Antrag Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich



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Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
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Antrag Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Sehr geehrtes Gericht,

hiermit stelle ich den Antrag auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gemäß § 1587b Abs. 1 BGB. Ich beantrage die Überprüfung und Anpassung der schuldrechtlichen Ausgleichsansprüche im Rahmen meiner Ehe mit [Name des/der Ehepartners/-in], geschlossen am [Datum der Eheschließung].

Angaben der Antragsteller:

Name: ___________________________________________________

Vorname: ________________________________________________

Geburtsdatum: ____________________________________________

Anschrift: _______________________________________________

Telefonnummer: __________________________________________

E-Mail-Adresse: __________________________________________

Angaben zum/ zur Ehepartner/-in:

Name: ___________________________________________________

Vorname: ________________________________________________

Geburtsdatum: ____________________________________________

Anschrift: _______________________________________________

Telefonnummer: __________________________________________

Angaben zur Ehe:

Datum der Eheschließung: ____________________________________

Ort der Eheschließung: ________________________________________

Aktenzeichen der Ehescheidung: _______________________________

Namen und Geburtsdaten der gemeinschaftlichen Kinder:

1. ________________________________________________________

2. ________________________________________________________

3. ________________________________________________________

Angaben zum güterrechtlichen Verfahren:

Beigelegt sind die notwendigen Unterlagen zur Ermittlung des Ausgleichsanspruchs. Diese umfassen:

1. Einkommensnachweise der letzten drei Jahre

2. Kontostandsnachweise der gemeinsamen Konten und Depots

3. Renten- und Versicherungsunterlagen der Ehepartner/-in

4. Immobilienunterlagen und Grundbuchauszüge

5. Verträge über Kapitallebensversicherungen

Erklärung des Antragstellers:

Hiermit erkläre ich, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Mir ist bewusst, dass falsche und unvollständige Angaben rechtliche Konsequenzen haben können.

Ort: ____________________ Datum: ______________________

______________________________________________________

Unterschrift des Antragstellers

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs verarbeitet werden.

Ort: ____________________ Datum: ______________________

______________________________________________________

Unterschrift des/der Ehepartners/-in

Bescheinigung des Ehestandsgerichts:

Das Ehestandsgericht bestätigt den Eingang des Antrags auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.

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Ort: ____________________ Datum: ______________________

______________________________________________________

Unterschrift des Ehestandsgerichts


Hinweis: Für die handschriftliche Eintragung von Daten sind hier Linien vorgesehen:

Name: __________________________________________________

Vorname: _______________________________________________

Geburtsdatum: __________________________________________

Anschrift: ______________________________________________

Telefonnummer: ________________________________________

E-Mail-Adresse: ________________________________________

Datum der Eheschließung: ________________________________

Ort der Eheschließung: ___________________________________

Aktenzeichen der Ehescheidung: ___________________________

Namen und Geburtsdaten der gemeinschaftlichen Kinder:

1. ______________________________________________________

2. ______________________________________________________

3. ______________________________________________________


Was ist ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich?

Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich ist ein Verfahren, bei dem die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften beider Ehepartner gleichmäßig aufgeteilt werden. Dabei werden die Anwartschaften gegenseitig ausgeglichen, um eine gerechte Verteilung von Renten- und Versorgungsansprüchen nach der Scheidung zu gewährleisten.

Wie wird ein Antrag auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gestellt?

Ein Antrag auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens bei dem zuständigen Familiengericht gestellt. Dieser Antrag kann entweder von einem der Ehepartner oder von beiden gemeinsam eingereicht werden. Der Antrag sollte alle relevanten Informationen zu den Renten- und Versorgungsansprüchen der Ehepartner enthalten.

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Welche Voraussetzungen müssen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich erfüllt sein?

Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich kann nur durchgeführt werden, wenn die Ehe mindestens drei Jahre andauerte und die Scheidung beantragt wurde. Zudem müssen Renten- oder Versorgungsanwartschaften während der Ehezeit erworben worden sein. Eine Ehedauer von unter drei Jahren kann unter bestimmten Umständen dennoch zum Versorgungsausgleich führen, wenn die Ehe als „besonders eheverfestigt“ angesehen wird.

Welche Renten- und Versorgungsansprüche werden beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich berücksichtigt?

Beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich werden sämtliche Renten- und Versorgungsansprüche berücksichtigt, die während der Ehezeit erworben wurden. Dazu gehören beispielsweise Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen oder Ansprüche aus Zusatzversorgungssystemen des öffentlichen Dienstes.

Wie erfolgt die Berechnung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs?

Die Berechnung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs erfolgt in der Regel durch ein Gerichtsgutachten, welches die Renten- und Versorgungsanwartschaften der Ehepartner ermittelt. Dabei werden die erworbenen Anwartschaften auf einen Stichtag hochgerechnet und anschließend hälftig auf beide Ehepartner verteilt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich durch eine individuelle Vereinbarung der Ehepartner zu regeln.

Was passiert nach der Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs?

Nach der Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs werden die ausgeglichenen Renten- und Versorgungsansprüche in den jeweiligen Versorgungssystemen angepasst. Dies bedeutet, dass die Rentenversicherung oder der Versorgungsträger die Ausgleichsbeträge von den Rentenansprüchen des Ausgleichsverpflichteten abzieht und auf die Rentenansprüche des Ausgleichsberechtigten überträgt.

Kann ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich auch im Rahmen eines Ehevertrags ausgeschlossen werden?

Ja, ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich kann im Rahmen eines Ehevertrags ausgeschlossen oder modifiziert werden. Die Ehepartner können individuell vereinbaren, wie sie zukünftig mit ihren Renten- und Versorgungsansprüchen umgehen möchten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass solche Vereinbarungen bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen müssen, um wirksam zu sein.

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Wie lange dauert es, bis ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich durchgeführt wird?

Die Dauer eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs hängt unter anderem von der Komplexität des Einzelfalls und der Auslastung des zuständigen Familiengerichts ab. In der Regel kann mit einer Dauer von mehreren Monaten gerechnet werden. Es ist jedoch auch möglich, dass das Verfahren länger dauert, insbesondere wenn es zu Streitigkeiten oder Klärungsbedarf kommt.

Welche Kosten entstehen beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich?

Die Kosten eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs setzen sich aus den Gerichtskosten und den Kosten für eventuell notwendige Gutachten zusammen. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert des Verfahrens und kann je nach individuellem Fall unterschiedlich ausfallen. Die Kosten für Gutachten variieren je nach Umfang und Beauftragung.

Was passiert, wenn ein Ehepartner bereits verstorben ist?

Wenn ein Ehepartner bereits verstorben ist, kann der schuldrechtliche Versorgungsausgleich nur noch auf Antrag des überlebenden Ehepartners durchgeführt werden. Dieser Antrag muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach dem Tod des anderen Ehepartners gestellt werden. Bei Ausbleiben eines Antrags erfolgt kein Versorgungsausgleich mehr.


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