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Vollstreckbare Ausfertigung |
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Sehr geehrtes Gericht,
hiermit beantrage ich die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Dokuments, welches dem beigefügten Original entspricht. Bitte stellen Sie mir eine solche Ausfertigung gemäß den folgenden Angaben aus:
A. Angaben zum Antragsteller:
Name des Antragstellers: ________________________________________
Adresse des Antragstellers: ______________________________________
Stadt: ________________________________________________________
Land: ________________________________________________________
Telefonnummer: _______________________________________________
E-Mail-Adresse: _______________________________________________
B. Angaben zum Dokument:
Art des Dokuments: _____________________________________________
Ausstellungsdatum des Dokuments: _________________________________
Registrierungsnummer des Dokuments (falls vorhanden): _______________
Kurze Beschreibung des Inhalts des Dokuments: _____________________
C. Angaben zur Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung:
Empfängername: ________________________________________________
Adresse des Empfängers: ________________________________________
Stadt: ________________________________________________________
Land: ________________________________________________________
Zustellungsart (persönliche Zustellung, Einschreiben, etc.): ___________
D. Erklärungen und Zusicherungen:
1. Ich bestätige hiermit, dass das beigefügte Originaldokument wahr und korrekt ist und dass es sich um ein rechtsverbindliches Dokument handelt.
2. Ich erkläre, dass alle Angaben in diesem Antrag wahrheitsgemäß und vollständig sind.
E. Rechtliche Bedingungen:
1. Mit der Ausstellung der vollstreckbaren Ausfertigung stellt das Gericht sicher, dass das Originaldokument rechtskräftig ist und zur Vollstreckung geeignet ist.
2. Die Ausfertigung wird gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen des Landes, in dem das Gericht tätig ist, ausgestellt.
3. Die Unterschrift des Autorisierenden wird im Originaldokument bestätigt und auf der vollstreckbaren Ausfertigung angezeigt.
4. Die vollstreckbare Ausfertigung ist eine offizielle Bestätigung des Gerichts über die Authentizität des Originaldokuments und kann daher für rechtliche Zwecke verwendet werden.
In Anbetracht der vorstehenden Informationen beantrage ich höflich die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des beigefügten Originaldokuments. Ich erkläre mich bereit, etwaige Kosten, die mit diesem Antrag verbunden sind, zu tragen.
Ich versichere Ihnen, dass alle Angaben in diesem Antrag wahrheitsgemäß und vollständig sind.
Mit freundlichen Grüßen,
________________________
[Hier handschriftlich unterschreiben]Was ist ein Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung?
Ein Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung ist ein juristisches Dokument, das bei Gericht eingereicht wird, um einen gerichtlichen Beschluss oder ein Urteil in einen Vollstreckungstitel umzuwandeln. Dieser Titel ermöglicht es dem Gläubiger, die Zwangsvollstreckung durchzuführen und die offenen Forderungen gegenüber dem Schuldner durchzusetzen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung stellen zu können?
Um einen Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer gerichtlicher Beschluss: Es muss ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer gerichtlicher Beschluss vorliegen, der die Verpflichtungen des Schuldners festlegt.
2. Zustellung des Urteils oder Beschlusses: Das Urteil oder der Beschluss muss ordnungsgemäß zugestellt worden sein, damit der Schuldner Kenntnis davon hat.
3. Fällige und vollstreckbare Forderung: Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Forderung des Gläubigers fällig und vollstreckbar ist.
4. Keine Anordnungen zur Vollstreckungssperre: Es dürfen keine Anordnungen zur Vollstreckungssperre vorliegen, die die Zwangsvollstreckung behindern oder verhindern.
Wie wird ein Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung gestellt?
Um einen Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung zu stellen, müssen Sie das entsprechende Formular bei Gericht einreichen. Das Formular ist in der Regel bei der zuständigen Gerichtsbehörde erhältlich oder kann online heruntergeladen werden. Bei größeren Beträgen oder komplexen Fällen ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass der Antrag korrekt gestellt wird.
Bis wann muss ein Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung gestellt werden?
Die Frist für die Stellung eines Antrags auf Vollstreckbare Ausfertigung variiert je nach Art des Urteils oder des Beschlusses. In der Regel beträgt die Frist jedoch 30 Jahre. Es ist jedoch ratsam, den Antrag so bald wie möglich zu stellen, um eine zeitnahe Zwangsvollstreckung zu ermöglichen.
Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung beigefügt werden?
Dem Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung müssen in der Regel folgende Unterlagen beigefügt werden:
1. Rechtskräftiges Urteil oder vollstreckbarer gerichtlicher Beschluss: Eine Kopie des rechtskräftigen Urteils oder des vollstreckbaren gerichtlichen Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.
2. Zustellungsnachweis: Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Zustellung des Urteils oder des Beschlusses an den Schuldner.
3. Nachweise über die Forderung: Alle relevanten Dokumente, die die Existenz und den Umfang der Forderung des Gläubigers belegen.
4. Ggf. Vollmacht: Eine Vollmacht, wenn der Antrag im Auftrag des Gläubigers von einem Rechtsanwalt gestellt wird.
Wie lange dauert es, bis über einen Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung entschieden wird?
Die Dauer bis zur Entscheidung über einen Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung kann je nach Gerichtsstand und Arbeitsbelastung des Gerichts variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis Monate, bis über den Antrag entschieden wird. Es ist ratsam, regelmäßig den Status des Antrags beim Gericht nachzufragen.
Kann ein Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung abgelehnt werden?
Ja, ein Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung kann abgelehnt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Zum Beispiel kann der Antrag abgelehnt werden, wenn das Urteil oder der Beschluss nicht rechtskräftig ist, die Zustellung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder die Forderung des Gläubigers nicht ausreichend belegt wurde. Es ist wichtig, dass der Antrag sorgfältig und vollständig eingereicht wird, um mögliche Ablehnungen zu vermeiden.
Welche Rechtsmittel stehen gegen die Ablehnung eines Antrags auf Vollstreckbare Ausfertigung zur Verfügung?
Wenn ein Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung abgelehnt wird, kann der Gläubiger gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Die genaue Art des Rechtsmittels hängt von den nationalen Gesetzen und Verfahrensregeln ab. In der Regel kann der Gläubiger jedoch innerhalb einer bestimmten Frist nach Benachrichtigung über die Ablehnung Berufung oder Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.
Kann die Vollstreckung bereits vor Erhalt der Vollstreckbaren Ausfertigung erfolgen?
Ja, in einigen Fällen kann die Vollstreckung bereits vor Erhalt der Vollstreckbaren Ausfertigung erfolgen. Dies ist jedoch von den nationalen Gesetzen und den konkreten Umständen des Falles abhängig. In der Regel ist es möglich, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Zwangsvollstreckung zu beantragen, wenn ein dringender Handlungsbedarf besteht. Es ist empfehlenswert, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die spezifischen Möglichkeiten in Ihrem Fall zu klären.
Was kostet ein Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung?
Die Kosten für einen Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung können je nach Gerichtsstand und Art des Verfahrens variieren. Es fallen in der Regel Gerichtskosten und möglicherweise Anwaltsgebühren an. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Kosten bei der zuständigen Gerichtsbehörde oder einem Rechtsanwalt zu informieren.
Kann ein Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung zurückgezogen werden?
Ja, ein Antrag auf Vollstreckbare Ausfertigung kann in einigen Fällen zurückgezogen werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Gläubiger und der Schuldner sich auf eine außergerichtliche Einigung einigen oder die Forderung anderweitig beglichen wird. Es ist ratsam, frühzeitig mit einem Rechtsanwalt zu sprechen, um die Auswirkungen eines Rückzugs des Antrags zu klären.
Können Urteile aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden?
Ja, Urteile aus dem Ausland können in Deutschland vollstreckt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierfür ist es jedoch in der Regel erforderlich, das ausländische Urteil einem Anerkennungsverfahren zu unterziehen. Dieses Verfahren prüft die Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit des ausländischen Urteils gemäß den nationalen Rechtsvorschriften. Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im internationalen Privatrecht beraten zu lassen, um das Anerkennungsverfahren korrekt durchzuführen.