Antrag Auf Änderung Nach 175 Ao



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Änderung Nach 175 Ao
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Antrag Auf Änderung Nach 175 Ao

Antragsteller:

Name des Antragstellers: _______________

Anschrift des Antragstellers: _______________

Telefonnummer des Antragstellers: _______________

E-Mail-Adresse des Antragstellers: _______________

An das zuständige Finanzamt:

Anschrift des Finanzamts: _______________

Betreff: Antrag auf Änderung nach § 175 AO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich gemäß § 175 der Abgabenordnung (AO) einen Antrag auf Änderung meiner steuerlichen Verhältnisse. Ich bitte um eine korrekte Überprüfung und Berücksichtigung meiner Angaben.

1. Sachverhalt

Ich möchte folgende Änderungen bezüglich meiner steuerlichen Verhältnisse beantragen:

a) Änderung der Wohnanschrift:

Alt: _________________________________________

Neu: _________________________________________

b) Änderung der Familienverhältnisse:

Alt: _________________________________________

Neu: _________________________________________

c) Änderung anderer steuerlich relevanter Daten:

Alt: _________________________________________

Neu: _________________________________________

2. Belege und Nachweise

Im Anhang finden Sie alle relevanten Belege und Nachweise, die meine Angaben unterstützen. Diese sind integraler Bestandteil meines Antrags und dienen der rechtskonformen Bearbeitung.

3. Rechtliche Grundlagen

Mein Antrag stützt sich auf folgende rechtliche Grundlagen:

a) § 175 Abgabenordnung (AO): Änderung von Steuerbescheiden

b) §§ 122-129 Abgabenordnung (AO): Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten

c) Weitere einschlägige steuerliche Vorschriften und Bestimmungen

4. Antragsbegründung

Ich beantrage die oben genannten Änderungen aus folgenden Gründen:

_________________________________________

_________________________________________

[Weitere Begründungen bei Bedarf]

5. Unterschrift

Ich versichere, dass die gemachten Angaben nach meinem besten Wissen und Gewissen vollständig und richtig sind. Mir ist bewusst, dass unwahre Angaben strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Ort, Datum: _______________

Unterschrift:


Hinweis: Bitte verwenden Sie ausschließlich die vorgesehenen Linien für handschriftliche Eintragungen und füllen Sie alle erforderlichen Felder vollständig aus.


Was ist ein Antrag auf Änderung nach § 175 AO?

Ein Antrag auf Änderung nach § 175 AO bezieht sich auf die Steuerveranlagung und ermöglicht es einem Steuerpflichtigen, eine bereits erfolgte Steuerfestsetzung zu korrigieren oder zu ändern. Durch den Antrag können zum Beispiel fehlerhafte Angaben berichtigt, vergessene Steuervorteile geltend gemacht oder unrichtige Steuerberechnungen korrigiert werden.

  Antrag Auf Schlichte Änderung

Wer kann einen Antrag auf Änderung nach § 175 AO stellen?

Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige einen Antrag auf Änderung nach § 175 AO stellen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen wie beispielsweise Unternehmen oder Vereine.

Wann kann ein Antrag auf Änderung nach § 175 AO gestellt werden?

Ein Antrag auf Änderung nach § 175 AO kann grundsätzlich gestellt werden, solange die Festsetzungsfrist für die betreffende Steuererklärung noch nicht abgelaufen ist. Die Festsetzungsfrist beträgt in der Regel vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Veranlagungszeitraums. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Verlängerungsmöglichkeiten, beispielsweise bei Steuerhinterziehung oder fehlerhaften Angaben.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag auf Änderung nach § 175 AO erfüllt sein?

Damit ein Antrag auf Änderung nach § 175 AO gestellt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem, dass die festgesetzte Steuer unrichtig ist, beispielsweise aufgrund von Fehlern oder unvollständigen Angaben. Zudem muss der Antrag innerhalb der Festsetzungsfrist gestellt werden und es müssen plausible Gründe für die Änderung vorliegen.

  Antrag Auf Änderung

Wie wird ein Antrag auf Änderung nach § 175 AO gestellt?

Ein Antrag auf Änderung nach § 175 AO muss schriftlich erfolgen und an das zuständige Finanzamt gerichtet werden. In dem Antrag sollten alle relevanten Informationen sowie die Gründe für die gewünschte Änderung ausführlich dargelegt werden. Zudem sollten alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden, beispielsweise Belege, Nachweise oder Steuerbescheide.

Gibt es Fristen für die Bearbeitung eines Antrags auf Änderung nach § 175 AO?

Es gibt keine festgelegten Fristen für die Bearbeitung eines Antrags auf Änderung nach § 175 AO. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Komplexität des Falls und Auslastung des Finanzamtes variieren. In der Regel sollte jedoch innerhalb einer angemessenen Frist mit einer Rückmeldung des Finanzamtes gerechnet werden können.

Welche Konsequenzen hat ein angenommener Antrag auf Änderung nach § 175 AO?

Wenn ein Antrag auf Änderung nach § 175 AO angenommen und die Änderung vorgenommen wird, hat dies Konsequenzen auf die bereits erfolgte Steuerfestsetzung. Je nach Art der Änderung kann sich dies zum Beispiel auf die Höhe der festgesetzten Steuer, die Steuervergünstigungen oder die Steuerberechnung auswirken. Der Steuerpflichtige wird darüber in einem geänderten Steuerbescheid informiert.

Kann ein abgelehnter Antrag auf Änderung nach § 175 AO angefochten werden?

Wenn ein Antrag auf Änderung nach § 175 AO abgelehnt wird, hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ablehnung beim Finanzamt eingereicht werden. Der Einspruch wird dann von der Finanzbehörde geprüft und es wird eine Entscheidung getroffen.

  Antrag Auf Schlichte Änderung Des Steuerbescheids

Gibt es Kosten oder Gebühren für einen Antrag auf Änderung nach § 175 AO?

Für die Beantragung einer Änderung nach § 175 AO fallen in der Regel keine Kosten oder Gebühren an. Der Antrag ist kostenfrei. Es können jedoch Kosten entstehen, wenn beispielsweise ein Steuerberater oder Rechtsanwalt zur Unterstützung hinzugezogen wird.

Können mehrere Anträge auf Änderung nach § 175 AO gestellt werden?

Grundsätzlich können mehrere Anträge auf Änderung nach § 175 AO gestellt werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Jeder Antrag wird individuell geprüft und bearbeitet. Es ist jedoch ratsam, alle Änderungen in einem Antrag zusammenzufassen, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Wie lange dauert es, bis ein Antrag auf Änderung nach § 175 AO bearbeitet wird?

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Änderung nach § 175 AO kann je nach Komplexität des Falls und Auslastung des Finanzamtes variieren. In der Regel sollte jedoch innerhalb einer angemessenen Frist mit einer Rückmeldung des Finanzamtes gerechnet werden können. Bei komplexeren Fällen oder bei erhöhtem Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitungsdauer länger dauern.

Was passiert, wenn kein Antrag auf Änderung nach § 175 AO gestellt wird?

Wenn kein Antrag auf Änderung nach § 175 AO gestellt wird, bleibt der ursprüngliche Steuerbescheid unverändert und die darin festgesetzten Steuerbeträge bleiben bestehen. Eventuelle fehlerhafte Angaben oder ungenutzte Steuervorteile werden nicht korrigiert und können zu einer ungünstigen Steuersituation führen. Daher ist es ratsam, bei Bedarf einen Antrag auf Änderung zu stellen.


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