Antrag Auf Nachteilsausgleich Nrw



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Nachteilsausgleich Nrw
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Antrag Auf Nachteilsausgleich NRW

Antrag Auf Nachteilsausgleich NRW

HINWEIS: Bitte füllen Sie den Antrag vollständig und korrekt aus. Beachten Sie, dass für jedes auszufüllende Feld Linien für handschriftliche Eintragungen vorgesehen sind.

Persönliche Angaben:

Name: ___________________________________________

Vorname: ___________________________________________

Geburtsdatum: ___________________________________________

Anschrift: ___________________________________________

Telefonnummer: ___________________________________________

E-Mail: ___________________________________________

Ausweisdokument: ___________________________________________

Schule/Institution: ___________________________________________

Antragsdatum: ___________________________________________

Grund für den Nachteilsausgleich:

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Nachweise:

Bitte fügen Sie alle relevanten ärztlichen Atteste, Gutachten oder sonstige Nachweise bei, die den Nachteilsausgleich rechtfertigen.

Antrag:

Hiermit beantrage ich gemäß § [Paragrafennummer] des [Namen des entsprechenden Gesetzes] einen Nachteilsausgleich für folgende Beeinträchtigungen:

______________________________________________________________

Erklärung:

Mir ist bewusst, dass ich alle erforderlichen Nachweise beifügen muss, um den Nachteilsausgleich zu erhalten. Ich erkläre hiermit, dass die Angaben in diesem Antrag wahrheitsgemäß und vollständig sind.

Datum: ______________________ Unterschrift: ______________________


Was ist der Antrag auf Nachteilsausgleich?

Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist ein formeller Antrag, den Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen stellen können, um Unterstützung und Ausgleich bei der Teilnahme an Prüfungen, Präsentationen oder anderen schulischen Aktivitäten zu erhalten.

  Antrag Nachteilsausgleich Lrs Nrw

Wer kann einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder Behinderung auf spezielle Unterstützung angewiesen sind, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Dies kann beispielsweise bei Lernschwierigkeiten, körperlichen Einschränkungen oder psychischen Erkrankungen der Fall sein.

Welche Arten von Nachteilsausgleich gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Nachteilsausgleich, die je nach Bedarf des Schülers individuell festgelegt werden. Hierzu gehören beispielsweise zusätzliche Zeit bei Prüfungen, mündliche statt schriftliche Prüfungen, Verwendung von Hilfsmitteln wie Laptops oder Diktiergeräten, oder das Zurverfügungstellen von barrierefreiem Unterrichtsmaterial.

Wie stelle ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich?

Um einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, müssen Sie Kontakt mit der Schulleitung oder dem/der Vertrauenslehrer/in aufnehmen. Sie werden über die erforderlichen Unterlagen informiert, die für einen solchen Antrag eingereicht werden müssen.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Die genauen Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden, können von Schule zu Schule variieren. In der Regel werden jedoch ärztliche Gutachten, Zeugnisse oder andere Nachweise über die Beeinträchtigung oder Behinderung des Schülers benötigt.

Wie lange dauert es, bis über den Antrag entschieden wird?

Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Nachteilsausgleich kann unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang der erforderlichen Unterlagen oder der Anzahl der Anträge, die die Schule erhalten hat. In der Regel sollte jedoch innerhalb von vier bis sechs Wochen eine Entscheidung getroffen werden.

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Was passiert nach der Antragsstellung?

Nach der Antragsstellung wird die Schule die eingereichten Unterlagen prüfen und eine Entscheidung über den gewährten Nachteilsausgleich treffen. Diese Entscheidung wird dem Schüler und den beteiligten Lehrkräften mitgeteilt. Bei Bedarf können Anpassungen vorgenommen werden.

Kann der Antrag auf Nachteilsausgleich abgelehnt werden?

Ja, es besteht die Möglichkeit, dass ein Antrag auf Nachteilsausgleich abgelehnt wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die vorliegenden Unterlagen nicht ausreichend sind oder wenn die Beeinträchtigung des Schülers als nicht ausreichend nachgewiesen wird. In solchen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag auf Nachteilsausgleich abgelehnt wird, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Hierzu sollten Sie sich an die Schulleitung oder den/der Vertrauenslehrer/in wenden und die Gründe für Ihren Widerspruch darlegen. Die Schule wird dann Ihre Bedenken erneut prüfen und eine Entscheidung treffen.

Gilt der Nachteilsausgleich nur für Prüfungen?

Nein, der Nachteilsausgleich gilt nicht nur für Prüfungen, sondern kann auch bei anderen schulischen Aktivitäten oder Anforderungen zum Tragen kommen, wie beispielsweise bei Referaten, Projektarbeiten oder Gruppenarbeiten.

Wie lange gilt der gewährte Nachteilsausgleich?

Der gewährte Nachteilsausgleich gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, der individuell festgelegt wird. Dieser Zeitraum kann je nach Bedarf des Schülers variieren und kann beispielsweise ein Schuljahr oder auch mehrere Schuljahre umfassen.

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Kann der Nachteilsausgleich im Laufe der Schulzeit verändert werden?

Ja, der Nachteilsausgleich kann im Laufe der Schulzeit verändert werden. Hierzu sollten Sie sich erneut an die Schulleitung oder den/der Vertrauenslehrer/in wenden und Ihre Bedürfnisse oder geänderten Umstände darlegen. Die Schule wird dann überprüfen, ob eine Anpassung des Nachteilsausgleichs erforderlich ist.

Muss ein neuer Antrag gestellt werden, wenn die Schule gewechselt wird?

Wenn Sie die Schule wechseln, müssen Sie in der Regel einen neuen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Dies liegt daran, dass jeder Schule individuell festlegt, welche Unterlagen und Verfahren für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs gelten.

Gibt es finanzielle Kosten für den Antrag oder den Nachteilsausgleich?

Nein, für die Beantragung des Nachteilsausgleichs entstehen in der Regel keine finanziellen Kosten. Der Nachteilsausgleich selbst wird von der Schule oder dem Schulträger finanziert und ist für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.

Kann der Nachteilsausgleich auch während der Ausbildung oder dem Studium beantragt werden?

Ja, der Nachteilsausgleich kann auch während der Ausbildung oder dem Studium beantragt werden. Hierzu sollten Sie sich an die zuständige Stelle der Ausbildungs- oder Hochschule wenden und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Die genauen Verfahren und Richtlinien können jedoch von Bildungseinrichtung zu Bildungseinrichtung variieren.

Wie kann ich weitere Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich erhalten?

Um weitere Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich zu erhalten, können Sie sich an die Schulleitung, den/ die Vertrauenslehrer/in oder die Schulberatungsstelle wenden. Sie werden Ihnen die erforderlichen Informationen und Unterstützung bieten.


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