Antrag Nachteilsausgleich Lrs Nrw



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Nachteilsausgleich Lrs Nrw
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß §5 Abs. 3 des SchulG NRW die Gewährung eines Nachteilsausgleichs aufgrund einer festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS).

Persönliche Daten

Name: ___________________________________________

Vorname: ________________________________________

Geburtsdatum: ___________________________________

Schule: _________________________________________

Klasse: _________________________________________

Feststellung der Lese-Rechtschreib-Schwäche

Die Lese-Rechtschreib-Schwäche wurde am ________________ durch eine fachkundige Stelle diagnostiziert. Die Diagnose ist in Form eines schriftlichen Gutachtens beigefügt.

Antrag auf Nachteilsausgleich

Ich beantrage folgende Nachteilsausgleiche:

1. Verlängerung der Bearbeitungszeit bei schriftlichen Arbeiten

Ich bitte um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um ______ Prozent.

2. Nutzung von Schreib- und Lesehilfen

Ich benötige die Möglichkeit, während schriftlicher Arbeiten auf schulische Unterstützung durch Schreib- und Lesehilfen zurückgreifen zu können. Hierzu gehören insbesondere:

– Eine leistungsstarke Spracherkennungssoftware

– Ein ergonomisches Tastaturlayout

– Ein portables Lesegerät

3. Mündliche statt schriftliche Leistungsüberprüfungen

Ich bitte darum, dass schriftliche Leistungsüberprüfungen in mündliche Leistungsüberprüfungen umgewandelt werden können.

4. Verwendung des Rechtschreibprogramms

Während schriftlicher Arbeiten bitte ich um die Erlaubnis, ein Rechtschreibprogramm verwenden zu dürfen, um meine Rechtschreibschwäche auszugleichen.

Begründung

Die Gewährung des Nachteilsausgleichs ist zur Sicherstellung eines chancengleichen Bildungserfolgs notwendig. Die festgestellte LRS beeinträchtigt meine Fähigkeit, schriftliche Aufgaben adäquat zu bearbeiten und meine Leistungen angemessen zu demonstrieren. Der Nachteilsausgleich ermöglicht es mir, mein volles Potenzial zu entfalten und meinen Bildungsweg erfolgreich fortzusetzen.

Anlagen

Dem Antrag sind folgende Anlagen beigefügt:

– Gutachten über die Feststellung der Lese-Rechtschreib-Schwäche

Unterschrift

Ich bestätige hiermit, dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden.

  Antrag Auf Nachteilsausgleich Nrw

_________________________________________

Unterschrift


1. Was ist ein Nachteilsausgleich bei LRS?

Ein Nachteilsausgleich bei LRS, auch Lese-Rechtschreibschwäche genannt, ist ein Verfahren, das in Nordrhein-Westfalen (NRW) angewendet wird, um Schülern mit LRS spezielle Unterstützungsmaßnahmen zu bieten. Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, den betroffenen Schülern die gleichen Chancen im schulischen Kontext zu ermöglichen wie ihren nicht betroffenen Mitschülern. Dabei werden individuelle Maßnahmen ergriffen, um die Lese- und Rechtschreibfähigkeiten zu verbessern und den Schülern bei Prüfungen und Arbeiten angemessene Unterstützung zu geben.

2. Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?

Einen Nachteilsausgleich bei LRS in NRW können Schülerinnen und Schüler beantragen, die offiziell als von einer Lese-Rechtschreibschwäche betroffen diagnostiziert wurden. Die Diagnose muss von einem Facharzt, einer Fachärztin oder einem entsprechend qualifizierten Therapeuten oder einer Therapeutin gestellt worden sein.

3. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Um einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei LRS in NRW zu stellen, werden normalerweise folgende Unterlagen benötigt:

  Antrag Auf Nachteilsausgleich Nrw
  • Ein ärztliches Attest oder ein entsprechender Befundbericht, der die Diagnose der Lese-Rechtschreibschwäche bestätigt.
  • Eine schriftliche Stellungnahme des Klassenlehrers oder der Klassenlehrerin, in der die schulischen Schwierigkeiten des Schülers oder der Schülerin beschrieben werden.
  • Gegebenenfalls weitere schulische Unterlagen oder Gutachten, die die Diagnose und den Bedarf an einem Nachteilsausgleich unterstützen.

4. Wo kann der Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden?

Der Antrag auf Nachteilsausgleich bei LRS in NRW muss in der Regel bei der zuständigen Schulleitung oder dem Schulamt eingereicht werden. Schülerinnen und Schüler können sich an den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin wenden, um weitere Informationen über den genauen Ablauf des Antragsverfahrens zu erhalten.

5. Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitung des Antrags auf Nachteilsausgleich bei LRS in NRW kann je nach Schule und Schulamt unterschiedlich lange dauern. In der Regel sollte jedoch innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung zur Antragsstellung erfolgen. Es wird empfohlen, sich bei längeren Wartezeiten direkt an die Schulleitung oder das Schulamt zu wenden.

6. Welche Maßnahmen können im Rahmen des Nachteilsausgleichs ergriffen werden?

Im Rahmen des Nachteilsausgleichs bei LRS in NRW können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Zusätzliche Zeit bei schriftlichen Prüfungen und Klausuren
  • Bereitstellung von Texten in größerer Schrift oder in einer leichter lesbaren Schriftart
  • Möglichkeit zur Verwendung von Rechtschreibhilfen wie Wörterbüchern oder Rechtschreibprogrammen
  • Individuelle Unterstützung durch einen Förderlehrer oder eine Förderlehrerin

7. Wie oft muss der Antrag erneuert werden?

Der Antrag auf Nachteilsausgleich bei LRS in NRW muss in der Regel bei Schulwechsel oder zu Beginn eines neuen Schuljahres erneuert werden. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig über den genauen Zeitpunkt der Erneuerung zu informieren, da ein rechtzeitiger Antrag eine reibungslose Fortsetzung des Nachteilsausgleichs gewährleistet.

  Antrag Auf Nachteilsausgleich Nrw

8. Kann ein Nachteilsausgleich auch abgelehnt werden?

Ja, ein Antrag auf Nachteilsausgleich bei LRS in NRW kann abgelehnt werden. Die Ablehnung kann erfolgen, wenn die Diagnose der Lese-Rechtschreibschwäche nicht ausreichend nachgewiesen wurde oder wenn die schulischen Schwierigkeiten des Schülers oder der Schülerin als nicht ausreichend erachtet werden. In solchen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen und weitere Nachweise oder Argumente vorzulegen.

9. Kann ein Nachteilsausgleich auch für andere Lernschwierigkeiten beantragt werden?

Der Nachteilsausgleich bei LRS in NRW ist speziell für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreibschwäche vorgesehen. Es gibt jedoch auch andere Formen von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit anderen Lernschwierigkeiten. Es wird empfohlen, sich bei anderen Lernschwierigkeiten mit der Schulleitung oder dem Schulamt in Verbindung zu setzen, um Informationen über mögliche Unterstützungsmaßnahmen zu erhalten.

10. Wo finde ich weitere Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich Lrs Nrw?

Weitere Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich bei LRS in NRW können bei der zuständigen Schulleitung, dem Schulamt oder auf der offiziellen Website des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten werden. Dort sind auch die genauen rechtlichen Grundlagen und Vorgaben für den Nachteilsausgleich zu finden.


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