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Elterngeld Ausgefüllt |
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8303 – ⭐⭐⭐⭐ 4.31 |
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An das zuständige Elterngeldamt
Antrag auf Gewährung von Elterngeld
Hiermit beantrage ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort], die Gewährung von Elterngeld gemäß §1 und §2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG).
Persönliche Angaben:
Name des Kindes: ____________________________________
Geburtsdatum des Kindes: _____________________________
Geburtsort des Kindes: ______________________________
Geschlecht des Kindes: ______________________________
Geburtsurkundennummer: _____________________________
Familienstand:
[ ] Verheiratet
[ ] Ledig
[ ] Geschieden
[ ] Verwitwet
Angaben zum Einkommen:
Hiermit ermächtige ich das Elterngeldamt, Auskünfte über mein Einkommen bei meinem Arbeitgeber einzuholen. Folgende Angaben sind nur erforderlich, wenn kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit vorliegt:
Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit: _____________
Einkommen aus selbstständiger Arbeit: _________________
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung: ____________
Sonstiges Einkommen: ________________________________
Elternzeit:
[ ] Ich beabsichtige, nach der Geburt meines Kindes Elternzeit zu nehmen. Die geplante Dauer beträgt __________ Wochen/Monate.
Angaben zum Elterngeldantrag:
Gewünschter Beginn des Elterngeldbezugs: ___________________
Gewünschte Bezugsdauer des Elterngeldes: __________________
Gewünschte monatliche Elterngeldhöhe: ___________________
Bankverbindung:
Name der Bank: _______________________________________
IBAN: _______________________________________________
BIC: ________________________________________________
Unterschrift:
Ich versichere die Richtigkeit der gemachten Angaben und erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der Bearbeitung meines Antrags beim Elterngeldamt meine Daten verarbeitet werden.
Für das Elterngeldamt:
_________________________
Datum, Stempel und Unterschrift des Sachbearbeiters
1. Wie fülle ich den Elterngeld Antrag korrekt aus?
Um den Elterngeld Antrag korrekt auszufüllen, müssen Sie sämtliche persönlichen Daten und Informationen zu Ihrem Einkommen angeben. Es ist wichtig, dass Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Zudem sollten Sie alle erforderlichen Nachweise, wie beispielsweise Gehaltsabrechnungen und Geburtsurkunden, beifügen.
2. Welche persönlichen Daten müssen im Elterngeld Antrag angegeben werden?
Im Elterngeld Antrag müssen Sie Ihre vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse und Ihre Steueridentifikationsnummer angeben. Außerdem müssen Sie Informationen zu Ihrem Familienstand und zur Anzahl der Kinder machen.
3. Muss ich Geburtsurkunden meiner Kinder einreichen?
Ja, Sie müssen Geburtsurkunden aller Kinder, für die Sie Elterngeld beantragen möchten, einreichen. Achten Sie darauf, dass die Kopien der Geburtsurkunden gut lesbar und aktuell sind.
4. Wie füge ich Gehaltsabrechnungen als Nachweis meines Einkommens hinzu?
Sie können Ihre Gehaltsabrechnungen entweder in Papierform beifügen oder als eingescannte Kopien hochladen. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Informationen, wie Ihr Bruttoeinkommen, klar erkennbar sind. Sie sollten auch sicherstellen, dass die Gehaltsabrechnungen aktuell sind und die letzten 12 Monate abdecken.
5. Muss mein Arbeitgeber den Elterngeld Antrag bestätigen?
Nein, Ihr Arbeitgeber muss den Elterngeld Antrag nicht bestätigen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, den Antrag auszufüllen und die erforderlichen Nachweise einzureichen. Ihr Arbeitgeber sollte jedoch die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen, falls dies bei einer späteren Überprüfung durch das Elterngeldamt erforderlich sein sollte.
6. Wie lange dauert es, bis der Elterngeld Antrag bearbeitet ist?
Die Bearbeitungszeit des Elterngeld Antrags kann je nach Aufkommen und Arbeitsbelastung des zuständigen Elterngeldamts variieren. In der Regel dauert die Bearbeitung jedoch zwei bis drei Wochen. Bei komplexen Fällen oder fehlenden Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer jedoch länger sein.
7. Muss ich den Antrag persönlich abgeben oder kann ich ihn auch per Post schicken?
Sie können den Elterngeld Antrag entweder persönlich beim örtlichen Elterngeldamt abgeben oder per Post zusenden. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei der persönlichen Abgabe möglicherweise einen Termin vereinbaren müssen. Wenn Sie den Antrag per Post schicken, sollten Sie diesen per Einschreiben versenden, um den Versand nachverfolgen zu können.
8. Kann ich den Elterngeld Antrag rückwirkend stellen?
Ja, der Elterngeld Antrag kann bis zu drei Monate rückwirkend gestellt werden. Es ist jedoch ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um sicherzustellen, dass Ihnen keine Elterngeldzahlungen entgehen.
9. Was passiert, wenn mein Einkommen während des Elterngeldbezugs sinkt?
Wenn sich Ihr Einkommen während des Elterngeldbezugs verringert, sollten Sie dies dem zuständigen Elterngeldamt umgehend mitteilen. Je nach Höhe des Einkommensrückgangs kann dies Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes haben. Das Elterngeld wird in der Regel jedoch nicht rückwirkend angepasst, sondern erst ab dem Monat, in dem die Mitteilung erfolgt.
10. Kann ich den Elterngeld Antrag auch online ausfüllen?
Ja, in vielen Bundesländern besteht die Möglichkeit, den Elterngeld Antrag online auszufüllen und einzureichen. Überprüfen Sie die Internetseite des zuständigen Elterngeldamts, um herauszufinden, ob diese Option in Ihrem Bundesland verfügbar ist.
11. Was passiert, wenn ich den Elterngeld Antrag falsch ausgefüllt habe?
Wenn Sie den Elterngeld Antrag falsch ausgefüllt haben, kann dies zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen. Das zuständige Elterngeldamt wird sich in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen, um die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen. Es ist wichtig, dass Sie alle Korrespondenz des Elterngeldamts aufmerksam lesen und schnell reagieren, um mögliche Probleme zu vermeiden.
12. Kann ich den Elterngeld Antrag auf einen späteren Zeitpunkt verschieben?
Ja, Sie können den Elterngeld Antrag auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, wenn Sie noch unsicher sind, wann Sie den Elterngeldbezug starten möchten. Beachten Sie jedoch, dass der Antrag innerhalb der Frist von drei Monaten nach der Geburt des Kindes gestellt werden muss, um Elterngeld rückwirkend zu erhalten. Planen Sie daher Ihre Antragstellung sorgfältig, um keine Elterngeldzahlungen zu versäumen.
13. Wie wird die Höhe des Elterngeldes berechnet?
Die Höhe des Elterngeldes wird auf Basis Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Es beträgt in der Regel 67 Prozent Ihres Nettoeinkommens, kann jedoch bei niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent betragen. Die genaue Berechnung erfolgt gemäß den Richtlinien des Elterngeldgesetzes.
14. Muss ich das Elterngeld versteuern?
Ja, das Elterngeld unterliegt der Einkommensteuer. Es wird zusammen mit Ihrem sonstigen Einkommen versteuert. Dabei wird das Elterngeld jedoch als Lohnersatzleistung mit einem sogenannten „Faktorverfahren“ behandelt. Dies bedeutet, dass das Elterngeld steuerlich begünstigt ist und in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz besteuert wird.
15. Wann erhalte ich das Elterngeld?
Das Elterngeld wird in der Regel monatlich im Voraus gezahlt. Der genaue Auszahlungstermin kann je nach Bundesland unterschiedlich sein und wird Ihnen vom Elterngeldamt mitgeteilt. Die ersten Elterngeldzahlungen erfolgen normalerweise etwa vier bis sechs Wochen nach der Antragstellung.
16. Kann das Elterngeld aufgeteilt werden?
Ja, das Elterngeld kann auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Dies nennt man „Partnerschaftsbonus“. Dabei können Sie frei wählen, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang Sie das Elterngeld untereinander aufteilen möchten. Es ist jedoch wichtig, dass Sie dies bei der Antragstellung angeben und die erforderlichen Nachweise einreichen.
17. Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Das Elterngeld kann für maximal 14 Monate bezogen werden. Davon sind zwei Monate für den sogenannten „Partnermonat“ reserviert, der nur vom anderen Elternteil bezogen werden kann. Sie können die verbleibenden Monate flexibel aufteilen und den Elterngeldbezug an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
18. Hat das Elterngeld Einfluss auf andere Sozialleistungen?
Das Elterngeld kann unter Umständen Einfluss auf andere Sozialleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Wohngeld, haben. Es ist möglich, dass das Elterngeld als Einkommen angerechnet wird und dadurch die Höhe der anderen Sozialleistungen beeinflusst. Kontaktieren Sie in diesem Fall die zuständige Behörde, um sich über die genauen Auswirkungen zu informieren.
19. Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja, Sie dürfen während des Elterngeldbezugs in geringem Umfang arbeiten. Das Elterngeld wird dabei nicht gekürzt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bestimmte Einkommensgrenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen. Informieren Sie sich über die genauen Regelungen bezüglich des Zuverdienstes beim zuständigen Elterngeldamt.
20. Kann ich den Elterngeld Antrag nachträglich ändern?
Ja, es ist möglich, den Elterngeld Antrag nachträglich zu ändern. Wenn sich beispielsweise Ihre persönliche oder finanzielle Situation ändert, können Sie eine Änderung des Antrags beim zuständigen Elterngeldamt beantragen. Es kann jedoch sein, dass dies Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes hat. Informieren Sie sich über die genauen Regelungen bezüglich von Änderungen beim Elterngeldamt.