Antrag Nach 887 Zpo Rechtsanwaltsgebühren



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Nach 887 Zpo Rechtsanwaltsgebühren
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich gemäß § 887 ZPO (Zivilprozessordnung) meinen Antrag auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Der vorliegende Antrag bezieht sich auf ein gerichtliches Verfahren, in dem ich als [Name des Antragstellers] beteiligt bin.

Ich beantrage die Erstattung folgender Rechtsanwaltsgebühren:

Abschnitt 1: Angaben zum Verfahren

1. Gericht: [Name des Gerichts]

2. Aktenzeichen: [Aktenzeichen des Verfahrens]

3. Gegenpartei: [Name der Gegenpartei(en)]

4. Verfahrensart: [Art des Verfahrens]

Abschnitt 2: Angaben zum Rechtsanwalt

1. Name des Rechtsanwalts: [Name des Rechtsanwalts]

2. Kanzlei: [Name der Kanzlei]

3. Adresse: [Adresse der Kanzlei]

4. Telefonnummer: [Telefonnummer des Rechtsanwalts]

5. E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse des Rechtsanwalts]

Abschnitt 3: Angaben zur Gebührenberechnung

1. Art der Tätigkeit: [Beschreibung der Leistungen des Rechtsanwalts]

2. Stundensatz: [Betrag des vereinbarten Stundensatzes]

3. Anzahl der Stunden: [Anzahl der für das Verfahren benötigten Stunden]

4. Honorarbetrag: [Gesamtbetrag der Rechtsanwaltsgebühren]

Abschnitt 4: Erstattungsantrag

Ich beantrage die Erstattung der oben genannten Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von [Betrag der Gebühren] gemäß § 887 ZPO.

Des Weiteren beantrage ich die Zahlung der damit verbundenen Nebenkosten, wie Auslagen für Kopien, Porto und Gebühren für etwaige Gutachten.

Abschnitt 5: Bankverbindung

Bitte überweisen Sie den Erstattungsbetrag auf folgendes Bankkonto:

1. Bankname: [Name der Bank]

2. Kontoinhaber: [Name des Kontoinhabers]

3. IBAN: [IBAN des Kontos]

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4. BIC: [BIC der Bank]

5. Verwendungszweck: [Verwendungszweck für die Überweisung]

Abschnitt 6: Unterschrift

Der Antragsteller erklärt, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind.

[Linien für handschriftliche Unterschrift]

Datum: [Datum der Antragstellung] [Name des Antragstellers]


1. Was ist ein Antrag nach § 887 ZPO?

Ein Antrag nach § 887 ZPO bezieht sich auf die Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren. Durch diesen Antrag kann eine Partei die Höhe der anwaltlichen Gebühren, die in einem Rechtsstreit angefallen sind, überprüfen lassen.

2. Wer kann einen Antrag nach § 887 ZPO stellen?

Ein Antrag nach § 887 ZPO kann von jeder Partei gestellt werden, die in einem Rechtsstreit anwaltlich vertreten ist und Zweifel an der korrekten Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren hat.

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3. Wie wird ein Antrag nach § 887 ZPO gestellt?

Um einen Antrag nach § 887 ZPO zu stellen, muss eine schriftliche Begründung bei Gericht eingereicht werden. In dieser Begründung sollten die Zweifel an der Gebührenberechnung detailliert dargelegt werden. Zudem sollten alle relevanten Unterlagen, wie etwa die Kostenrechnung des Rechtsanwalts, beigefügt werden.

4. Welche Frist gilt für die Stellung eines Antrags nach § 887 ZPO?

Der Antrag nach § 887 ZPO muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Kostenrechnung des Rechtsanwalts gestellt werden. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da ansonsten der Anspruch auf Überprüfung der Gebühren verloren gehen kann.

5. Wie läuft das Verfahren nach Stellung eines Antrags nach § 887 ZPO ab?

Nach Stellung eines Antrags nach § 887 ZPO wird das Gericht die Gegenseite zur Stellungnahme auffordern. Danach wird eine mündliche Verhandlung angesetzt, in der beide Parteien ihre Argumente vortragen können. Das Gericht wird anschließend über die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren entscheiden.

6. Kann ich Rechtsanwaltsgebühren zurückfordern, wenn mein Antrag nach § 887 ZPO erfolgreich ist?

Ja, wenn Ihr Antrag nach § 887 ZPO erfolgreich ist und das Gericht die Rechtsanwaltsgebühren herabsetzt, können Sie den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern. Beachten Sie jedoch, dass Sie die Kosten des Verfahrens tragen müssen, wenn Ihr Antrag teilweise oder ganz abgelehnt wird.

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7. Ist es empfehlenswert, einen Anwalt hinzuzuziehen, um einen Antrag nach § 887 ZPO zu stellen?

Es ist ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um einen Antrag nach § 887 ZPO zu stellen. Ein Anwalt kennt sich mit den rechtlichen Anforderungen und der Gebührenabrechnung aus und kann sicherstellen, dass Ihr Antrag ordnungsgemäß gestellt wird und Ihnen keine Fehler unterlaufen.

8. Welche Unterlagen sollte ich meinem Antrag nach § 887 ZPO beifügen?

Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen Ihrem Antrag nach § 887 ZPO beizufügen. Dazu gehören die Kostenrechnung des Rechtsanwalts, die Zweifel an der Gebührenberechnung begründen, sowie alle anderen relevanten Dokumente, wie etwa Schriftverkehr oder Verträge.

9. Was passiert, wenn der Antrag nach § 887 ZPO abgelehnt wird?

Wenn der Antrag nach § 887 ZPO abgelehnt wird, bleiben die ursprünglichen Rechtsanwaltsgebühren bestehen und müssen weiterhin gezahlt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung zu gehen.

10. Kann ich einen Antrag nach § 887 ZPO auch stellen, wenn ich Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen habe?

Ja, auch wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, können Sie einen Antrag nach § 887 ZPO stellen. Sollte das Gericht die Anwaltskosten nach Ihrem Antrag herabsetzen, würde dies die Höhe der von Ihnen zu tragenden Prozesskostenhilfe reduzieren.


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