Antrag Elternzeit Arbeitgeber Teilzeit



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Elternzeit Arbeitgeber Teilzeit
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Sehr geehrte/r [Name des Arbeitgebers],

hiermit beantrage ich, [Ihr Name], gemäß § 15 Abs. 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), die Inanspruchnahme von Elternzeit in Form einer Teilzeitbeschäftigung.

1. Persönliche Angaben des/der Arbeitnehmers/in:

Name: ………………………………………………………..
Geburtsdatum: ………………………………………………………..
Anschrift: ………………………………………………………..
Sozialversicherungsnummer: ………………………………………………………..

2. Angaben zum Kind:

Name des Kindes: ………………………………………………………..
Geburtsdatum des Kindes: ………………………………………………………..

3. Zeitraum der Elternzeit:

Beginn der Elternzeit: ………………………………………………………..
Ende der Elternzeit: ………………………………………………………..

4. Art der Teilzeitbeschäftigung:

Arbeitsumfang in Stunden pro Woche: ………………………………………………………..
Verteilung der Arbeitszeit (z.B. täglich, wöchentlich): ………………………………………………………..

5. Zustimmung des Arbeitgebers:

Ich bitte Sie, mir Ihre Zustimmung zu diesem Antrag bis spätestens [Datum einfügen] schriftlich mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass gemäß § 15 Abs. 7 BEEG Ihre Zustimmung für die gewünschte Teilzeitbeschäftigung erforderlich ist und eine Ablehnung nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich ist.

Bei Zustimmung teilen Sie mir bitte auch mit, ab wann ich in Teilzeit arbeiten soll und wie sich dies auf meinen Arbeitsvertrag auswirkt (z.B. Änderung der Arbeitszeiten, Anpassung des Gehalts).

6. Vertretungsregelungen während der Elternzeit:

Bitte geben Sie an, wer während meiner Elternzeit meine Aufgaben und Verantwortlichkeiten übernimmt und welche Regelungen diesbezüglich getroffen werden.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

1. Wie beantrage ich Elternzeit bei meinem Arbeitgeber?

Um Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen, sollten Sie einen formellen schriftlichen Antrag einreichen. Stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag frühzeitig einreichen, idealerweise mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit. Geben Sie in Ihrem Antrag den gewünschten Zeitraum und die gewünschte Teilzeitregelung an.

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2. Welche Informationen sollte mein Antrag enthalten?

Ihr Antrag auf Elternzeit sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und Ihre Personalnummer (falls vorhanden)
  • Das geplante Start- und Enddatum der Elternzeit
  • Die gewünschte Teilzeitregelung (falls zutreffend)
  • Eine Erklärung, wie Sie die Betreuung Ihres Kindes während der Elternzeit sicherstellen werden

3. Muss mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Elternzeit genehmigen?

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Antrag auf Elternzeit zu genehmigen, soweit er die formellen Anforderungen erfüllt. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber den Zeitpunkt der Elternzeit innerhalb des von Ihnen beantragten Rahmens festlegen, um betriebliche Bedürfnisse zu berücksichtigen.

4. Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Ja, Sie haben das Recht, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Sie sollten Ihren Arbeitgeber darüber informieren und dies in Ihrem Antrag auf Elternzeit angeben. Beachten Sie jedoch, dass Sie während der Teilzeitarbeit möglicherweise weniger Elterngeld erhalten.

5. Welche Auswirkungen hat die Teilzeitarbeit während der Elternzeit auf meine Gehaltszahlungen?

Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wird Ihr Gehalt entsprechend gekürzt. Die genaue Höhe der Gehaltskürzung hängt von der Anzahl der Stunden ab, die Sie arbeiten. Sie erhalten jedoch weiterhin Elterngeld, dessen Höhe von Ihrem vorherigen Einkommen abhängt.

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6. Kann mein Arbeitgeber meine Teilzeitarbeit während der Elternzeit ablehnen?

Ihr Arbeitgeber kann Ihre Teilzeitarbeit während der Elternzeit ablehnen, wenn er nachweisen kann, dass dadurch erhebliche betriebliche Schwierigkeiten entstehen würden. In einem solchen Fall sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und mögliche Lösungen gemeinsam diskutieren.

7. Kann ich meine Elternzeit verlängern oder verkürzen?

Sie haben das Recht, Ihre Elternzeit zu verlängern oder zu verkürzen. Wenn Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten, müssen Sie dies rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber absprechen und gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn Sie Ihre Elternzeit verkürzen möchten, sollten Sie dies ebenfalls mit Ihrem Arbeitgeber besprechen und die Details schriftlich festhalten.

8. Kann mein Arbeitgeber mich während der Elternzeit kündigen?

Während der Elternzeit genießen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen während dieser Zeit nicht ohne Weiteres kündigen kann. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn das Unternehmen, für das Sie arbeiten, insolvent wird.

9. Muss ich meine Elternzeitpläne mit meinem Arbeitgeber teilen?

Es ist ratsam, Ihre Elternzeitpläne mit Ihrem Arbeitgeber zu teilen, damit dieser Planungen vornehmen und Ihre Abwesenheit besser organisieren kann. Es besteht jedoch keine rechtliche Verpflichtung, Ihrem Arbeitgeber Ihre genauen Pläne mitzuteilen.

10. Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie das Recht, insgesamt bis zu drei Jahre Elternzeit für ein Kind zu nehmen. Dabei ist zu beachten, dass Sie bei der Inanspruchnahme von Teilzeit während der Elternzeit entsprechend länger Elternzeit nehmen können.

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11. Kann ich während der Elternzeit eine andere Arbeit annehmen?

Während der Elternzeit können Sie grundsätzlich eine andere Arbeit annehmen. Dies sollte jedoch nicht zu einem Konflikt mit Ihrem bestehenden Arbeitsvertrag führen und Ihre Betreuungsverpflichtungen gegenüber Ihrem Kind nicht beeinträchtigen. Es wird empfohlen, dies mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen und gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

12. Kann ich während der Elternzeit Fortbildungen oder Schulungen besuchen?

Ja, Sie können während der Elternzeit Fortbildungen oder Schulungen besuchen, um Ihre beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies in der Regel auf freiwilliger Basis geschieht und nicht vom Arbeitgeber finanziert werden muss.

13. Kann ich während der Elternzeit in den Mutterschutz gehen?

Ja, Sie haben das Recht, während der Elternzeit in den Mutterschutz zu gehen, wenn dies der Zeitpunkt ist, zu dem Ihr Mutterschutz normalerweise beginnen würde. Sie sollten dies rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber besprechen und die erforderlichen Schritte unternehmen.

14. Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Rentenansprüche aus?

Während der Elternzeit sind Sie gesetzlich rentenversichert. Der Staat übernimmt die Beiträge, sodass Sie keine Einbußen in Bezug auf Ihre Rentenansprüche haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Elternzeit keine zusätzlichen Rentenansprüche generiert.

15. Wie lange im Voraus muss ich meine Rückkehr aus der Elternzeit ankündigen?

Sie sollten Ihre Rückkehr aus der Elternzeit mindestens sieben Wochen im Voraus ankündigen. Dies gibt Ihrem Arbeitgeber genügend Zeit, um Ihre Rückkehr zu organisieren und eventuell erforderliche Anpassungen vorzunehmen.


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