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Verlängerung Elternzeit 3. Jahr |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, [Vor- und Nachname], die Verlängerung meiner Elternzeit um das dritte Jahr gemäß § 15 Absatz 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
1. Angaben zum Arbeitgeber
Arbeitgeber: [Name des Arbeitgebers]
Anschrift des Arbeitgebers: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
Telefonnummer des Arbeitgebers: [Telefonnummer]
2. Persönliche Angaben
Vorname: [Vorname]
Nachname: [Nachname]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum]
Adresse: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
Telefonnummer: [Telefonnummer]
E-Mail-Adresse: [E-Mail-Adresse]
3. Angaben zum Kind
Name des Kindes: [Name des Kindes]
Geburtsdatum des Kindes: [Geburtsdatum des Kindes]
4. Aktueller Zeitraum der Elternzeit
Beginn der Elternzeit: [Datum des Elternzeitbeginns]
Ende der Elternzeit: [Datum des Elternzeitendes]
5. Gewünschter Zeitraum der Verlängerung
Gewünschter Beginn der verlängerten Elternzeit: [Datum des gewünschten Beginns]
Gewünschtes Ende der verlängerten Elternzeit: [Datum des gewünschten Endes]
6. Erklärung und Zustimmung des Arbeitgebers
Ich erkläre hiermit, dass ich die volle Verantwortung für die Angaben in diesem Antrag übernehme. Weiterhin erkläre ich, dass ich am Ende der verlängerten Elternzeit wieder meine vorherige Arbeitsstelle antreten werde, sofern keine betrieblichen Gründe einer Rückkehr entgegenstehen.
Ich bitte meinen Arbeitgeber um Zustimmung zu dieser Verlängerung der Elternzeit.
Datum: [Datum] Unterschrift: ______________
1. Wie beantrage ich eine Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr?
Um eine Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr zu beantragen, müssen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Geben Sie dabei das genaue Datum an, an dem Sie die Verlängerung beantragen möchten.
2. Bis wann muss der Antrag auf Verlängerung der Elternzeit gestellt werden?
Der Antrag auf Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr muss spätestens sieben Wochen vor Ablauf des zweiten Elternzeitjahres beim Arbeitgeber eingereicht werden.
3. Welche Gründe rechtfertigen eine Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr?
Es gibt keine spezifischen Gründe, die eine Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr rechtfertigen. Sie haben grundsätzlich das Recht, die Elternzeit bis zum Ende des dritten Lebensjahres Ihres Kindes zu verlängern.
4. Kann der Arbeitgeber die Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr ablehnen?
Nein, der Arbeitgeber kann die Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr nicht ablehnen. Das Recht auf Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr ist gesetzlich festgelegt und steht Eltern zu.
5. Erhalte ich weiterhin Elterngeld während der Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr?
Nein, das Elterngeld wird in der Regel nur für die ersten 12 oder 14 Monate der Elternzeit gezahlt. Während der Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr erhalten Sie kein Elterngeld mehr.
6. Muss ich meinen Arbeitgeber über die Verlängerung der Elternzeit informieren?
Ja, Sie müssen Ihren Arbeitgeber über die Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr informieren. Stellen Sie Ihren formlosen Antrag auf Verlängerung rechtzeitig und informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den genauen Zeitraum der Verlängerung.
7. Kann ich die Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr vorzeitig beenden?
Ja, Sie können die Verlängerung der Elternzeit vorzeitig beenden, indem Sie dies Ihrem Arbeitgeber mitteilen und den genauen Beendigungszeitpunkt angeben. Beachten Sie dabei die Kündigungsfristen, die in Ihrem Arbeitsvertrag oder im geltenden Arbeitsrecht festgelegt sind.
8. Kann ich während der Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr in Teilzeit arbeiten?
Ja, Sie haben grundsätzlich das Recht, während der Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr in Teilzeit zu arbeiten. Sie müssen dies jedoch mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren und einen entsprechenden Antrag stellen.
9. Kann ich während der Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr Urlaub nehmen?
Ja, Sie können während der Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr Urlaub nehmen. Beachten Sie jedoch, dass Urlaubstage in der Regel auf die Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet werden und sich dadurch die Dauer der Elternzeit verringern kann.
10. Erhalte ich während der Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr weiterhin den vollen Kündigungsschutz?
Ja, während der Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr genießen Sie weiterhin den vollen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht ohne triftigen Grund kündigen, solange die Elternzeit andauert.
11. Wie lange kann ich insgesamt Elternzeit nehmen?
Sie haben das Recht, insgesamt bis zum Ende des dritten Lebensjahres Ihres Kindes Elternzeit zu nehmen. Dies umfasst das reguläre Elternzeitjahr plus die Verlängerung um ein weiteres Jahr.
12. Kann ich die Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr nachträglich beantragen?
Ja, Sie können die Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr auch nachträglich beantragen. Beachten Sie jedoch, dass Sie den Antrag spätestens sieben Wochen vor Ablauf des zweiten Elternzeitjahres stellen müssen.
13. Kann mein Arbeitgeber meine Position während der Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr neu besetzen?
Nein, Ihr Arbeitgeber darf Ihre Position während der Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr nicht neu besetzen. Ihr Arbeitsplatz muss für Sie freigehalten werden und Sie haben nach Ende der Elternzeit das Recht auf Rückkehr in Ihren bisherigen Job.
14. Werden meine Sozialleistungen während der Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr weiterhin fortgesetzt?
Ja, Ihre Sozialleistungen werden in der Regel auch während der Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr fortgesetzt. Dies umfasst beispielsweise die Krankenversicherung und die Rentenversicherung.
15. Wie wirkt sich die Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr auf meinen Anspruch auf Elternzeit für ein weiteres Kind in der Zukunft aus?
Die Verlängerung der Elternzeit für das dritte Jahr hat keinen direkten Einfluss auf Ihren Anspruch auf Elternzeit für ein weiteres Kind in der Zukunft. Sie haben grundsätzlich für jedes Kind erneut Anspruch auf Elternzeit.