Antrag Elternzeit Vater Vor Geburt



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Elternzeit Vater Vor Geburt
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, [Vor- und Nachname des Vaters], die Inanspruchnahme von Elternzeit vor der Geburt meines Kindes gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG).

Angaben zur Person:

Vorname:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Nachname:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Geburtsdatum:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Adresse:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Telefonnummer:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

E-Mail-Adresse:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Angaben zum Arbeitgeber:

Name des Arbeitgebers:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Adresse des Arbeitgebers:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Ansprechpartner beim Arbeitgeber:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Telefonnummer des Arbeitgebers:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

E-Mail-Adresse des Arbeitgebers:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Angaben zur geplanten Elternzeit vor der Geburt:

Gewünschter Beginn der Elternzeit:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Geplantes Ende der Elternzeit:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Anzahl der geplanten Wochen in Elternzeit:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Erklärung:

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich als Vater einen individuellen Anspruch auf Elternzeit vor der Geburt meines Kindes gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 BEEG habe. Ich bin mir bewusst, dass die Inanspruchnahme der Elternzeit vor der Geburt Auswirkungen auf meine künftigen Ansprüche und die Dauer der Elternzeit nach der Geburt hat. Mir ist bekannt, dass eine Verlängerung der Elternzeit nach der Geburt nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

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Ort:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Datum:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)

Unterschrift:

(Linien für handschriftliche Eintragungen)


1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Vater Elternzeit vor der Geburt beantragen zu können?

Um als Vater Elternzeit vor der Geburt beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Vaterschaft anerkannt oder festgestellt: Sie müssen die Vaterschaft entweder anerkannt haben oder es muss gerichtlich festgestellt sein.

2. Gemeinsamer Haushalt mit der Mutter: Sie müssen mit der Mutter des Kindes in einem gemeinsamen Haushalt leben oder geplant haben, dies vor der Geburt zu tun.

3. Arbeitsverhältnis: Sie müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen, das Ihnen Elternzeit ermöglicht.

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2. Wie lange kann ich als Vater Elternzeit vor der Geburt beantragen?

Als Vater können Sie bis zu 3 Monate Elternzeit vor der Geburt Ihres Kindes beantragen. Die genaue Dauer hängt jedoch von Ihrem Arbeitsverhältnis und den arbeitsrechtlichen Bestimmungen ab. Bitte prüfen Sie die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

3. Wann sollte ich den Antrag auf Elternzeit vor der Geburt stellen?

Es wird empfohlen, den Antrag auf Elternzeit vor der Geburt rechtzeitig zu stellen, um Ihrem Arbeitgeber genügend Vorlaufzeit zu geben. Eine gute Richtlinie ist, den Antrag spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit einzureichen.

4. Muss mein Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit vor der Geburt genehmigen?

Ja, Ihr Arbeitgeber muss den Antrag auf Elternzeit vor der Geburt genehmigen, sofern Sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Ihr Arbeitgeber darf die Genehmigung jedoch nur aus triftigen betrieblichen Gründen verweigern.

5. Erhalte ich während der Elternzeit vor der Geburt weiterhin Gehalt?

Während der Elternzeit vor der Geburt haben Sie keinen Anspruch auf Gehalt. Die Elternzeit vor der Geburt wird in der Regel unbezahlt genommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung oder Zuschüsse gewährt. Prüfen Sie hierzu die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

6. Kann ich während der Elternzeit vor der Geburt meine Arbeitszeit reduzieren?

Während der Elternzeit vor der Geburt besteht in der Regel keine Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren. Die Elternzeit vor der Geburt gilt als unbezahlter Urlaub und hat keinen Einfluss auf Ihr Arbeitsverhältnis.

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7. Habe ich während der Elternzeit vor der Geburt Kündigungsschutz?

Ja, während der Elternzeit vor der Geburt genießen Sie Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

8. Kann ich als Vater während der Elternzeit vor der Geburt arbeiten?

Ja, Sie können während der Elternzeit vor der Geburt grundsätzlich arbeiten. Die Elternzeit vor der Geburt hat keinen Einfluss auf Ihre Erwerbstätigkeit. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass Ihre Arbeit nicht in Konflikt mit Ihren Aufgaben als werdender Vater steht und die Erholung Ihrer Partnerin nicht beeinträchtigt.

9. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit vor der Geburt ablehnt?

Wenn Ihr Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit vor der Geburt ablehnt, sollten Sie das Gespräch suchen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie eine Beratung bei einer Gewerkschaft oder dem Betriebsrat in Anspruch nehmen. In bestimmten Fällen können Sie auch rechtliche Schritte einleiten.

10. Kann ich die Elternzeit vor der Geburt nach der Geburt verlängern?

Ja, Sie haben die Möglichkeit, die Elternzeit vor der Geburt nach der Geburt zu verlängern. Die Gesamtdauer der Elternzeit bleibt jedoch gleich. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Pläne, um eine reibungslose Planung zu ermöglichen.


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