Antrag Auf Befreiung Von Der Abgabe Der Einkommensteuererklärung



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Befreiung Von Der Abgabe Der Einkommensteuererklärung
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Steuernummer: ___________________

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Telefonnummer: ___________________

E-Mail-Adresse: ___________________

An das Finanzamt:

Anschrift: ___________________

Betreff: Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß Paragraph 46 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO) die Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr _________.

Ich erfülle die folgenden Voraussetzungen für eine Befreiung:

1. Keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung:

Ich habe im vergangenen Kalenderjahr kein Einkommen erzielt, das nach den Steuergesetzen steuerpflichtig ist.

2. Keine Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen:

Ich bin keine Kaufmannsperson im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) und habe somit keine Verpflichtung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen nach § 140 der Abgabenordnung (AO).

3. Keine Anlagevermögen und kein Guthaben im Ausland:

Ich habe weder Anlagevermögen noch Guthaben im Ausland, die nach § 138 Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) in der Einkommensteuererklärung anzugeben wären.

4. Kein Anspruch auf Gewährung von Steuervergünstigungen:

Ich habe im vergangenen Jahr keinen Anspruch auf Gewährung von Steuervergünstigungen, wie beispielsweise Freibeträge oder besondere Ausgaben, geltend gemacht.

Im Falle einer Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichte ich mich, dem Finanzamt unaufgefordert jede Änderung meiner steuerlichen Situation mitzuteilen, die dazu führen könnte, dass die Voraussetzungen für die Befreiung nicht länger erfüllt sind.

Ich versichere, dass die obigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Ausführlich: …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………

Ich bitte um eine zeitnahe Prüfung meines Antrags und um Mitteilung über das Ergebnis.

Datum: ___________________

Unterschrift des Antragstellers: ___________________


Was ist ein Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung?

Ein Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung ist ein Antrag, der von bestimmten Personen gestellt werden kann, um von der Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung befreit zu werden. Dies kann zum Beispiel für Personen gelten, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt.

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Wer kann einen Antrag auf Befreiung stellen?

Gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) können Personen einen Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung stellen, deren Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unter dem Grundfreibetrag liegen und bei denen keine anderen Einkünfte vorliegen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung?

Um einen Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung zu stellen, müssen Sie ein entsprechendes Formular beim Finanzamt beantragen. Das Formular ist in der Regel online verfügbar und kann ausgefüllt und eingereicht werden. Sie müssen alle relevanten Angaben zu Ihrer finanziellen Situation machen und nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen.

Gilt die Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung für immer?

Nein, die Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung muss in der Regel jährlich neu beantragt werden. Das Finanzamt prüft jedes Jahr erneut, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung weiterhin erfüllt sind. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um eine unter Umständen drohende Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung zu vermeiden.

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Kann ich einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn ich selbstständig bin?

Nein, Personen, die selbstständig tätig sind, können keinen Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung stellen. Die Befreiung gilt nur für Personen, deren Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unter dem Grundfreibetrag liegen und keine anderen Einkünfte vorliegen.

Welche Unterlagen muss ich für einen Antrag auf Befreiung einreichen?

Für einen Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung müssen Sie in der Regel verschiedene Unterlagen einreichen, um Ihre finanzielle Situation nachzuweisen. Dazu gehören beispielsweise Einkommensnachweise wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder andere Nachweise über Einkünfte. Je nach individueller Situation können auch weitere Unterlagen erforderlich sein, um die Voraussetzungen für eine Befreiung zu belegen. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig beim Finanzamt zu informieren, welche Unterlagen konkret benötigt werden.

Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag auf Befreiung entschieden wird?

Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung kann je nach Finanzamt und individueller Situation variieren. In der Regel sollte jedoch innerhalb einiger Wochen eine Entscheidung über Ihren Antrag vorliegen. Es ist ratsam, frühzeitig einen Antrag zu stellen, um eventuelle Fristen einzuhalten. Bei Verzug kann eine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung drohen.

Kann ich gegen die Ablehnung meines Antrags auf Befreiung Widerspruch einlegen?

Ja, gegen die Ablehnung eines Antrags auf Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung können Sie Widerspruch einlegen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist oder Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, können Sie Ihre Argumentation schriftlich beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt wird dann erneut prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen.

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Muss ich eine Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung jährlich beantragen?

Ja, in der Regel muss eine Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung jährlich beantragt werden. Die Voraussetzungen für eine Befreiung können sich von Jahr zu Jahr ändern, daher ist es wichtig, den Antrag regelmäßig zu stellen, um potenzielle Verpflichtungen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung zu vermeiden.

Kann ich meine Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung widerrufen?

Ja, Sie können Ihre Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung jederzeit widerrufen. Wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert oder Sie aus anderen Gründen nicht mehr von der Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung befreit sein möchten, können Sie einen entsprechenden Widerruf beim Finanzamt einreichen. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Was passiert, wenn ich trotz Befreiung eine Einkommensteuererklärung abgebe?

Wenn Sie trotz einer Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung eine solche abgeben, wird das Finanzamt diese in der Regel bearbeiten. In einigen Fällen kann es jedoch zu Rückfragen kommen, da eine Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung normalerweise bedeutet, dass keine steuerlichen Angaben gemacht werden müssen. Es ist daher ratsam, das Finanzamt über die Befreiung zu informieren, falls Sie versehentlich eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben.

Wo kann ich weitere Informationen zum Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung erhalten?

Weitere Informationen zum Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Einkommensteuererklärung können Sie beim Finanzamt erhalten. Dort können Sie sich über die genauen Voraussetzungen für eine Befreiung informieren sowie alle notwendigen Antragsunterlagen erhalten. Es ist ratsam, sich frühzeitig beim Finanzamt zu informieren, um eine rechtzeitige Antragstellung zu gewährleisten.


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