Antrag Auf Befreiung Gez



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Befreiung Gez
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich den Antrag auf Befreiung von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gemäß § 4, Absatz 1, Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV).

1. Angaben zur Person:

Name: _________________________________________________________

Vorname: ______________________________________________________

Geburtsdatum: ________________________________________________

Straße: _______________________________________________________

Postleitzahl: __________________________________________________

Ort: __________________________________________________________

Telefonnummer: _______________________________________________

E-Mail-Adresse: _______________________________________________

2. Begründung der Befreiung:

Hiermit möchte ich meine Gründe darlegen, warum ich um eine Befreiung von der GEZ-Gebühr ersuche:

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3. Nachweise:

Bitte fügen Sie folgende Nachweise bei:

a) ___________________________________________________________________________

b) ___________________________________________________________________________

c) ___________________________________________________________________________

d) ___________________________________________________________________________

4. Erklärung:

Ich erkläre hiermit, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Mir ist bewusst, dass unwahre Angaben strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

_____________________________ ________________________________

Ort, Datum Unterschrift

Hinweis: Bitte reichen Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch bei der GEZ ein. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der GEZ-Website.


1. Wer kann einen Antrag auf Befreiung von der GEZ-Gebühr stellen?

Personen können einen Antrag auf Befreiung von der GEZ-Gebühr stellen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch Menschen mit bestimmten Behinderungen oder Bezieher von BAföG können einen Befreiungsantrag stellen.

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2. Wo kann ich den Antrag auf Befreiung von der GEZ-Gebühr stellen?

Den Antrag auf Befreiung von der GEZ-Gebühr können Sie schriftlich bei der zuständigen GEZ-Stelle stellen. Formulare für den Antrag sind online verfügbar und können auch postalisch angefordert werden. Die genaue Adresse der zuständigen Stelle finden Sie auf der Webseite der GEZ oder in den Informationen zum Rundfunkbeitrag.

3. Welche Unterlagen muss ich dem Antrag auf Befreiung beifügen?

Je nachdem, aus welchem Grund Sie einen Antrag auf Befreiung stellen, müssen unterschiedliche Unterlagen beigefügt werden. Im Allgemeinen sollten Sie jedoch Kopien oder Nachweise Ihrer aktuellen Situation, wie beispielsweise Bescheinigungen über den Bezug von Sozialleistungen oder einen Schwerbehindertenausweis beifügen. Informieren Sie sich vorab über die konkreten Anforderungen, die für Ihren individuellen Fall gelten.

4. Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag auf Befreiung entschieden wird?

Die Bearbeitungsdauer für den Antrag auf Befreiung von der GEZ-Gebühr kann variieren. In der Regel erhalten Sie jedoch innerhalb weniger Wochen eine schriftliche Rückmeldung über den Status Ihres Antrags. Es kann aber auch vorkommen, dass die Bearbeitung etwas länger dauert. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand können Sie sich an die zuständige GEZ-Stelle wenden.

5. Was passiert, wenn mein Antrag auf Befreiung abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag auf Befreiung von der GEZ-Gebühr abgelehnt wird, können Sie einen Widerspruch einlegen. Informieren Sie sich über die genauen Schritte und Fristen, die Sie dazu einhalten müssen. In der Regel erhalten Sie zusammen mit der Ablehnung Ihres Antrags auch Informationen zum Widerspruchsverfahren.

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6. Wie lange gilt die Befreiung von der GEZ-Gebühr?

Die Befreiung von der GEZ-Gebühr gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum. Dieser Zeitraum kann je nach individueller Situation variieren. Bei Beziehern von Sozialleistungen oder BAföG wird die Befreiung in der Regel für einen Bewilligungszeitraum ausgesprochen. Bei Schwerbehinderten kann die Befreiung auch dauerhaft erfolgen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

7. Kann ich die Befreiung von der GEZ-Gebühr rückwirkend beantragen?

Die Befreiung von der GEZ-Gebühr kann in bestimmten Fällen auch rückwirkend beantragt werden. Eine rückwirkende Befreiung ist beispielsweise möglich, wenn Sie erst nachträglich die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, wie beispielsweise den Bezug von Sozialleistungen. Informieren Sie sich über die genauen Bedingungen und Fristen für eine rückwirkende Befreiung bei der GEZ-Stelle.

8. Kann ich die GEZ-Gebühr auch stunden oder in Raten zahlen?

Die GEZ-Gebühr muss in der Regel regelmäßig entrichtet werden und kann nicht gestundet oder in Raten gezahlt werden. Jedoch können Sie in bestimmten Fällen eine Ermäßigung der Gebühr beantragen. Informieren Sie sich über die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Ratenzahlung bei der GEZ-Stelle.

9. Muss ich den Antrag auf Befreiung jedes Jahr erneut stellen?

In einigen Fällen müssen Sie den Antrag auf Befreiung von der GEZ-Gebühr jedes Jahr erneut stellen. Dies gilt beispielsweise für Bezieher von BAföG. Bei anderen Situationen, wie dem Bezug von Sozialleistungen, kann die Befreiung auch automatisch für den Bewilligungszeitraum gelten. Informieren Sie sich über die genauen Regelungen für Ihren individuellen Fall.

10. Was passiert, wenn ich meinen Antrag auf Befreiung vergessen habe oder zu spät eingereicht habe?

Wenn Sie Ihren Antrag auf Befreiung von der GEZ-Gebühr vergessen oder zu spät eingereicht haben, kann dies dazu führen, dass Sie vorübergehend die Gebühr entrichten müssen. Es ist jedoch möglich, den Antrag auch nachträglich zu stellen. Informieren Sie sich über die genauen Konsequenzen und Möglichkeiten zur Nachreichung des Antrags bei der GEZ-Stelle.

11. Kann ich meine Befreiung von der GEZ-Gebühr auch auf ein anderes Konto übertragen lassen?

Die Befreiung von der GEZ-Gebühr gilt in der Regel für den jeweiligen Beitragsschuldner. Eine Übertragung der Befreiung auf ein anderes Konto ist in der Regel nicht möglich. Jedoch können Sie bei einem Wechsel des Beitragsschuldners einen neuen Antrag stellen und die Befreiung auf das neue Konto übertragen lassen.

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12. Kann ich die Befreiung von der GEZ-Gebühr auch für mein Auto beantragen?

Die Befreiung von der GEZ-Gebühr gilt in der Regel nur für die angemeldete Wohnung oder Hauptwohnung. Eine Befreiung für ein Auto ist in der Regel nicht möglich. Beachten Sie, dass für jedes angemeldete Fahrzeug eine separate Rundfunkbeitragspflicht besteht.

13. Kann ich die GEZ-Gebühr umgehen, indem ich kein Fernsehgerät besitze?

Die GEZ-Gebühr bezieht sich nicht nur auf die Nutzung von Fernsehgeräten, sondern auf den allgemeinen Rundfunkbeitrag. Dieser muss unabhängig von der Art der Rundfunkgeräte gezahlt werden. Selbst wenn Sie kein Fernsehgerät besitzen, können Sie dennoch zur Zahlung der GEZ-Gebühr verpflichtet sein, wenn Sie beispielsweise ein Radio oder ein internetfähiges Gerät besitzen.

14. Kann ich die GEZ-Gebühr umgehen, indem ich meine Wohnung nicht bei der Meldebehörde anmelde?

Die Anmeldung oder Nichtanmeldung bei der Meldebehörde hat keinen Einfluss auf die Zahlung der GEZ-Gebühr. Diese wird unabhängig davon fällig, ob Sie sich offiziell angemeldet haben oder nicht. Die Zahlungspflicht gilt für jede angemeldete Wohnung oder Hauptwohnung.

15. Kann ich die GEZ-Gebühr auch für eine Zweitwohnung beantragen?

Die GEZ-Gebühr muss für jede angemeldete Wohnung oder Hauptwohnung entrichtet werden. Eine Befreiung kann grundsätzlich nur für die Hauptwohnung beantragt werden. Eine Zweitwohnung kann gegebenenfalls ebenfalls befreit werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Informieren Sie sich über die genauen Regelungen und Bedingungen bei der GEZ-Stelle.


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