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Mutterschaftsgeld Dak |
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Antrag Mutterschaftsgeld Dak
Liebes Dak-Team,
hiermit beantrage ich gemäß § 14 des Mutterschutzgesetzes das Mutterschaftsgeld. Bitte beachten Sie meine Angaben und füllen Sie die erforderlichen Informationen ein.
1. Persönliche Daten
Name: _________________________________________________________________
Vorname: ______________________________________________________________
Geburtsdatum: ________________________________________________________
Adresse: _______________________________________________________________
Telefonnummer: ________________________________________________________
E-Mail-Adresse: ________________________________________________________
2. Sozialversicherungsangaben
Sozialversicherungsnummer: ____________________________________________
3. Beschäftigungsverhältnis
Arbeitgeber: __________________________________________________________
Anschrift des Arbeitgebers: ____________________________________________
Beschäftigungsbeginn: _________________________________________________
Kündigungsfrist: _______________________________________________________
Arbeitszeit: ___________________________________________________________
Letzter Arbeitstag vor dem Mutterschutz: ________________________________
4. Voraussichtlicher Geburtstermin und voraussichtliche Schutzfrist
Voraussichtlicher Geburtstermin: ________________________________________
Voraussichtlicher Beginn der Schutzfrist: ________________________________
Voraussichtliches Ende der Schutzfrist: _________________________________
5. Bankverbindung für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes
Name der Bank: ________________________________________________________
IBAN: _________________________________________________________________
BIC: _________________________________________________________________
6. Angaben zum gesetzlichen Mutterschaftsgeld
Höhe des gesetzlichen Mutterschaftsgeldes: _______________________________
Anzahl der Wochen, für die Mutterschaftsgeld beantragt wird: _________________
Unterschrift
Ich bestätige hiermit, dass die gemachten Angaben vollständig und korrekt sind.
Ort: _________________________________________________________________
Datum: _______________________________________________________________
Unterschrift: _________________________________________________________
1. Wer kann Mutterschaftsgeld von der Dak beantragen?
Alle Schwangeren, die bei der Dak versichert sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind, können Mutterschaftsgeld beantragen. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem Einkommen vor der Schwangerschaft.
2. Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Mutterschaftsgeld sollte idealerweise etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gestellt werden, um sicherzustellen, dass das Mutterschaftsgeld rechtzeitig ausgezahlt wird. Eine spätere Antragstellung führt möglicherweise zu Verzögerungen bei der Zahlung.
3. Wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Dak kann online über das persönliche Kundenportal oder per Post gestellt werden. Es ist auch möglich, den Antrag persönlich in einer Dak-Geschäftsstelle abzugeben.
4. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie der Mutterpass-Seiten
- Kopie des Arbeitsvertrags oder der Gewerbeanmeldung
- Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist
Es kann auch sein, dass weitere Unterlagen angefordert werden, wie beispielsweise eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Geburtstermin.
5. Wie lange dauert es, bis der Antrag bearbeitet wird?
Die Bearbeitungszeit des Antrags auf Mutterschaftsgeld bei der Dak beträgt in der Regel etwa zwei bis drei Wochen. Es ist jedoch möglich, dass es zu Verzögerungen kommt, wenn Unterlagen fehlen oder weitere Nachweise angefordert werden müssen.
6. Wie wird das Mutterschaftsgeld ausgezahlt?
Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel monatlich ausgezahlt. Es wird entweder von der Krankenkasse direkt an die Schwangere überwiesen oder zusammen mit dem Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt. Die genaue Zahlungsart und -zeitpunkt können mit der Dak individuell abgestimmt werden.
7. Was passiert, wenn der Antrag auf Mutterschaftsgeld abgelehnt wird?
Wenn der Antrag auf Mutterschaftsgeld von der Dak abgelehnt wird, sollten Sie sich umgehend mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, um den Ablehnungsgrund zu erfahren. Es ist möglich, dass bestimmte Unterlagen fehlen oder nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. In solchen Fällen kann der Antrag überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden.
8. Wie lange wird das Mutterschaftsgeld gezahlt?
Das Mutterschaftsgeld wird für einen Zeitraum von 14 Wochen gezahlt. Es setzt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ein und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten kann die Bezugsdauer verlängert werden.
9. Kann Mutterschaftsgeld auch während der Elternzeit bezogen werden?
Nein, das Mutterschaftsgeld wird nur während des Mutterschutzes gezahlt. Für die Zeit der Elternzeit stehen andere Leistungen wie das Elterngeld zur Verfügung.
10. Können Selbstständige Mutterschaftsgeld beantragen?
Ja, auch selbstständig tätige Schwangere können Mutterschaftsgeld beantragen. Sie müssen jedoch die Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld erfüllen, wie beispielsweise den Nachweis eines bestimmten Mindesteinkommens in den letzten zwölf Monaten.
11. Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt normalerweise 13 Euro pro Kalendertag. Es gibt jedoch eine Obergrenze von 3900 Euro pro Monat. Bei Geringverdienern wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des durchschnittlichen Nettogehalts gezahlt.
12. Kann Mutterschaftsgeld auch rückwirkend beantragt werden?
Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich, das Mutterschaftsgeld rückwirkend zu beantragen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Antrag aus triftigen Gründen nicht rechtzeitig gestellt werden konnte. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen mit der Dak in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten zu besprechen.
13. Besteht eine Möglichkeit, das Mutterschaftsgeld vorzeitig zu beantragen?
Ja, es besteht die Möglichkeit, das Mutterschaftsgeld vorzeitig zu beantragen, wenn die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen frühzeitig beendet wird. In solchen Fällen wird das Mutterschaftsgeld ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaftsbeendigung gezahlt.
14. Kann Mutterschaftsgeld während eines Beschäftigungsverbots beansprucht werden?
Ja, während eines Beschäftigungsverbotes kann Mutterschaftsgeld beantragt und bezogen werden. Das Beschäftigungsverbot wird vom Arzt ausgestellt und schützt die Schwangere vor Gefahren am Arbeitsplatz.
15. Wer zahlt das Mutterschaftsgeld bei einer Beschäftigung im Minijob?
Wenn Sie während der Schwangerschaft einen Minijob ausüben, wird das Mutterschaftsgeld vom jeweiligen Arbeitgeber gezahlt. Die Beantragung erfolgt jedoch bei der Dak, die für die Prüfung und Genehmigung zuständig ist.
16. Wie kann ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Dak widerrufen?
Falls Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Dak widerrufen möchten, empfiehlt es sich, dies schriftlich per Post oder E-Mail mitzuteilen. Geben Sie dabei Ihre persönlichen Daten sowie den Grund für den Widerruf an.
17. Kann das Mutterschaftsgeld aufgeteilt werden?
Ja, es besteht die Möglichkeit, das Mutterschaftsgeld aufzuteilen. Die Aufteilung kann zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse oder innerhalb eines Unternehmens erfolgen. Es ist wichtig, dies rechtzeitig vor Antragsstellung mit der Dak und dem Arbeitgeber abzustimmen.
18. Wird Mutterschaftsgeld auch bei Fehlgeburt gezahlt?
Ja, auch im Fall einer Fehlgeburt wird Mutterschaftsgeld gezahlt. Die Bezugsdauer richtet sich nach der Dauer der Schwangerschaft und beträgt maximal sechs Wochen. Auch hier sollten Sie den Antrag rechtzeitig stellen, um die Zahlung zu erhalten.
19. Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
Ja, das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Es beeinflusst die Höhe des Elterngeldes jedoch nicht negativ, sondern wird auf den Elterngeldanspruch angerechnet. Dadurch werden die Leistungen insgesamt nicht gemindert.