie dies so früh wie möglich schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Geben Sie Ihren Widerruf klar und deutlich an und klären Sie gegebenenfalls weitere Details mit Ihrem Arbeitgeber.

15. Kann ich während der Elternzeit Urlaub nehmen?

Ja, während der Elternzeit können Sie auch Urlaub nehmen. Dies sollte jedoch im Voraus mit Ihrem Arbeitgeber abgesprochen werden. Bitte beachten Sie, dass der Urlaubsanspruch während der Elternzeit nicht verfällt, sondern sich auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen kann.

16. Habe ich Anspruch auf Elternzeit, wenn mein Partner bereits Elternzeit nimmt?

Ja, sowohl Mütter als auch Väter haben jeweils einen eigenen Anspruch auf Elternzeit. Wenn Ihr Partner bereits Elternzeit genommen hat, können Sie dennoch Ihren eigenen Anspruch geltend machen und Elternzeit nehmen.

17. Kann ich die Elternzeit für mehr als ein Kind gleichzeitig nehmen?

Ja, es besteht die Möglichkeit, Elternzeit für mehr als ein Kind gleichzeitig zu nehmen. In diesem Fall sollten Sie dies im Antrag angeben und gegebenenfalls die genauen Daten der Geburten angeben.

18. Kann ich während der Elternzeit einen anderen Job annehmen?

Während der Elternzeit dürfen Sie grundsätzlich keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Teilzeittätigkeit mit Zustimmung des Arbeitgebers auszuüben. Informieren Sie sich über die genauen Regelungen und stimmen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber ab.

19. Kann ich während der Elternzeit an Fortbildungen teilnehmen?

Ja, Sie können während der Elternzeit an Fortbildungen teilnehmen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Teilnahme und klären Sie gegebenenfalls finanzielle oder organisatorische Aspekte ab. Beachten Sie jedoch, dass Fortbildungen nicht zur Verlängerung der Elternzeit führen.

20. Kann ich während der Elternzeit in Mutterschutz gehen, wenn ich erneut schwanger werde?

Ja, wenn Sie erneut schwanger werden und während der Elternzeit in Mutterschutz gehen möchten, ist dies möglich. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über Ihre Schwangerschaft und besprechen Sie die Details des Mutterschutzes.


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