Öffnen – Antrag Baumfällung Begründung

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Antrag Baumfällung Begründung

An das zuständige Umweltamt

[Name der zuständigen Behörde]
[Adresse der zuständigen Behörde]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § [entsprechender Paragraf des örtlichen Baumschutzgesetzes] das Fällen eines Baumes auf meinem Grundstück mit der folgenden Begründung:

1. Angaben zum Antragsteller:

Name: [Vorname Nachname]

Adresse: [Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort]

E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse]

Telefonnummer: [Telefonnummer]

2. Angaben zum Grundstück:

Adresse: [Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort]

Flurstücknummer: [Flurstücknummer]

Grundbuchblattnummer: [Grundbuchblattnummer] (falls vorhanden)

3. Beschreibung des zu fällenden Baumes:

Art des Baumes: [Baumart]

Durchmesser des Stammes: [Durchmesser in cm]

Höhe des Baumes: [Höhe in Metern]

Zustand des Baumes: [Zustand des Baumes]

Begründung für die Notwendigkeit der Fällung: [Begründung für die Fällung]

4. Beteiligte Experten:

Es wurden folgende Experten konsultiert:

[Name des Experten], [Firma des Experten], [Kontaktdaten des Experten] [Name des Experten], [Firma des Experten], [Kontaktdaten des Experten]

5. Maßnahmen zum Ausgleich:

Um den Verlust des gefällten Baumes zu kompensieren, werde ich folgende Ausgleichsmaßnahmen durchführen:

[Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen]

6. Zustimmung der Nachbarn:

Alle betroffenen Nachbarn wurden über den Antrag informiert und es liegen schriftliche Zustimmungserklärungen vor.

7. Einverständnis des Grundstückseigentümers:

Ich bestätige hiermit, dass ich der Eigentümer des betreffenden Grundstücks bin und mit der Baumfällung einverstanden bin.

8. Rechtliche Grundlage:

Die Beantragung der Baumfällung erfolgt auf Basis von § [entsprechender Paragraf des örtlichen Baumschutzgesetzes].

9. Unterschriften:

Der Antragsteller und alle betroffenen Nachbarn unterzeichnen den Antrag. Die handschriftlichen Unterschriften sind im Original beizufügen.

10. Anlagen:

Dem Antrag sind folgende Anlagen beigefügt:

– [Anlage 1: Skizze des Grundstücks mit markiertem Baum und Ausgleichsmaßnahmen]

– [Anlage 2: Fotos des betreffenden Baumes]

– [weitere Anlagen, falls vorhanden]

Ich bitte um zeitnahe Bearbeitung meines Antrags. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Vorname Nachname]

[handschriftliche Unterschrift des Antragstellers]

Unterschriften der betroffenen Nachbarn:

[Nachbar 1], [Datum], [Unterschrift] [Nachbar 2], [Datum], [Unterschrift] [Nachbar 3], [Datum], [Unterschrift]

Anlage 1: Skizze des Grundstücks mit markiertem Baum und Ausgleichsmaßnahmen

Anlage 2: Fotos des betreffenden Baumes

 

Vorlage und Muster für Antrag Baumfällung Begründung zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

Muster und Vorlage für Antrag Baumfällung Begründung



Baumfällung Begründung
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1. Welche Gründe können bei einem Antrag auf Baumfällung angegeben werden?

Es gibt verschiedene Gründe, die bei einem Antrag auf Baumfällung angegeben werden können. Dazu gehören:

  • Gefahr für die Sicherheit: Der Baum ist krank, instabil oder droht umzustürzen.
  • Schädigung von Gebäuden oder Infrastruktur: Der Baum verursacht Schäden an Gebäuden, Leitungen oder anderen Infrastruktureinrichtungen.
  • Gesundheits- oder Hygieneprobleme: Der Baum beeinträchtigt die Gesundheit der Menschen, indem er z.B. Allergien auslöst oder Schädlinge anzieht.
  • Bauvorhaben: Der Baum steht dem geplanten Bauvorhaben im Wege.
  • Naturschutzgründe: Der Baum stellt eine invasive Art dar oder gefährdet andere Pflanzen- und Tierarten.

2. Sind alle diese Gründe gleichwertig?

Nein, nicht alle Gründe sind gleichwertig. Die Entscheidung über den Antrag auf Baumfällung wird von den zuständigen Behörden nach verschiedenen Kriterien getroffen, darunter die Gefährdung von Menschenleben oder die Schädigung von Gebäuden. Das Gewicht der Gründe variiert je nach Situation und gesetzlichen Bestimmungen. Es ist wichtig, dass der Antragsteller alle relevanten Aspekte und Gründe in seiner Begründung klar darlegt.

3. Was sollte in der Begründung für einen Antrag auf Baumfällung enthalten sein?

Die Begründung für einen Antrag auf Baumfällung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Eine detaillierte Beschreibung des Baums, einschließlich Art, Größe und Zustand.
  • Die genaue Lage des Baums.
  • Die Gründe für den Antrag, z.B. Gefährdung der Sicherheit oder Schäden an Gebäuden.
  • Eine objektive Bewertung der Gefahr oder Schäden.
  • Eventuell vorgesehene alternative Maßnahmen zur Vermeidung der Baumfällung.
  • Der Nachweis, dass der Antragsteller Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist oder die Zustimmung des Eigentümers vorliegt.

4. Muss ein Sachverständiger die Begründung unterstützen?

Es kann hilfreich sein, die Begründung durch einen Sachverständigen unterstützen zu lassen, insbesondere wenn es darum geht, die Gefährdung oder Schäden durch den Baum zu bewerten. Ein Sachverständiger kann eine professionelle Einschätzung vornehmen und diese in der Begründung dokumentieren. Dies kann die Chancen erhöhen, dass der Antrag auf Baumfällung genehmigt wird.

5. Wie lange dauert es, bis über einen Antrag auf Baumfällung entschieden wird?

Die Dauer der Bearbeitung eines Antrags auf Baumfällung kann je nach Behörde und Situation variieren. In der Regel sollte man jedoch mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten rechnen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die örtlichen Verfahren und Fristen zu informieren und den Antrag entsprechend rechtzeitig einzureichen.

6. Wie wird über einen Antrag auf Baumfällung entschieden?

Die Entscheidung über einen Antrag auf Baumfällung liegt in der Zuständigkeit der örtlichen Behörden, z.B. des Umweltamts oder der Gemeindeverwaltung. Diese prüfen die Begründung, führen gegebenenfalls eigene Untersuchungen durch und ziehen die Stellungnahme eines Sachverständigen heran, falls erforderlich. Auf Grundlage dieser Informationen entscheiden sie, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird.

7. Was passiert, wenn der Antrag auf Baumfällung abgelehnt wird?

Wenn der Antrag auf Baumfällung abgelehnt wird, darf der Baum nicht gefällt werden. Der Antragsteller kann in der Regel Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und gegebenenfalls vor Gericht klagen. Es ist ratsam, sich bei einem abgelehnten Antrag rechtlich beraten zu lassen, um die weiteren Möglichkeiten zu prüfen.

8. Gibt es Strafen für unberechtigte Baumfällungen?

Ja, unberechtigte Baumfällungen können mit Strafen belegt werden. Die genauen Strafen variieren je nach gesetzlichen Bestimmungen und können von Geldbußen bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung reichen. Es ist wichtig, dass man sich vor einer Baumfällung über die geltenden Vorschriften informiert und sicherstellt, dass ein Antrag gestellt wurde und die Fällung genehmigt wurde.

9. Gibt es alternative Maßnahmen zur Baumfällung?

Ja, es gibt alternative Maßnahmen zur Baumfällung, die je nach Situation erwogen werden können. Dazu gehören:

  • Rückschnitt: Durch einen gezielten Rückschnitt können Probleme gelöst oder zumindest gemindert werden.
  • Pflege und Behandlung: Oftmals können kranke Bäume durch fachgerechte Behandlung wieder gesund werden.
  • Verlegung: In manchen Fällen kann ein Baum auch umgepflanzt werden, um Platz für ein Bauvorhaben zu schaffen.
  • Erhaltung von Naturschutzgebieten: Wenn ein Baum eine bedrohte Art darstellt, können alternative Maßnahmen ergriffen werden, um die Erhaltung des Lebensraums zu gewährleisten.

Es ist ratsam, vor der Entscheidung zur Baumfällung alternative Maßnahmen in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls mit einem Fachmann oder einer Fachfrau zu sprechen.

10. Sind immer alle Beteiligten über einen Antrag auf Baumfällung zu informieren?

Ja, alle Beteiligten sollten über einen Antrag auf Baumfällung informiert werden. Dies umfasst in erster Linie den Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, aber auch Nachbarn, wenn der Baum Auswirkungen auf ihr Grundstück oder ihre Sicherheit haben könnte. Es ist wichtig, die Interessen und Bedenken aller Beteiligten zu berücksichtigen und gegebenenfalls Einvernehmen herzustellen, bevor der Antrag gestellt wird.