Antrag Auf Aufhebung Der Lebenspartnerschaft



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Aufhebung Der Lebenspartnerschaft
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An das zuständige Familiengericht

[Name des Gerichts]

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Aktenzeichen: [Aktenzeichen eintragen]

Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft

An das Familiengericht

Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], reiche hiermit gemäß § 15 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) einen Antrag auf Aufhebung meiner Lebenspartnerschaft mit [Vorname Nachname des Lebenspartners/der Lebenspartnerin], geboren am [Geburtsdatum des Lebenspartners/der Lebenspartnerin], wohnhaft in [Adresse des Lebenspartners/der Lebenspartnerin] ein.

Begründung des Antrags:

Die Lebenspartnerschaft zwischen mir und [Vorname Nachname des Lebenspartners/der Lebenspartnerin] ist gescheitert und kann nicht mehr aufrechterhalten werden. Trotz gemeinsamer Bemühungen, die Lebenspartnerschaft zu retten, haben wir uns dazu entschieden, die Partnerschaft aufzuheben und rechtlich zu beenden.

Antragsstellung:

Ich beantrage die Aufhebung der Lebenspartnerschaft gemäß § 15 Abs. 1 LPartG. Hierzu bitte ich das Gericht um folgende Maßnahmen:

1. Aufhebung der Lebenspartnerschaft:

Das Gericht wird gebeten, gemäß § 15 Abs. 2 LPartG die Aufhebung der Lebenspartnerschaft zwischen mir und [Vorname Nachname des Lebenspartners/der Lebenspartnerin] zu beschließen.

2. Vermögensauseinandersetzung:

Es wird um eine gerechte Vermögensauseinandersetzung gemäß § 17 LPartG ersucht. Die Regelungen zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens sowie zum Unterhalt sollen in dem Aufhebungsbeschluss festgelegt werden.

3. Sorgerecht und Umgangsrecht:

Das Sorgerecht betreffend gemeinsame minderjährige Kinder soll gemäß § 19 LPartG geregelt werden. Es wird darum gebeten, das gerichtliche Umgangsrecht festzulegen.

4. Namensführung:

Es wird um eine Entscheidung bezüglich der künftigen Namensführung gemäß § 20 LPartG gebeten.

5. Kostenregelung:

Es wird darum gebeten, festzulegen, dass die Gerichtskosten gemäß § 44 LPartG von beiden Partnern je zur Hälfte zu tragen sind. Eine abweichende Kostenverteilung wird nicht gewünscht.

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6. Sonstige Anträge:

Es besteht kein weiterer Bedarf an spezifischen Anträgen.

Erklärung:

Anbei füge ich eine unterschriebene Erklärung bei, in der bestätigt wird, dass beide Lebenspartner über den Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft informiert wurden.

Unterschrift: [Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin]

Ort und Datum: [Ort und Datum der Antragstellung]


Linien für handschriftliche Eintragungen:


Anmerkung:

Der Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft muss eigenhändig unterschrieben werden. Bitte reichen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung ein. Eine Kopie wird vom Gericht für die Akten zurückgegeben.


Was ist ein Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft?

Ein Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist ein formeller Antrag, den ein Lebenspartnerschaftspaar stellt, um ihre bestehende Lebenspartnerschaft zu beenden. Ein solcher Antrag führt zur rechtlichen Auflösung der Partnerschaft.

Welche Gründe gibt es, einen Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft zu stellen?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Lebenspartnerschaftspaar einen Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft stellen kann. Dazu gehören beispielsweise die einvernehmliche Trennung beider Partner, ein geistiger oder körperlicher Missbrauch, Untreue oder der Wunsch nach einer anderen Partnerschaft oder Ehe.

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Wie stellt man einen Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft?

Um einen Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft zu stellen, müssen Sie ein entsprechendes Formular bei Ihrem örtlichen Standesamt oder einer anderen dafür zuständigen Behörde beantragen. Das Formular muss sorgfältig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Welche Unterlagen werden für einen Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft benötigt?

Die genauen Unterlagen, die für einen Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft benötigt werden, können je nach Standesamt oder Behörde variieren. In der Regel werden jedoch folgende Unterlagen benötigt: Personalausweise der Partner oder Partnerinnen, die Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie eventuelle weitere Dokumente, die beweisen, dass die Lebenspartnerschaft aufgelöst werden soll.

Müssen beide Partner den Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft unterschreiben?

Ja, für einen Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft müssen in der Regel beide Partner oder Partnerinnen den Antrag unterschreiben. Dies zeigt, dass beide mit der Auflösung der Partnerschaft einverstanden sind. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass nur einer der Partner oder Partnerinnen den Antrag stellt.

Gibt es eine Wartezeit nach der Einreichung des Antrags auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft?

Ja, nach der Einreichung eines Antrags auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft gibt es in der Regel eine Wartezeit, bevor die Partnerschaft tatsächlich aufgelöst wird. Die Dauer dieser Wartezeit kann je nach lokaler Gesetzgebung variieren, beträgt aber in den meisten Fällen einige Monate.

Kann man während der Wartezeit nach Einreichung des Antrags auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft getrennt leben?

Ja, es ist möglich, während der Wartezeit, die auf die Einreichung des Antrags auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft folgt, getrennt zu leben. Eine räumliche Trennung kann dazu dienen, die rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu regeln, die im Zusammenhang mit der Aufhebung der Partnerschaft stehen.

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Was passiert nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft?

Nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft gelten die rechtlichen Bindungen der Partnerschaft als beendet. Die Partner oder Partnerinnen sind nicht länger an die Regeln und Verpflichtungen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gebunden. Möglicherweise müssen noch einige Details geklärt oder rechtliche Schritte unternommen werden, etwa im Hinblick auf gemeinsame Vermögenswerte oder Sorgerechtsvereinbarungen für gemeinsame Kinder.

Muss man bei der Aufhebung der Lebenspartnerschaft vor Gericht gehen?

Nein, in den meisten Fällen muss man für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht vor Gericht gehen. Es ist jedoch möglich, dass in einigen speziellen Fällen ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, beispielsweise wenn sich die Partner oder Partnerinnen nicht einig sind oder es Unstimmigkeiten bei der Auflösung der Partnerschaft gibt.

Hat die Aufhebung der Lebenspartnerschaft Auswirkungen auf die finanzielle Situation?

Ja, die Aufhebung der Lebenspartnerschaft kann Auswirkungen auf die finanzielle Situation haben. Es können Fragen der Unterhaltszahlungen, des Zugewinnausgleichs und der Verteilung gemeinsamer Vermögenswerte auftreten. Es ist ratsam, sich in diesen Angelegenheiten an einen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen und angemessene Vereinbarungen zu treffen.

Was ist der Unterschied zwischen Aufhebung der Lebenspartnerschaft und Scheidung?

Die Aufhebung der Lebenspartnerschaft und die Scheidung bezeichnen rechtlich unterschiedliche Verfahren. Die Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist für gleichgeschlechtliche Paare vorgesehen, die ihre eingetragene Partnerschaft beenden möchten. Die Scheidung hingegen betrifft heterosexuelle Paare, die ihre Ehe auflösen möchten. Die rechtlichen Folgen und Voraussetzungen können sich je nach Land und Gesetzgebung unterscheiden.


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